FACHBEREICH Bundesfamilienkasse THEMATIK Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld Sehr geehrte Damen und Herren, ab 1. Januar 2016 sind die an den Berechtigten und an das Kind vergebenen SteuerIdentifikationsnummern gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld (Änderungen der §§ 62 und 63 Einkommensteuergesetz (EStG) durch das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften vom 2. Dezember 2014, BGBl. I S. 1922). Das Bundeszentralamt für Steuern teilt seit 2008 nach § 139a und § 139b Abgabenordnung (AO) jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eine Identifikationsnummer (IdNr) schriftlich zu. Neugeborene und zugezogene Personen erhalten die Mitteilung über die Zuteilung ihrer steuerlichen Identifikationsnummer nach der Anmeldung bei der Meldebehörde. Die IdNr ist in der Regel auch im Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers angegeben. Zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Gesetzesänderung nutzt die Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt derzeit jeden schriftlichen Kontakt mit dem Berechtigten, um fehlende IdNrn anzufordern. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, dass sich alle Berechtigten von sich aus an die Bundesfamilienkasse wenden. Sofern Sie länger keinen Kontakt mit der Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt hatten und unsicher sind, können Sie Ihre IdNr und die Ihres Kindes Ihrer/m zuständigen Bearbeiter/in schriftlich zusenden, gerne per E-Mail. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen und Ihre AOST/Dienststellennummer und Personalnummer an. Im Geschäftsbereich des BMVg wird Ihr Vor- und Zunamen und Ihre Personenkennziffer (PK) benötigt. Ihre Ansprechpartner und Adressen finden Sie hier: http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/015_Kindergeld/110_Ansprechpartn er/ansprechpartner_node.html (Sollte sich der o. g. Link nicht direkt öffnen lassen – nutzen Sie bitte einen anderen Internet Browser und fügen den Link in dessen Adressleiste ein) In diesem Zusammenhang häufig gestellte Fragen, können wie folgt beantwortet werden: Wird die Kindergeldzahlung am 1. Januar 2016 eingestellt, wenn die SteuerIdentifikationsnummern nicht vorliegen? STAND 03.11.2015 1 Grundsätzlich wird die Bundesfamilienkassen es nicht beanstanden, wenn die IdNrn bei laufendem Kindergeldbezug im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Neuanträge müssen die IdNrn enthalten. Ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummern sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug nicht erfüllt. Erhält die Bundesfamilienkasse die IdNrn nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 rückwirkend aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern bzw. den Kindergeldantrag abzulehnen. Mein Kind lebt im Ausland und hat keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer. Was muss ich tun? Ein Anspruch auf Kindergeld besteht unter bestimmten Umständen auch für Kinder, die im Ausland leben. Diese erhalten im Regelfall keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer, da sie in Deutschland nicht steuerpflichtig sind. Deshalb ist ihre Identität auf andere geeignete Weise mit Hilfe der in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Personenidentifikationsmerkmale und Dokumente nachzuweisen. Weitere Fragen und Antworten zur Steuer-Identifikationsnummer hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Homepage veröffentlicht: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_ Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html (Sollte sich der o. g. Link nicht direkt öffnen lassen – nutzen Sie bitte einen anderen Internet Browser und fügen den Link in dessen Adressleiste ein) Mit freundlichen Grüßen Ihre Bundesfamilienkasse Besuchen Sie uns in unserem Portal www.dienstleistungszentrum.de und informieren Sie sich schnell und umfassend über die Dienstleistungen des Bundesverwaltungsamtes, insbesondere Ihr Kindergeld: STAND 03.11.2015 2 http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/015_Kindergeld/kindergeld_node.html STAND 03.11.2015 3
© Copyright 2024 ExpyDoc