Geleitwort von Dr. Manfred Gentz „Die Arbeit des Aufsichtsrats hat sich in den vergangenen 10 Jahren stark verändert. So hat ihm der Gesetzgeber neue Verantwortlichkeiten auferlegt. Aber auch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat seine Rolle durch verschiedene Kodexänderungen in der Vergangenheit gestärkt. Vorbei sind die Zeiten, in denen Aufsichtsratsmandate ohne großen zeitlichen und vor allem inhaltlichen Aufwand wahrgenommen werden konnten. Die immer weiter abnehmende Anzahl von Mandaten pro Person bringt die gestiegene Verantwortung, den deutlich größeren Zeitbedarf und den notwendigen anspruchsvollen Umgang mit der Aufgabe klar zum Ausdruck. Dabei gilt auch heute zu Recht, dass die Mitglieder eines Aufsichtsrats insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen müssen. Es ist unrealistisch zu glauben, dass alle Aufsichtsratsmitglieder Experten für alle Gebiete sind oder sein können. Hier unterstützen kontinuierliche Information und Weiterbildung der Mandatsträger sowohl in den generellen, wie auch bei den speziellen Anforderungen. Mit dem einmaligen Besuch von Seminaren und einer dabei ausgestellten Bescheinigung ist es also nicht getan. Die Regierungskommission begrüßt die vielen Initiativen und Angebote, wie dies auch des Deutsches Corporate Governance Instituts, zur Weiterbildung von Aufsichtsräten in Deutschland. Für seine ausreichende Qualifikation und seine individuell notwendige Weiterbildung bleibt jeder Aufsichtsrat selbst verantwortlich. Darauf zielt die schon vor Jahren in den Kodex aufgenommene entsprechende Empfehlung. Sie setzt auch hier auf die freiwillige Eigeninitiative und die verantwortliche Einschätzung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit individueller Weiterbildungsschritte. Dabei ist klar, dass sich gute Aufsichtsräte nicht nur durch betriebswirtschaftliches oder juristisches Wissen auszeichnen, sondern auch durch eine tiefe Branchen- oder Marktkenntnis verbunden mit der Abwägung unternehmerischen Handels für Umwelt und Gesellschaft.“ Dr. Manfred Gentz Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
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