Grundschulung für zukünftige Sicherheitsbeauftragte

Universität Bremen
Sicherheitsbeauftragte
Inhalte
1. Grundlage
2. Aufgaben
• Rechtlich
• Aufgabenkatalog
• Verantwortung?
• Wie gehe ich vor? /
• Welche
Rahmenbedingungen
müssen beachtet
werden?
Probleme
• Fortbildung /
Informationen
rechtliche Grundlage
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- § 22 - Sicherheitsbeauftragte
- § 23 - Aus- und Fortbildung
- UVV „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)
- § 20 - Sicherheitsbeauftragte
Verantwortung / Vorgaben:
Gemäߧ22 SGB VII haben Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis.
Sie können deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden.
Ihre Aufgabe besteht einzig und allein darin, Ihren Arbeitgeber oder Ihre
Vorgesetzten zu beraten, Mängel und Unfallgefahren zu melden und
Verbesserungen anzuregen.
Gemäß § 20 DGUV-V1 müssen Unternehmer die erforderliche Anzahl von
Sicherheitsbeauftragten bestellen. Folgende Kriterien sind dabei
umzusetzen. link
Aufgaben und Anlässe
- Link
Wie gehe ich vor ? / Probleme
- Klare Wirkungsbereich
- Bekanntgabe
- Regelmäßiger Teilnahme an den Sicherheitsbeauftragtentreffen
- Sinnvoll sind regelmäßige Begehungen (Protokoll)
- Verantwortliche Person schriftlich benachrichtigen
- Kolleginnen und Kollegen direkt ansprechen
Sicherheitsbeauftragte sollen keine Ja-Sager um jeder Preis und kein
notorischen Querulanten sein!
Sicherheitshinweise können schnell als Kritik aufgenommen werden. Schnell
steht man als „Besserwisser“ oder „Sicherheitsfuzzi“ dar.
Fortbildungen
1. Regelmäßige Treffen (4x jährlich)
2. Zusätzliche Schulungen (bis jetzt 2x jährlich)
3. Fortbildungen über die Unfallkasse Bremen
Literatur / Informationen
- DGUV Vorschrift 1 (aktuell)
- DGUV Regel 100-001 (aktuell)
- DGUV Information 211-011 (Arbeitsschutz will gelernt sein von 2013)
- DGUV Information 211-021 (Der Sicherheitsbeauftragte von 2006)
- DGUV Information 211-022 (Gesprächsführung von 2000)
Vielen
VielenDank
Dankfür
fürIhre
IhreAufmerksamkeit!
Aufmerksamkeit!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!