Entsprechenserklärung 2016

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der GfK SE zu den Empfehlungen der
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161
Aktiengesetz (AktG) i.V.m. Art. 9 Absatz 1 lit. c) (ii) der Verordnung über das Statut der
Europäischen Gesellschaft (SE-VO)
Nach § 161 AktG i.V.m. Art. 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO haben Vorstand und Aufsichtsrat einer
börsennotierten Societas Europaea (SE) jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der
Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex („Kodex“) entsprochen wurde und
wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die
Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.
Der Kodex enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben Darstellungen des über
Art. 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO für die SE geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von
denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu
legen und zu begründen. Ferner enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung
abgewichen werden kann.
Entsprechenserklärung für 2016
Vorstand und Aufsichtsrat der GfK SE erklären, dass die GfK SE den vom Bundesministerium der
Justiz am 12. Juni 2015 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen
der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 5. Mai
2015 entsprochen hat und entsprechen wird.
Nürnberg, im Dezember 2016
GfK SE
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat