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Als Unternehmer oder Organisationsleiter sind Sie für sicheres und gesundes
Arbeiten in Ihrem Betrieb verantwortlich.
Das liegt im unternehmerischen Interesse: geringe Unfallraten und geringe Ausfallzeiten der Mitarbeiter, sprich ein guter Arbeitsschutz spart oftmals mehr als
Krankheiten kosten. Und führt zu besserer
Wirtschaftlichkeit.
Arbeitsschutz ist zugleich gesetzliche
Verpflichtung. Wer einen oder mehrere
Arbeitnehmer beschäftigt, muss für eine
ausreichend gesicherte betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung sorgen. So schreibt es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Was das genau heißt,
ist in der „DGUV Vorschrift 2“, der „Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
nachzulesen. Sie gilt für alle Betriebe des
gewerblichen und öffentlichen Bereiches
– mit einem einheitlichen Regelwerk für
die zuständigen Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen.
Die DGUV Vorschrift 2 regelt „wie viel“
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssi-
cherheit ein Arbeitgeber benötigt. Es gibt
unterschiedliche Betreuungsformen, die
sich je nach Betriebsgröße in Art, Umfang
und Intensität unterscheiden. Kleinere
Unternehmen haben zudem das Wahlrecht zwischen einer Regelbetreuung, zu
der Fachberater und Betriebsärzte herangezogen werden, oder einer alternativen
Betreuung, die vorwiegend auf die Eigenverantwortung des Unternehmers und
vorsorgende, in die betriebliche Organisation integrierte Arbeitsschutzmaßnahmen
setzt.
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