rückwirkende Zahlung zum 01.01.2015

FACHBEREICH Bundesfamilienkasse
THEMATIK
Zahlung des Kindesgeldes mittels der Bezügezahlungsverfahren KIDICAP
und PVS-PY; Erhöhung des Kindergelds rückwirkend zum 01.01.2015
sowie ab 01.01.2016
Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes
und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015(BGBl. I S. 1202) wird das Kindergeld rückwirkend zum
1. Januar 2015 um monatlich 4,00 EUR und zum 1. Januar 2016 um monatlich 2,00 EUR erhöht.
Danach ergeben sich folgende monatliche Kindergeldbeträge:
Kalenderjahr
2015
2016
Für das erste und zweite Kind
188,00 EUR
190,00 EUR
Für das dritte Kind
194,00 EUR
196,00 EUR
Für das vierte und jedes weitere Kind
219,00 EUR
221,00 EUR
Das höhere Kindergeld und die Nachzahlung für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 bzw. dem
erstmaligen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld wird für die Empfängerinnen und Empfänger
von Tarifbezügen (Bezügezahlungsverfahren KIDICAP) im Zahlungsmonat 09/2015 und für die
Empfängerinnen und Empfänger von Amts- oder Besoldungsbezügen (Bezügezahlungsverfahren
PVS-PY) im Zahlungsmonat 10/2015 programmgesteuert durchgeführt.
Der Zahlungstermin für das erhöhte Kindergeld sowie für den Nachzahlungsbetrag ist somit für alle
Statusgruppen (Alternativ: Kindergeldberechtigte) der Zahltag 30.09.2015.
Zur Durchführung der Kindergeldnachzahlung erfolgt in den beiden Bezügezahlungsverfahren eine
generelle Rückrechnung auf den Monat 01/2015 bei den Behörden / Einrichtungen, deren
Beschäftigte das Kindergeld im Rahmen der Bezügezahlung erhalten. Eine generelle
Rückrechnung erfolgt somit auch bei Zahlungsfällen ohne Kindergeldanspruch.
Die Rückrechnungsbeträge sind in der Bezügemitteilung für Empfängerinnen und Empfänger von
Tarifbezügen (Bezügezahlungsverfahren KIDICAP) in der Spalte „Vormonate“ und in der
Bezügemitteilung für Empfängerinnen und Empfänger von Amts- oder Besoldungsbezügen
(Bezügezahlungsverfahren PVS-PY) als „Aufrollungsdifferenz“ für den Rückrechnungszeitraum
ausgewiesen.
STAND 21.08.2015
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Durch die programmgesteuerte Rückrechnung der Kindergelderhöhung zum 01.01.2015 ist nicht
ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Nachzahlungen festgestellt werden, die ohne
Rechtsgrund erfolgt sind (Zahlungsfälle ohne Kindergeldanspruch). In diesen Fällen ist eine
Rückforderung erforderlich.
Umgekehrt ist auch nicht auszuschließen, dass einige Kindergeldberechtigte einen Anspruch auf
Kindergeld haben, aber programmgesteuert nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfasst werden
konnten. In diesen Fällen werden Sie gebeten, sich mit der Bundesfamilienkasse beim
Bundesverwaltungsamt in Verbindung zu setzen. Eines gesonderten Antrags für den
nachzahlungsbetrag für zurückliegende Monate bedarf es jedoch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesfamilienkasse
STAND 21.08.2015
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