1. TRAUBEN Frische Weintraube spezieller Rebsorten, die

Internationalen Kodex der önologischen Praxis
1. TRAUBEN
1.1.2. TAFELTRAUBE (18/73)
Frische Weintraube spezieller Rebsorten, die aufgrund ihrer
organoleptischen
und
kommerziellen
Eigenschaften
vorwiegend für den Frischverzehr bestimmt ist oder dafür
angebaut wird.
OIV Kartei des Kodex - Edition 01/2016
I.1.1.2-1