Internationalen Kodex der önologischen Praxis 1. TRAUBEN 1.1.2. TAFELTRAUBE (18/73) Frische Weintraube spezieller Rebsorten, die aufgrund ihrer organoleptischen und kommerziellen Eigenschaften vorwiegend für den Frischverzehr bestimmt ist oder dafür angebaut wird. OIV Kartei des Kodex - Edition 01/2016 I.1.1.2-1
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