Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege

Tipps
Erste Hilfe, Flucht- und
Rettungswege
Erste Hilfe kann lebensrettend sein
Im Berufs- und Privatleben bestehen viele Unfallrisiken. Im Notfall
schnell das Richtige tun – dabei helfen Ihnen diese Tipps.
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Am Arbeitsplatz und in der Freizeit
bestehen viele ­Unfallrisiken. Auch
bei größter Vorsicht kann es zu einem
Unfall kommen.
• Die Folgen eines Unfalls müssen so
­gering wie möglich gehalten werden.
Dies ist die Aufgabe der Ersten Hilfe.
• Helfen Sie mit, damit jederzeit und
schnell Erste Hilfe g
­ eleistet wird.
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Sie wollen bestimmt, dass Ihnen
nach einem Unfall geholfen wird.
Dann müssen auch Sie bereit und in der Lage
sein, Anderen nach einem Unfall zu helfen.
• Lassen Sie sich zum Ersthelfer
­ausbilden.
• Zusätzlich zur Grundausbildung informiert Sie Ihr Betriebsarzt über eventuelle
spe­zielle Gefährdungen in Ihrem Betrieb,
die u. U. besondere Maßnahmen der
­Ersten Hilfe nötig machen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen
erlernt werden, damit fachgerecht
geholfen werden kann. Das erste Glied der
Rettungskette ist der Ersthelfer (Grundausbildung in acht Doppelstunden).
• Fragen Sie in Büro, Werkstatt oder auf
Bau- und M
­ ontage­stellen nach ausgebildeten Ersthelfern.
Lassen Sie sich zum
Ersthelfer ausbilden,
um Anderen nach
einem Unfall gut helfen
zu können.
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Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen erlernt werden,
damit fachgerecht geholfen werden kann.
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Auch bei kleinen Wunden kann durch
Verschmutzung eine Wundinfek­
tion auftreten. Diese kann schwerwiegende
Folgen haben.
• Auch die kleinste Wunde versorgen.
So vermeiden Sie eine Wundinfektion.
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Im Falle eines Unfalls muss ­jeder
schnell erkennen können, ­unter
welchen Rufnummern Ersthelfer, Rettungs­
leitstelle, Betriebsarzt sowie weiter behandelnde Ärzte (D-Arzt und Krankenhaus)
erreicht werden können.
• Achten auch Sie darauf, dass Eintragungen auf den Erste-Hilfe-Aushängen immer
vollständig und aktuell sind.
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Der Ersthelfer kann und darf nur
die Erstversorgung vornehmen.
Für die weitere Versorgung sind fachkundige
Personen (Arzt, Sanitäter) zuständig.
• Tun Sie nur das, was Sie als Ersthelfer
gelernt haben und sicher beherrschen.
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Folgen von Verletzungen können sich
manchmal erst viel später zeigen.
Für den Verletzten und für den ­Betrieb ist es
daher wichtig, dass ein Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann.
• Jede Erste-Hilfe-Leistung muss in das
Verbandbuch eingetragen werden!
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Das Erste-Hilfe-Material muss in
ausreichender Menge und vollständig bereitstehen. Schädigende Einflüsse
(Schmutz, Nässe) sind durch sachgemäße
Aufbewahrung auszuschließen.
• Melden Sie jede größere Entnahme
aus dem Verband­kasten oder Verbandschrank dem Verantwortlichen, damit
­sofort wieder aufgefüllt werden kann.
• Vermeiden Sie Verunreinigungen der Verbandkästen und -schränke.
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Art und Umfang des Erste-Hilfe-Materials beschreibt das Inhaltsverzeichnis, das in Verbandkästen und -schränken
liegt. Für den Inhalt von Verbandkästen
gibt es DIN-Normen. In Abhängigkeit von
der Gefährdungsbeurteilung kann weiteres
Erste-Hilfe-Material notwendig sein.
• Überprüfen Sie Verbandkästen und Verbandschränke und ihren Inhalt regel­
mäßig auf Vollständigkeit und Zustand.
• Inhalt bei Bedarf auffüllen und nötigenfalls in Absprache mit dem Betriebsarzt
ergänzen.
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Erste-Hilfe-Material und
Rettungs­geräte müssen
leicht zugänglich und im Ernstfall schnell
greifbar sein.
• Den Zugang zu Erste-Hilfe-Material und
Rettungsgeräten stets freihalten.
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11
Freie und deutlich gekennzeichnete Flucht- und ­Rettungswege
sind ein entscheidender Faktor, um schnell
handeln zu können.
• Flucht- und Rettungswege sind stets
­freizuhalten.
Flucht- und
­ ettungswege
R
­sowie Zugang
zu
Erste-Hilfe-­
Material stets
­freihalten!
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Um Rettungsgeräte und besondere Mittel der Erstversorgung
(z. B. Augenduschen) ­schnell, wirksam und
gefahrlos einzusetzen, sind besondere
Kenntnisse erforderlich.
• Nehmen Sie an den Unterweisungen
über den Einsatz von und den Umgang
mit Rettungsgeräten und Mitteln der
Erstver­sorgung teil.
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Der Aushang zur Ersten Hilfe und
das Erste-Hilfe-Material gehören
in jeden Betrieb.
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Rettungsgeräte und Mittel der
Erstversorgung ­müssen stets
voll funktionsfähig sein. Der Notfall ist nicht
voraussehbar.
• Alle Rettungsgeräte und Mittel der Ersten
Hilfe, z. B. die Notdusche, regelmäßig auf
Funktionsfähigkeit prüfen, damit es im
Ernstfall klappt.
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Die Versorgung durch Arzt und
Sanitäter oder das Herbeirufen
des Rettungsdienstes muss stets sichergestellt sein. Das gilt auch für Arbeitskolonnen
außerhalb des Werksgeländes.
• Fragen Sie Ihren Vorgesetzten, ob ein
Notruf-Meldesystem besteht und wie es
funktioniert.
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15
Schnelle Erste-Hilfe-Leistung
erfordert in größeren Betrieben
eine entsprechende Organisation. Die Informationen müssen laufend aktualisiert
und den Beschäftigten bekannt sein.
• Informieren Sie sich zur Organisation der
Ersten HIlfe. Fragen Sie nach den Unterweisungen, nach Rettungs- und Fluchtwegen und nehmen Sie daran teil.
Achten Sie darauf, dass Eintragungen auf den Erste-Hilfe-Aushängen
vollständig und aktuell sind.
DGUV Information 204-001 (Plakat DIN A2)
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Notruf
Xxx
Bei einem Unfall muss die Erste Hilfe möglichst
schnell erfolgen.
Die Unfallmeldung sollte knapp und ­präzise sein.
Beachten Sie bei Ihrer Notfall-/Unfallmeldung
folgende fünf „W“:
•
Wo geschah es?
•
Was ist passiert?
•
Wie viele Verletzte?
•
Welche Art von Verletzungen?
•
Warten auf Rückfragen!
Weitere Informationen
-Fragen in Kurzform
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Mehr zum Thema Erste Hilfe
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• Broschüre: Erste Hilfe, mit Sonderteil
„Stromunfall“, Bestell-Nr. MB 017
• Prüfliste: Erste Hilfe und Rettung,
Bestell-Nr. PL 003
• Verbandbuch: Erste Hilfe,
Bestell-Nr. S 005
• DGUV Information 204-006:
Anleitung zur Ersten Hilfe
• DGUV Information 204-022:
Erste Hilfeim Betrieb
DGUV, www.dguv.de:
• DGUV Information 204-007: Handbuch
zur Ersten Hilfe, www.dguv.de/publikationen,
Regelwerk
• DGUV Information 204-010: Automatisierte
Defibrillation im Rahmen der betrieblichen
Ersten Hilfe, www.dguv.de/publikationen,
Regelwerk
• DGUV Fachinformation des Fachbereichs
Ersten Hilfe: „Stromunfall – stationäre Überwachung“, www.dguv.de/fb-erstehilfe,
(Webcode d96268); direkt zum PDF:
www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/
ueberwachung_stromausfall.pdf