Hinweise zum Kindergeldanspruch für im Ausland lebende Deutsche Stand: 21.05.15 Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Voraussetzungen Der im Ausland lebende Elternteil muss: - trotz des Auslandsaufenthalts in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein, oder - sich als Entwicklungshelfer oder Missionar im Ausland aufhalten, oder - eine Tätigkeit nach dem Beamtenrecht im Ausland ausüben, oder - eine Rente nach den deutschen Vorschriften erhalten. Das Kind, für das der Anspruch auf Kindergeld geltend gemacht wird, hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Lebt der andere Elternteil nach wie vor in Deutschland, so hat dieser den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld. Der im Ausland lebende Elternteil kann in diesem Fall keinen eigenen Kindergeldanspruch geltend machen, auch wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die grundsätzlich für alle gültigen, allgemeinen Voraussetzung zum Erhalt von Kindergeld finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur unter der Rubrik „Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Kindergeld“ Beantragung Das Kindergeld wird direkt bei der Familienkasse beantragt. Zuständig ist für - Angehörige des Öffentlichen Dienstes: die mit der Bezügefestsetzung befasste Stelle des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn ist die zuständige Familienkasse - Für die übrigen o.g. Personengruppen: die Familienkasse, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle des Beschäftigungsbetriebes bzw. der beschäftigenden Organisation befindet Anschrift : 82, Ave. Roi Baudouin Commune de Gombe KINSHASA Telefon: +242 81 556 13 80/81/82 Fax: +49 30 1817 67242 E-Mail: [email protected] Internet: www.kins.diplo.de Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur unter der Rubrik „Formulare“. Bitte verwenden Sie die Vordrucke „Antrag auf Kindergeld“ (KG1) und „Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld“ (KG 51). Anschrift : 82, Ave. Roi Baudouin Commune de Gombe KINSHASA Telefon: +242 81 556 13 80/81/82 Fax: +49 30 1817 67242 E-Mail: [email protected] Internet: www.kins.diplo.de
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