Entwurf Pressemitteilung L - Bundeszentralamt für Steuern

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Christina Häußler
Pressestelle
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www.bzst.bund.de
16. November 2015
Pressemitteilung
Kindergeld wird auch in 2016 weiter gezahlt!
Steuer-Identifikationsnummern können das ganze Jahr 2016 nachgereicht werden
Die in verschiedenen Medien verbreitete Meldung, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird,
wenn die Steuer-Identifikationsnummern nicht bis zum 1. Januar 2016 vorliegen, ist
unzutreffend. Ab dem 1. Januar 2016 ist die Identifikation der Berechtigten und der Kinder
durch die jeweils vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern Voraussetzung für den
Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkassen werden es aber nicht beanstanden, wenn die
Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Insofern besteht kein Anlass sofort
tätig zu werden. Es ist ausreichend, wenn die Berechtigten die Steuer-Identifikationsnummern
im Laufe des Jahres 2016 einreichen.
Für die Identifizierung der Berechtigten und der Kinder ist es grundsätzlich erforderlich, dass die
Berechtigten ihre und die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Kinder ihrer Familienkasse
mitteilen, sofern diese den Familienkassen noch nicht vorliegen. Es empfiehlt sich, im nächsten
Jahr jeden Kontakt mit der Familienkasse zur Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummern zu
nutzen.
Bei Neuanträgen sind die Steuer-Identifikationsnummern auf jeden Fall sofort auf dem
Antragsformular anzugeben.
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Weitere Fragen zur Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld werden vom
Bundeszentralamt für Steuern, dem die Fachaufsicht über sämtliche Familienkassen in
Deutschland obliegt, unter
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/K
G_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html bzw. www.bzst.de – „Steuern National“ – „Kindergeld
Fachaufsicht“ – Kindergeldberechtigte“ – „Fragen & Antworten“ beantwortet.