Famulaturwegweiser Version 3 | Stand April 2016 Fakultät für Medizin Klinikum rechts der Isar Technische Universität München Inhalt: 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Allgemeine Vorgaben WESHALB wird eine Famulatur abgeleistet? WANN ist die Famulatur abzuleisten? Voraussetzung für die Ableistungen der Famulaturen Verteilung der Famulaturplätze 2 2 2 2 2 2. 2.1 2.2 2.3 Dauer und Zeitraum der Famulatur Wie wird die Dauer / der Zeitraum berechnet? Splittung von Famulaturen Unterbrechungen der Famulaturen 3 3 3 3 3. Hinweise zu den Einrichtungen 3.1 Einrichtungen der ambulanten Krankenversorgung 3.2 Einrichtungen der stationären Krankenversorgung 3.3 Einrichtungen der hausärztlichen Versorgung 3.4 Sonderfälle für Praxis- bzw. Ambulanzfamulaturen (z.B. Bundeswehr) 3.5 Famulaturen an klinisch-theoretischen Instituten nicht mehr möglich 3.5.1 Ausnahmeregelungen Radiologie/Neuroradiolgie und Rechtsmedizin 3.6 In folgenden Einrichtungen ist eine Famulatur nicht möglich 3.7 Formalien des Famulaturzeugnisses 3.8 Beiblatt zum Famulaturzeugnis 3.9 UNBEDINGT BEACHTEN 4 4 4 5 5 6 6 7 7 7 8 4. Famulaturen im Ausland 9 5. Datenschutz 10 6. Versicherung 10 7. Anlagen Beiblatt zum Famulaturzeugnis ( zu Anlage 6 zu § 7 Abs. 4 Satz 2) Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus Gebührenliste für die Anrechnung von Famulatur und PJ im Ausland 11 12 13 TUM Medical Education Center 1 1. Allgemeine Vorgaben 1.1 WESHALB wird eine Famulatur abgeleistet? Die Famulaturen haben den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen und das ärztliche Wirken und Handeln für den Arztberuf zu vermitteln, d.h. die Famulatur muss zwingend einen unmittelbaren Krankenversorgungsbezug haben und im Bereich der kurativen Medizin erfolgen. Als Maßstab für eine Vergleichbarkeit der Tätigkeit müssen die Standards gelten, die auf das deutsche Gesundheitswesen anzuwenden sind. Die Ableistung der Famulaturen in Entwicklungsländern kann daher generell nicht empfohlen werden. 1.2 WANN ist die Famulatur abzuleisten? Die Famulaturen (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4) sind grundsätzlich während der unterrichtsfreien (= vorlesungsfreien) Zeit zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Sie sind bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durch Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6 zur Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO n. F.) nachzuweisen. 1.3 Voraussetzung für die Ableistungen der Famulaturen ist, dass Sie als ordentlich eingeschriebener Studierender an einer deutschen Hochschule geführt werden (ÄAppO n. F). 1.4 Verteilung der Famulaturplätze Die Verteilung der Famulaturplätze wird nicht über das Studiendekanat koordiniert. Die Bewerbung und Organisation erfolgt durch die Studierenden direkt über die entsprechende Einrichtung. TUM Medical Education Center 2 2. Dauer und Zeitraum der Famulatur Die Famulatur ist ganztägig für die Dauer eines Monats abzuleisten. 2.1 Wie wird die Dauer / der Zeitraum berechnet? Dabei ist das Primat des Begriffes „Monat im Rechtssinn“ bei der Berechnung der Dauer zu beachten (Bestimmungen für Famulaturen ab 2015). Ein Monat im Rechtssinne heißt: es beginnt an einem bestimmten Tag, z.B. am 13.03. und endet im Folgemonat mit dem Tag davor, z.B. am 12.04. Darin enthalten sind alle Tage, also auch Wochenenden und Feiertage. Weiterhin maßgeblich muss das Ausstellungsdatum auf dem Famulaturzeugnis der letzte Arbeitstag oder später sein. RICHTIG: 01.03. - 31.03. = 1 Monat (mit 31 Tagen) 01.04. - 30.04. = 1 Monat (mit 30 Tagen) 01.02. - 28.02. = 1 Monat (zwar 28 Tage, aber 1 Monat) 14.02. - 13.03. = 1 Monat (zwar 28 Tage, aber im Rechtssinne 1 Monat) FALSCH: 21.08. - 17.09. = (zwar 28 Tage, aber kein Monat im Rechtssinne) 01.07. - 30.07. = (zwar 30 Tage, aber kein Monat im Rechtssinne) Nach alter Regelung wurde der Monat mit 30 Kalendertagen definiert (gültig bis Ende 2014). 2.2 Splittung von Famulaturen Nach § 1 Abs. 2 1 Nr. 4 ÄAppO umfasst die ärztliche Ausbildung vier Famulaturen von jeweils einem Monat. Näheres ergibt sich aus §7 ÄAppO. Die Famulatur gliedert sich also in mehrere Abschnitte von mindestens einem Monat. Eine Splittung dieser Abschnitte ist in der Approbationsordnung für Ärzte nicht vorgesehen. 2.3 Unterbrechungen der Famulaturen Eine Unterbrechung einer Famulatur ist grundsätzlich unzulässig. Nur im Krankheitsfall ist eine Unterbrechung einer Famulatur – nach vorheriger Rücksprache mit dem Prüfungsamt der TUM – möglich, sofern diese durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen und die Maximaldauer von 3 Tagen nicht überschritten wird. Eine Unterbrechung aus betriebsurlaubsbedingten Gründen der Praxis ist nicht zulässig. TUM Medical Education Center 3 3. Hinweise zu den Einrichtungen 3.1 Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung (§ 7 Abs. 2 Ziffer 1 ÄAppO) - Ambulanz im Krankenhaus einschließlich Polikliniken - Praxen niedergelassener Haus- bzw. Fachärzte (unterschiedliche Fachrichtungen) Bei einer Praxisfamulatur soll der Famulus Gelegenheit haben, Anamnese zu erheben, am ärztlichen Gespräch mit dem Patienten und an Hausbesuchen teilzunehmen und sich mit der technischen Einrichtung vertraut zu machen. Die Famulatur in der Ambulanz eines Krankenhauses wird als Praxisfamulatur anerkannt, wenn im Zeugnis bestätigt wird, dass die Famulatur ausschließlich in der Ambulanz abgeleistet wurde. Dasselbe gilt für eine Famulatur in einer Notaufnahme. 3.2 Einrichtungen der stationären Krankenversorgung (§ 7 Abs. 2 Ziffer 2 ÄAppO) - Bettenstation eines Krankenhauses - stationäre Rehabilitationseinrichtung Bei einer Krankenhausfamulatur soll der Famulus in der stationären Patientenversorgung unter Anleitung und Aufsicht mit ärztlichen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Er soll vor allem in den normalen Klinikalltag einer Bettenstation integriert werden und an ärztlichen Visiten, Anamneseerhebungen, Operationen, Therapiebesprechungen, etc. teilnehmen. Die Famulatur muss zwingend einen unmittelbaren Patientenversorgungsbezug aufweisen, also im Bereich der kurativen Medizin abgeleistet werden. Diese Famulatur kann als Krankenhausfamulatur anerkannt werden. So muss z.B. bei der Ableistung einer Famulatur auf dem Gebiet der Anästhesiologie ersichtlich sein, dass die Patienten auf einer Intensivstation von den Famulanten mitbetreut werden. Aus diesem Grund muss auf der Famulaturbescheinigung sowohl die Anästhesie als auch die Intensivmedizin (oder Intensivstation) vermerkt werden. Eine stationäre Rehabilitation wird als besondere stationäre Behandlung in einer speziell darauf ausgerichteten Einrichtung betrachtet. Dabei werden unter ärztlicher Leitung und fachkundiger Pflege meist chronische oder langwierige Erkrankungen durch besondere Maßnahmen, wie z.B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen oder Diätkost, behandelt. In einer Rehabilitationseinrichtung werden medizinische Rehabilitationsmaßnahmen stationär durchgeführt. TUM Medical Education Center 4 3.3 Einrichtungen der hausärztlichen Versorgung (§ 7 Abs. ÄAppO) 2 Ziffer 3 Innerhalb der Famulaturen mit einer Gesamtdauer von vier Monaten ist ein Monat verpflichtend in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung abzuleisten. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere die allgemeine und fortgesetzte Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes. In § 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V sind folgende Ärzte genannt, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen: - Allgemeinärzte - Kinderärzte, Pädiatrie - Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben (Tätigkeitsbereich und Fachrichtung des Arztes müssen auf dem Famulaturzeugnis übereinstimmen, z.B. Innere Medizin – Internist). - Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind (ehem. „Praktische Ärzte“ nach Artikel 30 der EU-Richtlinie 2005/36/EG). - Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben. Es werden entsprechend auch Praxen mit ausschließlich privater Zulassung oder vergleichbare Praxen im Ausland anerkannt (CAVE ggf. in anderen Bundesländern anders geregelt) 3.4 Sonderfälle für Praxis- bzw. Ambulanzfamulaturen In folgenden Bereichen und unter bestimmten Voraussetzungen ist eine ambulante bzw. Praxis-Famulatur in folgenden Einrichtungen möglich - in einer Justizvollzugsanstalt (Tätigkeitsbericht ) - in einer werks- bzw. betriebsärztlichen Einrichtung - in einer truppenärztlichen Einrichtung der Bundeswehr und Fachsanitätseinrichtung wenn nachgewiesen wird, dass dort eine ambulante Patientenversorgung (vergleichbar mit einer Arztpraxis) stattfindet. In Zweifelsfällen bitten wir Sie, sich vor Antritt der Famulatur mit dem Prüfungsamt für Humanmedizin der TUM in Verbindung zu setzen. TUM Medical Education Center 5 3.5 Famulaturen an klinisch-theoretischen Instituten ist nicht mehr möglich Die Famulaturen in den klinisch-theoretischen Instituten wird durch die neue ÄAppO 2012 durch die Famulatur „hausärztliche Versorgung“ ersetzt, und es ist damit an folgenden Instituten grundsätzlich nicht mehr möglich: - Arbeitsmedizin - Humangenetik - Klinische Chemie - Klinische Immunologie - Klinische Pharmakologie - Mikrobiologie - Pathologie - Virologie Es ist in Bayern zulässig, wenn im Rahmen der Krankenhausfamulatur (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 ÄAppO) ein untergeordneter Teil der Famulatur an einem solchen Institut abgeleistet wird, jedoch nur in Kombination mit einem klinisch-praktischen Fach (Krankenhausfamulatur), wobei die Bescheinigung durch das klinisch-praktische Fach ausgestellt werden muss. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung trägt der unterschreibende Arzt des klinisch-praktischen Fachs. 3.5.1 Ausnahmeregelungen Radiologie/Neuroradiologie und Rechtsmedizin Eine Famulatur am Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie sowie der Abteilung für Neuroradiologe am Klinikum rechts der Isar wird grundsätzlich anerkannt, da das dortige Tätigkeits- bzw. Leistungsspektrum auch den interventionellen Bereich einschließt. Wird eine diesbezügliche Famulatur an einer anderen Klinik oder in einer Praxis absolviert, muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die im Rahmen der Famulatur durchgeführten Tätigkeiten nicht ausschließlich im diagnostischen Bereich stattgefunden haben. Gegebenenfalls sollten Sie sich zusätzlich einen Tätigkeitsbericht sowie das Beiblatt zum Famulaturzeugnis ausstellen lassen. Eine Ambulanzfamulatur in einem rechtsmedizinischen Institut mit universitärer Anbindung (Universitätskliniken), ist zulässig. Zusätzlich zum Famulaturzeugnis muss für diese Famulatur das Beiblatt ausgestellt werden. TUM Medical Education Center 6 3.6 In folgenden Einrichtungen ist eine Famulatur nicht möglich Da der Famulus sich mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut machen soll, können Famulaturen in Einrichtungen bzw. Instituten, die über keine eigenen Ambulanzen bzw. Bettenstationen verfügen, nicht anerkannt werden. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche: - Immunpharmakologie in der Pharmaindustrie - Institute für Verkehrsmedizin - Institute für Labormedizin, Forschungsinstitute - sogenannte Wellness-Kliniken, Schönheitsfarmen - Kreuzfahrtschiffe - des medizinischen Dienstes der Krankenkassen - der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM-Ausbildung) - Gesundheitsämter 3.7 Formalien des Famulaturzeugnisses Für die Bestätigung der Famulatur muss das Formblatt „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ (ÄAppO n. F., Muster Anlage 6) oder im Ausland entsprechende zweisprachige Vorlage über die Tätigkeit als Famulus/Famula verwendet werden. Dieses Muster ist durch die ÄAppO amtlich vorgegeben, so dass eine Abänderung nicht zulässig ist. Das Famulaturzeugnis wurde auf der Homepage meditum.de in verschiedenen Sprachen (portugiesisch, italienisch, spanisch, französisch, englisch, deutsch) mit dem Beiblatt im Downloadbereich hinterlegt und kann dort abgerufen werden: http://www.meditum.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=461 3.8 Beiblatt des Famulaturzeugnisses Das Beiblatt zum Famulaturzeugnis (Anlage 6 zu § 7Abs 4 Satz 2 ÄAppO) muss zwingend zusätzlich für alle Auslands-Famulaturen sowie Famulaturen der hausärztlichen Versorgung ab 2015 eingereicht werden. Aus dem Famulaturzeugnis muss zweifelsfrei hervorgehen, ob es sich um eine Praxisfamulatur (ambulante Krankenversorgung) oder um eine Krankenhausfamulatur (stationäre Krankenversorgung) handelt. Geht dies aus dem Stempel nicht eindeutig hervor, ist auch hier zusätzlich das Beiblatt einzureichen TUM Medical Education Center 7 3.9 UNBEDINGT BEACHTEN - dass das Formblatt „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ nach der ÄAppO (Muster Anlage 6) verwendet wird - Andere Bescheinigungen werden zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht anerkannt. (www.meditum.de/Download/Famulaturen) - dass das Zeugnis vom ausbildenden Arzt unterschrieben wurde und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen ist (Unterschriften in Vertretung [i.V.] oder im Auftrag [i.A.] werden nicht akzeptiert) - Korrekturen sind grundsätzlich nicht zulässig, z. B. mit „Tipp-Ex“ oder durch „Überschreibungen“ - dass das Ausstellungsdatum der von Ihnen eingereichten Bescheinigungen nicht vor Beendigung der jeweiligen Ausbildung datiert ist. TUM Medical Education Center 8 4. Famulaturen im Ausland - Nach § 7 Abs. 3 ÄAppO n. F. kann eine Famulatur, die im Ausland in einer Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung oder in einem Krankenhaus abgeleistet wurde, angerechnet werden, sofern im Einzelfall sämtliche inhaltliche Voraussetzungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bzw. Abs. 2 ÄAppO n. F. erfüllt sind. - Auf dem Famulaturzeugnis muss unbedingt der Stempel des Krankenhauses, der Praxis oder der anderen Einrichtung angebracht sein, aus dem deutlich hervorgeht, ob es sich um eine Krankhausfamulatur oder um eine Praxisfamulatur handelt. Ansonsten erfolgt keine Anerkennung! - Auf den Famulaturzeugnissen werden teilweise Prägesiegel angebracht. Da diese sehr oft nicht lesbar sind, empfehlen wir, sich die Famulaturen zusätzlich noch auf einem extra Briefkopf der Einrichtung bescheinigen zu lassen. Grundsätzlich sollte die Bescheinigung auf dem Briefkopf des Krankenhauses/der Einrichtung erfolgen. - Selbstverständlich ist auch diese Bescheinigung mit Stempel/Siegel der Institution und Unterschrift des verantwortlichen Arztes zu versehen. Nur das „Original“ ist zulässig! - Niedergelassene Ärzte im Ausland haben neben ihrer Praxis sehr oft auch Belegbetten in einem Krankenhaus. Eine bei einem solchen Arzt abgeleistete Famulatur kann nur dann als Praxisfamulatur angerechnet werden, wenn die Famulatur ausschließlich in der Praxis absolviert wurde und kein Einsatz im Krankenhaus erfolgte. Dies muss in dem Nachweis über die abgeleistete Famulatur bestätigt werden. - Die Übersetzungen von Bestätigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für fremdsprachige Stempel auf den Famulaturzeugnissen. Eine Übersetzung ist nur dann nicht notwendig, wenn aus dem Stempel hervorgeht, um welche Art der Einrichtung und es sich um eine gängige, romanische Sprache wie Englisch, Französisch etc. handelt. (z.B. hospital, hôpital, usw.). Die öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzer werden in Listen aufgeführt, die bei den Landgerichten zur Einsicht aufliegen. Auskünfte erteilen auch der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) www.bdue-bayern.de oder www.vbdu.de . - Anrechnung einer im Ausland absolvierten Ausbildung: Im Rahmen der Staatsexamensanmeldung erfolgt die gebührenpflichtige Anrechnung von im Ausland abgeleisteten Famulaturen durch das Prüfungsamt für Humanmedizin der TUM im Auftrag der Regierung von Oberbayern. TUM Medical Education Center 9 4. Datenschutz Es sind die Regelung zum Amts- und Berufsgeheimnis (§ 203 StGB) und zum Briefgeheimnis (§ 202 StGB) zu beachten. Daher sind auch Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten anderer vertraulich und weisungsgerecht zu behandeln. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Ihnen anvertrauten Patientendaten und andere personenbezogenen Daten (bspw. Mitarbeiterdaten) nur im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung verarbeitet (gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht) oder genutzt werden. 5. Versicherung Nach § 20 der Studienordnung für den Studiengang Medizin der Technischen Universität München sind Studierende unserer Fakultät verpflichtet, vor Beginn Ihres Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte Dauer Ihres Studiums abzuschließen. Nach einem uns vorliegenden Schreiben hat der Vorstand des Hartmannbundes beschlossen, dass jedem studentischen Mitglied des Verbandes ab 01.05.2006 automatisch, d.h. ohne Mehrbeitrag, über seine Verbandsmitgliedschaft eine Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über die deutsche Ärzteversicherung geboten wird. Dieser Versicherungsschutz ist allerdings auf die studentische Tätigkeit bis zum Beginn des PJ begrenzt, so dass Sie sich für den Rest Ihres Medizinstudiums anderweitig versichern müssen. Für weitere Informationen zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an den Hartmannbund (Tel.: 030/2062080). TUM Medical Education Center 10 Beiblatt zu Anlage 6 zu § 7 Abs. 4 Satz 2 ÄAppO (Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus) Herr/ Frau absolvierte die umseitige Famulatur vom bis in einer □ Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird bzw. in einer Einrichtung der ambulanten fachärztlichen Krankenversorgung (fachärztliche Praxis) □ stationären Einrichtung des Krankenhauses bzw. in einer stationären Rehabilitationseinrichtung □ Einrichtung der hausärztlichen Versorgung (die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere die allgemeine und fortgesetzte Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes) Hiermit bestätige ich, dass ich danach in der hausärztlichen Versorgung tätig bin. Ort/ Datum Name und Kontakt (Tel./E-Mail) des ausbildenden Arztes Stempel/Siegel der Einrichtung Unterschrift/en des/der ausbildenden Arztes/Ärzte TUM Medical Education Center 11 Anlage 6 (zu §7 Abs. 4 Satz 2 ÄAppO) Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus Der/ Die Studierende der Medizin geboren am in ist nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vom bis zum in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist die/ der Studierende vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet beschäftigt worden. Die Ausbildung ist □ unterbrochen worden vom □ bis zum nicht unterbrochen worden , den Ort (Bezeichnung der Einrichtung bei Öffentlicher Dienststelle Siegel Datum (Unterschrift des/der ausbildenden Arztes/ Ärzte) Fakultät für Medizin der TUM TUM Medical Education Center 12 Gebührenliste für die Anrechnung von Famulatur und PJ im Ausland auf ein Humanmedizinstudium durch das Prüfungsamt Medizin Nr. Gegenstand Gebühr 1. Anrechnung Famulatur Ausland ein Monat 15,00 € 2. Anrechnung Famulatur Ausland zwei Monate 20,00 € 3. Anrechnung Famulatur Ausland drei Monate 25,00 € 4. Anrechnung Famulatur Ausland vier Monate 30,00 € 5. Anrechnung PJ im Ausland ein Tertial 20,00 € 6. Anrechnung PJ im Ausland zwei Tertiale 30,00 € 7. Anrechnung PJ im Ausland drei Tertiale 40,00 € TUM Medical Education Center 13
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