Als Unternehmer oder Organisationsleiter sind Sie für sicheres und gesundes Arbeiten in Ihrem Betrieb verantwortlich. Das liegt im unternehmerischen Interesse: geringe Unfallraten und geringe Ausfallzeiten der Mitarbeiter, sprich ein guter Arbeitsschutz spart oftmals mehr als Krankheiten kosten. Und führt zu besserer Wirtschaftlichkeit. Arbeitsschutz ist zugleich gesetzliche Verpflichtung. Wer einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, muss für eine ausreichend gesicherte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sorgen. So schreibt es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Was das genau heißt, ist in der „DGUV Vorschrift 2“, der „Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ nachzulesen. Sie gilt für alle Betriebe des gewerblichen und öffentlichen Bereiches – mit einem einheitlichen Regelwerk für die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt „wie viel“ Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssi- cherheit ein Arbeitgeber benötigt. Es gibt unterschiedliche Betreuungsformen, die sich je nach Betriebsgröße in Art, Umfang und Intensität unterscheiden. Kleinere Unternehmen haben zudem das Wahlrecht zwischen einer Regelbetreuung, zu der Fachberater und Betriebsärzte herangezogen werden, oder einer alternativen Betreuung, die vorwiegend auf die Eigenverantwortung des Unternehmers und vorsorgende, in die betriebliche Organisation integrierte Arbeitsschutzmaßnahmen setzt. .
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