Leitungsgebundene Einrichtungen der Wasser

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NS160509
Montag, 6. Juni 2016
Burgdorfs Hotel & Restaurant
Hohe Str. 21
27798 Hude
Telefon: 04408 7575
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
295,00 € für Mitglieder des vhw
355,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Einsteigerseminar
Leitungsgebundene
Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Montag
6. Juni 2016
Hude
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen ist komplex:
Für die Benutzung der leitungsgebundenen Einrichtungen sind Gebühren zu
entrichten.
Daneben können für Investitionen einmalige Zahlungen wie Beiträge und Kostenerstattungen nach den Kommunalabgabengesetzen erhoben werden.
Im Seminar werden die Geheimnisse von
• Kostenermittlung
• Verteilung auf die angeschlossenen Grundstücke
• Heranziehung der Nutzer/Bevorteilten
• Anschluss- und Benutzungszwang
gelüftet.
Die Veranstaltung ist nicht nur für Einsteiger in dieses Rechtsgebiet geeignet,
sondern auch für länger auf dem Gebiet Tätige, die ihr vorhandenes Wissen
überprüfen und ggf. erweitern möchten.
Es gibt ausreichend Gelegenheit, auch Praxisfragen aus dem Teilnehmerkreis
zu diskutieren. Ihre Problemfälle können Sie gerne bis 20.05.2016 per Mail
an [email protected] senden..
IHRE REFERENTIN
Harriet Bluhm
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht,
GKMP Partnerschaft Bremen-Potsdam-Schwerin, hat
ihren Arbeitsschwerpunkt im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalabgabenrecht und Baurecht. Sie berät
v. a. Zweckverbände und Kommunen bei der Durchsetzung ihrer Beitrags- und Gebührenforderungen.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Entscheider von Aufgabenträgern, die sich einen Überblick verschaffen müssen und Sachbearbeiter(innen) aus Städten, Gemeinden und Verbänden, die
sich in das Rechtsgebiet der leitungsgebundenen Einrichtungen einarbeiten
müssen. Mitarbeiter(innen) von Rechts-, Prüfungs- und Aufsichtsämtern, die
die Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung zu prüfen haben und diejenigen,
die die Materie im Rahmen der Grundstücksverwaltung oder rechtsberatender
Tätigkeit (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) kennen müssen.
MONTAG, 6. JUNI 2016
Leitungsgebundene Einrichtungen der Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung
09:30 Uhr
Begrüßungskaffee
10:00 Uhr
Seminarbeginn
I. Definition und Abgrenzung leitungsgebundener Einrichtungen
• Wasserversorgung
• Schmutzwasserbeseitigung
• Niederschlagswasserbeseitigung
II. Anschluss- und Benutzungszwang
• Das Grundstück als Gegenstand des Anschlusses
• Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs
• Befreiungsmöglichkeit
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Leitungsgebundene Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
NS160509, Montag, 6. Juni 2016, Hude
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
III. Finanzierung der öffentlichen Einrichtungen durch Kommunalabgaben
1. Benutzungsgebühren
• Voraussetzungen der Gebührenerhebung
• Gebührenmaßstäbe
• Grundzüge der Kalkulation
2. Anschlussbeiträge
• Voraussetzungen der Beitragserhebung
• Beitragsmaßstäbe, u. a. Tiefenbegrenzungsregelungen
• Grundzüge der Kalkulation
3. Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
Name, Vorname
IV. Erhebung der Kommunalabgaben
• Festsetzung durch Verwaltungsakt
• Bekanntgabe des Bescheides
• Stundung
Telefon
V. Rechtsschutz
• Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
• Aussetzung der Vollziehung
E-Mail
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
16:30 Uhr
Seminarende
Telefon / Fax
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NS160530 am 12./13.9.2016 in Bad Zwischenahn
19. Bad Zwischenahner Beitragstage
Referenten: Harriet Bluhm, Dr. Max Claaßen, Ulf Lichtenfeld
Dr. Christian von Waldthausen
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de