FACHBEREICH Bundesfamilienkasse THEMATIK Zahlung des Kindesgeldes mittels der Bezügezahlungsverfahren KIDICAP und PVS-PY; Erhöhung des Kindergelds rückwirkend zum 01.01.2015 sowie ab 01.01.2016 Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015(BGBl. I S. 1202) wird das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2015 um monatlich 4,00 EUR und zum 1. Januar 2016 um monatlich 2,00 EUR erhöht. Danach ergeben sich folgende monatliche Kindergeldbeträge: Kalenderjahr 2015 2016 Für das erste und zweite Kind 188,00 EUR 190,00 EUR Für das dritte Kind 194,00 EUR 196,00 EUR Für das vierte und jedes weitere Kind 219,00 EUR 221,00 EUR Das höhere Kindergeld und die Nachzahlung für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 bzw. dem erstmaligen Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld wird für die Empfängerinnen und Empfänger von Tarifbezügen (Bezügezahlungsverfahren KIDICAP) im Zahlungsmonat 09/2015 und für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- oder Besoldungsbezügen (Bezügezahlungsverfahren PVS-PY) im Zahlungsmonat 10/2015 programmgesteuert durchgeführt. Der Zahlungstermin für das erhöhte Kindergeld sowie für den Nachzahlungsbetrag ist somit für alle Statusgruppen (Alternativ: Kindergeldberechtigte) der Zahltag 30.09.2015. Zur Durchführung der Kindergeldnachzahlung erfolgt in den beiden Bezügezahlungsverfahren eine generelle Rückrechnung auf den Monat 01/2015 bei den Behörden / Einrichtungen, deren Beschäftigte das Kindergeld im Rahmen der Bezügezahlung erhalten. Eine generelle Rückrechnung erfolgt somit auch bei Zahlungsfällen ohne Kindergeldanspruch. Die Rückrechnungsbeträge sind in der Bezügemitteilung für Empfängerinnen und Empfänger von Tarifbezügen (Bezügezahlungsverfahren KIDICAP) in der Spalte „Vormonate“ und in der Bezügemitteilung für Empfängerinnen und Empfänger von Amts- oder Besoldungsbezügen (Bezügezahlungsverfahren PVS-PY) als „Aufrollungsdifferenz“ für den Rückrechnungszeitraum ausgewiesen. STAND 21.08.2015 1 Durch die programmgesteuerte Rückrechnung der Kindergelderhöhung zum 01.01.2015 ist nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Nachzahlungen festgestellt werden, die ohne Rechtsgrund erfolgt sind (Zahlungsfälle ohne Kindergeldanspruch). In diesen Fällen ist eine Rückforderung erforderlich. Umgekehrt ist auch nicht auszuschließen, dass einige Kindergeldberechtigte einen Anspruch auf Kindergeld haben, aber programmgesteuert nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfasst werden konnten. In diesen Fällen werden Sie gebeten, sich mit der Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt in Verbindung zu setzen. Eines gesonderten Antrags für den nachzahlungsbetrag für zurückliegende Monate bedarf es jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bundesfamilienkasse STAND 21.08.2015 2
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