DGUV Grundsatz 304-001 und DGUV Grundsatz 304

Aktuelle Meldung, Stand: 21.09.2016
DGUV Grundsatz 304-001 und DGUV Grundsatz 304-002 überarbeitet
Der Fachbereich Erste Hilfe hat am 20.04.2016 die Aktualisierung der DGUV Grundsätze
304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ und
304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ beschlossen.
Die Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer umfassen weiterhin neun
Unterrichtseinheiten.
In erster Linie wurde die Grundsätze redaktionell überarbeitet.
Darüber hinaus entfällt bei den Erste-Hilfe-Kursen für Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen für Kinder die Unterscheidung in Aus- und Fortbildung. Künftig
wird nur noch die Kursform „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen für Kinder“ geregelt. Eine Auffrischung der Kenntnisse in
Zeitabständen von zwei Jahren ist natürlich auch für Teilnehmer an diesen Schulungen
notwendig. Ferner entfällt das Thema „Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Säuglingen“ bei
den obligatorischen Themen und wird in die Liste der optionalen Themen aufgenommen
(Anhang 6 des DGUV Grundsatzes 304-001).
Ansonsten hat die Einteilung in Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer weiterhin
Bestand. Wobei die Ausbildung zum betriebliche Ersthelfer seit Herbst 2015 auch
Gültigkeit für den Erwerb des Führerscheins hat (siehe: Aktuelle Meldung Erste Hilfe für
den Erwerb des Führerscheins) .
Aufgrund der neuen ERC-Guidelines vom Oktober 2015 wurde bei allen Kursen das
Thema „Abdrücken am Oberarm“ gestrichen (Anhänge 1, 2 und 6 des DGUV Grundsatzes
304-001). Äußere Blutungen werden durch direkte, lokale Druckanwendung mit oder ohne
Zuhilfenahme eines Verbandes gestillt.
Als Konsequenz aus der Änderung des Grundsatzes 304-001 werden die den
ermächtigten Stellen bereitgestellten Medien (z.B. Muster einer Teilnahmebescheinigung)
angepasst und weiterhin elektronisch zur Verfügung gestellt.
Außerdem erfolgt seitens der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe eine Information aller
Multiplikatoren-Stellen über die Neuerungen.
Hier finden Sie den aktuellen DGUV-Grundsatz 304-001.
Für den Bereich des betrieblichen Sanitätsdienstes wurde der DGUV-Grundsatz 304-002
„Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“ (Stand 10/2011) aktualisiert.
Wesentlich ist hier die Änderung von maximal 10 auf maximal 9 Unterrichtseinheiten pro
Tag. Aufgrund des hohen Gehalts an Wissensvermittlung in diesen Kursen wurde die
Unterrichtszeit pro Tag um 45 Minuten gekürzt. Somit ist eine gleichmäßige Verteilung der
Grundausbildung auf 7 Tage möglich.
Hier finden Sie den aktuellen DGUV-Grundsatz 304-002.
Die ermächtigten Stellen sind gehalten, die Vorgaben der neuen Grundsätze zeitnah,
spätestens bis Ende des Jahres, umzusetzen.