Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht Zentraler Begriff: Arbeitnehmer Wichtige Gesetze: - KSchG - TzBfG - SGBer - MuSchG - BGB - ArbZG - etc., etc. Gesetzliche Besonderheiten: - § 310 Abs. 4 BGB (AGB) Mögliche Ansprüche gegen Arbeitgeber: - Vertrag - Tarifvertrag - Gesetz - Gewohnheitsrecht - Richterliche Rechtsfortbildung Zentraler Punkt: Arbeitsvertrag Form grundsätzl. formlos möglich für Rechtsklarheit Schriftform dringend anzuraten Ausnahmen: insbes. für Arbeitgeber: - § 2 NachwG (1 Monatsfrist) - § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristung) Arbeitsvertrag zwischen (genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse ) - im folgenden Arbeitgeber – und (Personalien einschließlich Geburtsdatum des Arbeitnehmers) Präambel / Vorbemerkungen wichtige Bemerkungen Die Parteien schließen folgenden Arbeitsvertrag: Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _____ (genaue Bezeichnung der Tätigkeit) eingestellt. Ort der Leistung? Er kann auch mit anderen Tätigkeiten befasst werden, soweit sie zumutbar sind (Zuweisungsgrenze: Direktionsrecht; evtl. Auswirkung bei betriebsbedingten Kündigungen) Entgeltänderung damit nicht verbunden. Beginn und Ende Die Tätigkeit beginnt am_______ Sie endet (?) am _______ (Kündigung möglich?) Probezeit Die ersten _____ Monate sind Probezeit Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von _____ (mind. 2) Wochen gekündigt werden Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung § 622 BGB Gleichgeltungsklauseln Schriftformklausel Probezeitvereinbarungen Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist _____ gesetzliche Kündigungsfrist, § 2 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 9 NachwG Verweis! Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ? Arbeitsentgelt Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn! (aber zahlreiche Ausnahmen) Mögliche Regelungen: Grundgehalt Leistungszulage Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit Erfolgsprovisionen Gewinnbeteiligungen/Tantiemen, etc. (beachte Regelungen bzgl. Lohnnebenkosten) Sonderzahlungen Bspw. Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld, Gratifikationen, Anwesenheitsprämien Dienstwagenregelungen Anspruch private Nutzung Berücksichtigung Steuerliche Konsequenzen Rentenleistungen des AG Festbeträge Gehaltsabhängige Regelungen Gesamtversorgungsregelungen Arbeitszeit (ArbZG) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ Stunden in der Woche und verteilt sich wie folgt ________ Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten Förderung Freistellung Entgelt Darlehen, etc. Mehrarbeit / Überstunden Angeordnete Überschreitung der täglichen Arbeitszeit Ausgleich durch Freizeitausgleich (sechs Monate) oder Abgeltung (Vereinbarung) Nebentätigkeit Erlaubnis Verbot Erlaubnisvorbehalt Urlaub Der Urlaub beträgt (mindestens ??) _____ Arbeitstage im Jahr (Grundsatz: Arbeitsvertrag mit Übertragbarkeit und der Abgeltung des Urlaubs die gesetzlichen Vorschriften) Arbeitsverhinderung Anzeigepflichten (Mitteilungen, etc.) Nachweispflichten (AU-Bescheinigung) vgl. § 5 EFZG Entgeltfortzahlung Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen) Vorauss.: - AN - kein Verschulden Nicht abdingbar § 12 EFZG Abtretungsklauseln bspw. wegen Entgeltfortzahlungen Verschwiegenheitspflicht Auch nach Ausscheiden Verschwiegenheitsverpflichtung! Problem: Kollision mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot Arbeitnehmererfindungen insbes. Entwicklungen, Patente, etc. i. d. R. Nutzungsklausel aber auch ArbnErfG (nicht abdingbar zu Lasten AN) Rechte auf Benennung, Auskünfte, Vergütung bei Inanspruchnahme AG: Inanspruchnahmerecht / Erklärung Problemfeld: Wettbewerbsverbote Vertragsstrafenregelungen bspw. bei vertragswidriger vorzeitiger Beendigung a. o. Kündigung des AG bei nicht rechtzeitigem Antritt Mankoabrede (generelle AN-Haftung?) Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand (Mankogeld) besondere Vereinbarung nötig, sonst nur nach allg. Grundsätzen (gestufte Haftung) Betriebsvereinbarungen Derzeit gelten im Betrieb folgende Betriebsvereinbarungen: ______ ( Hinweis ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG nötig). Tarifverträge Folgende Tarifverträge sind Arbeitsverhältnis anwendbar: … (Aufzählung der geltenden Tarifverträge/ Allgemeinverbindlichkeitserklärung) Alternative: Die Anwendbarkeit folgender Tarifverträge ______ (Aufzählung, z. B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag, abgeschlossen zwischen ______ für die XY–branche) wird vereinbart. Ausschlussklauseln / Ausgleichsquittung - Frist zur Geltendmachung - Frist zur Klage - Problem neue Rechtslage durch Schuldrechtmodernisierung Pfändung des Einkommens / Abtretung Aufwandspauschalen Ausschluss der Abtretung und Verpfändung Aufrechnungsverbote Zahlreiche weitere Regelungen zu: Arbeitspapieren, Freistellungen, etc. und ergänzende Vereinbarungen Schriftformklausel Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Schriftformklausel. Abschluss Unterschriften Würzburg, am _______ ____________________ __________________ (Unterschrift Arbeitgeber ) (Unterschrift Arbeitnehmer) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Cornea Franz RECHTSANWÄLTE Berliner Platz 10 – 97080 Würzburg www.cornea-franz.de
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