PRÄSIDE NT Dezernat B – Recht, Zentrale Aufgaben, Sicherheit und Angelegenheiten der Studierenden Antrag auf Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation - Studierendensekretariat - (nur möglich bis zum 31.10. für ein WS und 30.04. für ein SS) Matrikelnummer: Nachname Vorname Geburtsname Geburtsdatum: . . Straße, Hausnummer: PLZ, Wohnort Telefonnummer Email Sofern Sie uns diesen Antrag zuschicken und nicht persönlich zur Exmatrikulation vorbeikommen, bitten wir, einen mit 0,62 € frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen, damit Ihnen die betreffenden Unterlagen übersandt werden können. Ich beantrage die Exmatrikulation zu einem bestimmten Stichtag: (bitte Datum eintragen) (bitte beachten Sie: die Exmatrikulation zu einem Stichtag kann frühestens am Tage des Antragseingangs im Studierendensekretariat erfolgen! Gleichzeitig muss zu diesem Zeitpunkt dort auch die Chipkarte zur Entwertung vorgelegt werden!) Exmatrikulation zum Ende des die Rücknahme der Immatrikulation (nur bei Neu- oder Ersteinschreibung bis 31.10. für ein WS und 30.04. für ein SS möglich) für das WS/SS Sommersemesters: 3 0. 0 9. Wintersemesters: 3 1. 0 3. für den Studiengang Grund der Exmatrikulation 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung Abschluss: Datum: Note: Beendigung des Studiums, aber Prüfung noch nicht abgeschlossen Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine Prüfung möglich Hochschulwechsel: Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums Fehlende Rückmeldung Beendigung nach endgültig nicht bestandener Prüfung Sonstige Gründe: Stand: 12.01.2015 _ Fortsetzung von Seite 1 Matrikelnummer bitte wiederholen: Meine Chipkarte füge ich bei Info: möchte ich behalten gebe ich später ab habe ich noch nicht erhalten Das Chipkartenpfand wird nur innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulationsdatum und nur bei Abgabe der Chipkarte zurück erstattet! Keine Auszahlung von Chipkarten-Restguthaben, dieses bitte vorher aufbrauchen und Chipkarte später abgeben! Bei Exmatrikulation zu einem bestimmten Stichtag ist die Chipkarte zur Entwertung vorzulegen. Meine Bankverbindung für Rückzahlungen Bank: __________________________________________________ IBAN: _________________BIC ________________ Mir ist bekannt, 1. dass im Fall der Studienbescheinigungen bereits durchgeführten oder Stammdatenblätter Rückmeldung ausgehändigte ihre Gültigkeit verlieren. 2. dass im Fall der bereits durchgeführten Rückmeldung eine ggf. bereits aktualisierte Chipkarte abzugeben bzw. vorzulegen ist, bevor eine Erstattung der bereits gezahlten Beiträge und Gebühren erfolgen kann. 3. dass ich im Fall der Rücknahme der Immatrikulation verpflichtet bin, alle ausgehändigten Unterlagen (vorläufiger Studienausweis – RMW-Ticket, Studienbescheinigungen, Stammdatenblätter etc.) zurückzugeben und erst danach (in der Regel frühestens Ende Oktober bzw. Ende April) die Rücküberweisung der gezahlten Studien- und Semesterbeiträge (abzüglich 30 € Gebühren gemäß der aktuellen Verwaltungskostenordnung des HMWK) möglich ist. Ich erkläre außerdem, dass ich keinerlei Bücher, Geräte, Schlüssel oder sonstige Gegenstände, die zum Eigentum der Universität gehören, mehr besitze. Ort, Datum Unterschrift Bearbeitungsvermerke (wird von der Universität ausgefüllt) Auszahlung des Sozialbeitrags: € Auszahlung des Chipkartenpfandes: € Sonstige Auszahlung € Sozialbeitrag wurde eingezahlt – keine Rückmeldung erfolgt (d.h. nicht rückgemeldet und keine Chipkarte aktualisiert – Studierende/r muss nichts mehr nachreichen) Rückgemeldet – Chipkarte abgegeben ja/nein (Studierende/r ist rückgemeldet – hat den Stammdatenausdruck und die Chipkarte ist aktualisiert Chipkarte wurde zurückgesetzt Säumnisgebühr mit Chipkartenpfand verrechnet (ist bereits von Amts wegen exmatrikuliert und möchte mit Säumnisgebühr ordentlich exmatrikulieren) Exmatrikulationsbescheinigung ausgehändigt/versandt am Stand: 12.01.2015
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