HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS160509 Montag, 6. Juni 2016 Burgdorfs Hotel & Restaurant Hohe Str. 21 27798 Hude Telefon: 04408 7575 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 295,00 € für Mitglieder des vhw 355,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Einsteigerseminar Leitungsgebundene Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Montag 6. Juni 2016 Hude www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen ist komplex: Für die Benutzung der leitungsgebundenen Einrichtungen sind Gebühren zu entrichten. Daneben können für Investitionen einmalige Zahlungen wie Beiträge und Kostenerstattungen nach den Kommunalabgabengesetzen erhoben werden. Im Seminar werden die Geheimnisse von • Kostenermittlung • Verteilung auf die angeschlossenen Grundstücke • Heranziehung der Nutzer/Bevorteilten • Anschluss- und Benutzungszwang gelüftet. Die Veranstaltung ist nicht nur für Einsteiger in dieses Rechtsgebiet geeignet, sondern auch für länger auf dem Gebiet Tätige, die ihr vorhandenes Wissen überprüfen und ggf. erweitern möchten. Es gibt ausreichend Gelegenheit, auch Praxisfragen aus dem Teilnehmerkreis zu diskutieren. Ihre Problemfälle können Sie gerne bis 20.05.2016 per Mail an [email protected] senden.. IHRE REFERENTIN Harriet Bluhm Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, GKMP Partnerschaft Bremen-Potsdam-Schwerin, hat ihren Arbeitsschwerpunkt im Allgemeinen Verwaltungsrecht, Kommunalabgabenrecht und Baurecht. Sie berät v. a. Zweckverbände und Kommunen bei der Durchsetzung ihrer Beitrags- und Gebührenforderungen. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Entscheider von Aufgabenträgern, die sich einen Überblick verschaffen müssen und Sachbearbeiter(innen) aus Städten, Gemeinden und Verbänden, die sich in das Rechtsgebiet der leitungsgebundenen Einrichtungen einarbeiten müssen. Mitarbeiter(innen) von Rechts-, Prüfungs- und Aufsichtsämtern, die die Rechtmäßigkeit der Abgabenerhebung zu prüfen haben und diejenigen, die die Materie im Rahmen der Grundstücksverwaltung oder rechtsberatender Tätigkeit (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) kennen müssen. MONTAG, 6. JUNI 2016 Leitungsgebundene Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 09:30 Uhr Begrüßungskaffee 10:00 Uhr Seminarbeginn I. Definition und Abgrenzung leitungsgebundener Einrichtungen • Wasserversorgung • Schmutzwasserbeseitigung • Niederschlagswasserbeseitigung II. Anschluss- und Benutzungszwang • Das Grundstück als Gegenstand des Anschlusses • Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs • Befreiungsmöglichkeit HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Leitungsgebundene Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung NS160509, Montag, 6. Juni 2016, Hude Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon III. Finanzierung der öffentlichen Einrichtungen durch Kommunalabgaben 1. Benutzungsgebühren • Voraussetzungen der Gebührenerhebung • Gebührenmaßstäbe • Grundzüge der Kalkulation 2. Anschlussbeiträge • Voraussetzungen der Beitragserhebung • Beitragsmaßstäbe, u. a. Tiefenbegrenzungsregelungen • Grundzüge der Kalkulation 3. Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse Name, Vorname IV. Erhebung der Kommunalabgaben • Festsetzung durch Verwaltungsakt • Bekanntgabe des Bescheides • Stundung Telefon V. Rechtsschutz • Verfahren vor dem Verwaltungsgericht • Aussetzung der Vollziehung E-Mail Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort 16:30 Uhr Seminarende Telefon / Fax DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN NS160530 am 12./13.9.2016 in Bad Zwischenahn 19. Bad Zwischenahner Beitragstage Referenten: Harriet Bluhm, Dr. Max Claaßen, Ulf Lichtenfeld Dr. Christian von Waldthausen 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause gemeinsames Mittagessen Kaffeepause E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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