LP21 Prof. Dr. Lucien Criblez

Institut für Erziehungswissenschaft
«Zur Einführung des Lehrplan 21:
Herausforderungen, Widerstände und
Führungsaufgaben»
Referat am Weiterbildungssymposium der Konferenz
der Kantonalen Kader für die Volksschule der
deutsch- und mehrsprachigen Kantone der Schweiz
und des Fürstentums Liechtenstein
07.07.2015 in Saas Fee
Prof. Dr. Lucien Criblez
© Prof. Dr. Lucien Criblez, Historische Bildungsforschung und Steuerung des Bildungssystems
Vorbemerkungen
-
Titel und Thema gegenüber der Ankündigung erweitert
-
Referent mit 2 Funktionen:
- Professor am Institut für Erziehungswissenschaft der UZH mit
der Denomination „Steuerung des Bildungssystems“ bzw.
„Bildungspolitikanalysen“
-> Lehrpläne als Steuerungsinstrumente der schulischen
„Wissenspolitik“ (Stehr, 2003)
SNF-Sinergia-Projekt „Transformation schulischen Wissens
seit 1830“; Laufzeit 2013-2015; Kooperation zwischen den
Universitäten Genf und Zürich sowie den Pädagogischen
Hochschulen Tessin, Nordwestschweiz und Zürich
Teilprojekt Zürich: Lehrplananalysen zu ausgewählten
Kantonen: AG, BE, BS, LU, SZ, ZH
-> http://www.ife.uzh.ch/research/hbs/forschung/forschungaktuell/sinergia.html
- Bildungsrat des Kantons Zürich, Präsident der
bildungsrätlichen Kommission «Bildungsstandards und
Lehrplan 21»
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Übersicht
1. Einleitung: Worüber sprechen wir?
2. Herausforderungen bei der Einführung
des Lehrplan 21 in den Kantonen, am
Beispiel Zürich
3. Widerstände und Kritik – eine Auswahl
4. Die Einführung des Lehrplan 21 als
Führungsaufgabe
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1. Einleitung: Worüber sprechen wir?
„Ein Lehrplan ist die staatlich verbindlich gemachte, geordnete
Zusammenfassung von Lehrinhalten und Lehrzielen (Wissen,
Können, Einstellungen, Verhalten), die während eines
bestimmten Zeitraums an bestimmten Schulformen in
bestimmten Fächern/Lernbereichen vermittelt werden sollen“
(Wiater, 2005, S. 42).
In der Schweiz bisher: Ausführungserlass
Historisch gesehen
- Der Staat (Kanton) setzte sich im mittleren Drittel des 19.
Jahrhunderts als Schulträger und als die schulischen Inhalte
definierender Akteur durch.
- Liberale alternative Ideen setzten sich nicht durch: Freiheit zu
lehren und lernen (vgl. Barth, 1928; Gasser, 1982).
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Lehrpläne …
-
-
-
-
konkretisieren Ziele des Unterrichts; legen Kompetenzen fest, die
während und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit erreicht
werden sollen;
selektionieren Wissen, Inhalte, Fähigkeiten, Werte, Kompetenzen
… aufgrund von Kriterien (Bedeutung und Relevanz für die
Gesellschaft, für die Jugendlichen, für die Zukunft;
Wissenschaftlichkeit, Altersadäquatheit …);
ordnen dieses Wissen, diese Inhalte, diese Kompetenzen … nach
- Schulfächern (<-> wissenschaftliche Disziplinen),
- innerhalb der Schulfächer (für Mathematik z.B.: Arithmetik,
Geometrie …),
- Zeit: Reihungen nach didaktischen Prinzipien (vom Leichten
zum Schweren, vom Nahen zum Fernen, Spiralcurriculum …);
geben didaktische und methodische Hinweise
ordnen über Lektionentafeln Ressourcen zu (Lern-/Arbeitszeit)
Insgesamt: Sie transformieren wissenschaftliches, gesellschaftliches
… Wissen in schulisches Wissen.
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«Der Lehrplan ist ein bürokratisches Planungs- und
Orientierungsinstrument. Vergessen wir jedoch nicht, dass
dieses für Menschen gemacht wurde und nicht für Apparate oder
sonstige Produkte. […] Wir unterrichten keine ‘künftige
Generation’, auch keine Klassen, sondern Schülerinnen und
Schüler, Kinder und Jugendliche, die in sich so verschieden sind,
wie Menschen nun einmal verschieden sein können. Sie werden
letztlich nicht ‘nach Lehrplan unterrichtet’, sondern entsprechend
ihren individuellen Voraussetzungen und dem Wissen und
Können, welches sie in den verschiedensten Bereichen
mitbringen.»
«Lasst uns über die Schüler sprechen statt über Lehrpläne»
Laura Saia, Sekundarlehrerin, NZZ vom 18.9.2014
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2. Herausforderungen bei der Einführung
des Lehrplan 21 in den Kantonen, am
Beispiel Zürich
31. Oktober 2014: Freigabe des LPl 21 durch die D-EDK
3 unterschiedliche Regelungsmodelle der Zuständigkeit für den
Erlass von Lehrplänen in den deutschsprachigen Kantonen
(EDK/IDES, 2013):
-
Regierungsrat/Staatsrat: AG, AR, BE, GL, GR, LU, NW, OW,
SG, SO, TG, VS
-
Bildungs-/Erziehungsrat/Landesschulkommission: AI, BL, BS,
SH, SZ, UR, ZG, ZH
-
Erziehungsdirektion: FR
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Planungsstand und voraussichtliche Einführung
in den Kantonen
Die Einführung des Lehrplan 21 ist beschlossen in den
Kantonen: AI, AR, BL, BS, FR, LU, NW, SG, SH, ZG
Die Einführung ist – mit unterschiedlichen Einführungsmodellen vorgesehen für:
Schuljahr 2015/16: BL (Prim), BS
Schuljahr 2017/18: AI, AR, GL, LU, NW, OW, SZ (KG/Prim), SG,
TG, UR, VS, ZH
Schuljahr 2018/19: BE, GR, SH, SO
Schuljahr 2019/20: FR, ZG
Schuljahr 2020/21: AG
(Quelle: https://www.lehrplan.ch/kantone; recherchiert: Juli 2015)
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Vorgehen und Zeitplan Kanton Zürich
Januar 2015
Aufnahme der Projektarbeiten im Kanton
Zürich in fünf Projektgruppen: Lehrplaninhalte,
Rahmenbedingungen, Beurteilung, Lehrmittel,
Weiterbildung und Unterstützung
2. Februar 2015
Auftrag des Bildungsrates an VSA: Erarbeiten
erster Entscheidungsgrundlagen
27. April 2015
Bildungsrats-Beschluss 21/2015: Projekt zur
Einführung des Lehrplans 21 Kanton Zürich.
Arbeiten bis Herbst 2015
Herbst 2015
Festlegen der Eckwerte durch den Bildungsrat
2016
Vernehmlassung
1. Hälfte 2017
Entscheid des Bildungsrates
Schuljahr 2017/18
frühest möglicher Einführungstermin in den
Schulen
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Bisherige Ergebnisse der Projektarbeiten
Eckwerte für die Planung (BRB vom 27.4.2015)
-
Beibehalten Kindergartenstufe; Einführung von
Orientierungspunkten
-
Übernahme der Fachbezeichnungen des LPl 21 so weit als
möglich
Keine weiteren Anforderungsniveaus für den 3. Zyklus/für die
Sekundarstufe I
- Prüfen des Anpassungsbedarfs für die Lektionentafel:
Erarbeitung von Varianten
- Beginn Englisch in der 3. Primarklasse (bisher: 2. Primarklasse)
- Integration Berufliche Orientierung, Medien und Informatik
- Unterdotierung in Natur, Mensch, Gesellschaft in der
Unterstufe/im 1. Zyklus -> Kostenfolgen
- Überdotierung in Gestalten in der Oberstufe/im 3. Zyklus
-> Problem: Flexibilitäten v.a. durch Neugestaltung 9. Schuljahr
und Projektunterricht
-
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-
Prüfen des Anpassungsbedarfs für die Lehrplaninhalte:
- Einleitende Kapitel
- Ethik, Religionen und Gemeinschaft
- Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
- Berufliche Orientierung
- Medien und Informatik
-
Einführungsmodell: umstritten (parallele Einführung in
Klassen/Stufen/Zyklen, einheitliches Modell versus Staffelung
in Gemeinden, Gemeindeautonomie versus kantonale
Vorgabe …) -> Entscheid im Herbst 2015
-
Beurteilung: weiterhin Verwendung von Noten; Erarbeiten
eines Konzeptes zu Beurteilung und Zeugnissen
-
Entscheide zur Ausarbeitung im Bereich sonderpädagogische
Angebote
-
Prüfen der Auswirkungen auf die Ausbildung von
Lehrpersonen
-
Anpassungsbedarf Lehrmittel (-> heute Nachmittag)
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-
Weiterbildung:
- Umsetzung unter Berücksichtigung lokaler Faktoren
- Verbindliche Standortbestimmung durch die Schulen
- zentrale Rolle für die Schulleitungen
- obligatorische Weiterbildung der Schulleitungen
- Weiterbildungsobligatorium für Lehrpersonen: umstritten
(Finanzierung, Arbeitszeit oder Freizeit, im Rahmen des
Amtsauftrages …)
-
Entwickeln von Modellen für die lokale Einführung des
Lehrplan 21
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3. Widerstände und Kritik – eine Auswahl
(vgl. auch http://lehrplan.ch/kritikpunkte)
Umfang (470 bzw. 557 Seiten; 363 bzw. 459 Kompetenzen;
2‘304 bzw. 3‘123 Kompetenzstufen)
-
geltender Lehrplan Kanton Bern (Kindergarten und
Volksschule): 428 Seiten
-
geltender Lehrplan Kanton Zürich (Kindergarten und
Volksschule): 367 Seiten
-
(Eidg.) Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18. Dez.
2012: 163 Seiten für 1 Schuljahr (BM2) (BBT, 2012)
-> hochgerechnet auf 11 Schuljahre: rund 1‘800 Seiten!
-
Rahmenlehrplan für die gymnasiale Maturität (4 Schuljahre):
143 Seiten (EDK, 1994)
-> hochgerechnet auf 11 Schuljahr: rund 400 Seiten
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Kerncurriculum als Alternative?
Kerncurriculum: Inhaltliches Konzentrat (Fundamentum) des
Lehrplans mit allgemein verbindlichem Charakter:
„Die Organisation Schule weist einen Mangel an klaren und
konkreten Zielen auf. Eine realistische und damit realisierbare
Zielbeschreibung wird in der Vermittlung von definiertem Wissen
und Fertigkeiten eine wesentliche Aufgabe sehen. Die Schule
muss – insbesondere in den ersten Jahren – den Kindern einen
Wissensbestand verbindlich anbieten, den sie nach
entsprechenden pädagogischen Aktivitäten tatsächlich auch
beherrschen. Wissen und Kompetenzen sind in einem
Kerncurriculum relativ detailliert vorgegeben. Ein geteilter KernBestand an Wissen schafft die Grundlage dafür, dass Schule
auch wesentliche der ihr in den Schulgesetzen abgeforderten
allgemeinen Aufgaben lösen kann: Nur auf dem Fundament
eines soliden Wissens lassen sich bei jungen Menschen solche
Dispositionen entwickeln, die in der modernen pädagogischen
Debatte allgemein als Schlüsselqualifikationen bezeichnet
werden“ (Böttcher, 2002, S. 14).
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Kompetenzorientierung
-
Kompetenzkonzept ungeklärt (so etwa Künzli und Herzog)
-
Alte Probleme der Curriculumtheorie wiederholen sich
(Criblez et al., 2009):
- Taxonomieproblem (Gruppierung von Kompetenzen)
- Operationalisierungsproblem
- Deduktions- bzw. Kumulativitätsproblem
- Legitimationsproblem
-
Kompetenzorientierung dient der Standardisierung von Schule
(08/15 Schule) und Kindern (so etwa Herzog)
-
Vernachlässigung des Wissens/der Inhalte und der kulturellen
Tradition, da Inhalte beliebig (Exemplarität)
-
für Lehrpersonen zu komplex, Erreichen der Kompetenzstufen
schwer einschätzbar (diagnostische Kompetenzen der
Lehrpersonen)
-
Folgen des Nicht-Erreichens der Grundkompetenzen?
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Normierung des Unterrichts und Verringerung der
Methodenfreiheit der Lehrpersonen -> Deprofessionalisierung
-
Harmonisierung der Bildungsziele als Verfassungsauftrag
-
Geringe Orientierung der Lehrpersonen an Lehrplänen für die
konkrete Unterrichtsvorbereitung (Vollstädt et al., 1999)
Aber: Bedeutung der «sekundären Lehrplanbindungen» (Biehl,
Olhaver & Riquarts, 1999)
Koordinationsfunktion: Horizontale und vertikale
Schulkoordination (Übertritte, Mobilität, Chancengleichheit)
Referenzdokument
- für die Schulaufsicht
- für die Lehrmittelproduktion
- für Beurteilung und Erteilen von Berechtigungen (Matur)
- für Schulleistungsmessungen (Bildungsmonitoring)
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-
Harmonisierung wird nicht erreicht:
- Differenzen bei Stundentafeln und Lerhmitteln
- kantonale Anpassungen
- Fremdsprachenunterricht
-
Einzelne Fächer werden abgewertet oder zu wenig
gewichtet:
- Geschichte
- Mathematik
- MINT-Fächer
- Hauswirtschaft
- christlicher Religionsunterricht
-…
-
Ideologieverdacht bei bestimmten Inhalten:
Konsum, Wirtschaft, familiäre Lebensstile, Gender, Sexualität
…
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Fehlende politische Legitimation
-
Verfahrenskritik: keine öffentliche Diskussion
-
Demokratiedefizit: Parlamente und „Volk“ von Mitbestimmung
ausgeschlossen
Aber:
-
Lehrplan = Ausführungserlass -> kein parlamentarisches,
sondern Exekutivgeschäft
Arbeitsteilung:
- Parlament: Rahmenbedingungen festlegen
- Fachleute: Ausführungserlasse
-
Verfassungsauftrag der Harmonisierung gilt, unabhängig
davon, ob eine Kanton dem Harmos-Konkordat beigetreten ist
oder nicht!
-
Volksabstimmung zu komplexem Dokument bzw. zu
Ausführungserlass unsinnig
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4. Die Einführung des Lehrplan 21 als
Führungsaufgabe
Bisher aufgezeigt:
-
Zu bearbeitende Themen der Lehrplaneinführung am Beispiel
des Kantons Zürich
-
Widerstände und Kritik
Lehrplanimplementation: beginnt erst (Ausnahmen: BL, BS)
3 Hauptaufgaben
-
Zeit geben und Zeit nehmen
-
Akzeptanz schaffen und erhöhen
-
Kommunizieren, kommunizieren, kommunizieren
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Führungsaufgabe der Schulleitungen
Allgemein
-
1. grosse Schulreform, die sich auf Schulleitungen stützen
kann -> die Schulleitungen mit Implementation vor Ort
beauftragen
-
Ausgangslage an den Schulen: sehr heterogen
Aufgaben der Schulleitungen
-
Standortbestimmung
-
Einführungsplanung vor Ort
-
Weiterbildungsplanung vor Ort, allgemein und thematisch
fokussiert
- Schulen, Lehrpersonen kollektiv
- Lehrpersonen individuell
-
Klären möglicher Infrastrukturfolgen (Lehrmittel, NMG, Medien
und Informatik …)
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Führungsaufgabe der Bildungsdirektorinnen und
-direktoren
-
Die Lehrplaneinführung sich zu eigenen Sache machen
(Commitment)
-
(Schulische) Stakeholder einbeziehen
-
mit weiterer Kritik rechnen
-
Kritik ernst, aber nicht zu ernst nehmen
-
Partikularinteressen abweisen
-
Das Projekt ins „rechte Licht“ rücken!
-
Verfassungsrechtlich und staatspolitisch argumentieren
-
Kommunizieren, kommunizieren, kommunizieren
Spezifisches Kommunikationsproblem in Kantonen mit
Erziehungs-/Bildungsräten
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Aufgaben der Bildungsverwaltung?
-
Planungs- und Vorbereitungsaufgaben
-
Support für Aufgaben der
Bildungsdirektorinnen/Bildungsdirektoren
-
…
-> Diskussion, Gespräch
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Findorte für weitere Informationen
Zum Lehrplan 21: http://www.lehrplan2.ch
Zum Lehrplanprojekt im Kanton Zürich:
http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbetrie
b_und_unterricht/projekte/projekt_lehrplan_21.html
Zu den Bildungsratsentscheiden im Kanton Zürich:
http://www.bi.zh.ch/internet/bildungsdirektion/de/unsere_direktion
/bildungsrat.html
Zur Lehrmittelsituation: http://www.ilz.ch
Allgemein zu Lehrplanfragen: http://www.lehrplanforschung.ch/
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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Literatur
Barth, H. (1928). Die Unterrichtsfreiheit in der Schweiz im
19. Jahrhundert in geschichtlicher und systematischer Darstellung.
Lachen: Gutenberg.
Biehl, Olhaver & Riquarts (1999). Sekundäre Lehrplanbindungen:
Vergleichende Untersuchungen zur Entstehung und Verwendung
von Lehrplanentscheidungen. Kiel: IPN [verfügbar unter:
http://lehrplan-21.ch/docs_nfp33/17DFGEndbericht.pdf; recherchiert:
Juni 2015].
Böttcher, W. (2002). Für ein verbindliches Kerncurriculum an
Grundschulen (S. 14-37). In W. Böttcher & P.E. Kalb,
Kerncurriculum. Weinheim & Basel: Beltz.
Criblez, L. et al. (2009). Bildungsstandards. Zug: Klett + Balmer.
EDK/IDES (2013). Lehrpläne – Zuständigkeit für den Erlass von
Lehrplänen in den deutschsprachigen Kantonen. Stand August 2013.
Bern: EDK (verfügbar unter: http://edudoc.ch/record/108835?ln=de;
recherchiert: Juli 2015).
EDK (1994). Rahmenlehrplan für Maturitätsschulen. Bern: EDK.
07. Juli 2015
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Seite 25
Gasser, P. (1982). Methodenfreiheit. Theoretische Grundlagen zu einem
Aspekt des Professionalisierungsproblems der Volksschullehrer.
Dissertation Universität Zürich.
SBFI (2012). Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität vom 18. Dezember
2012. Bern: SBFI (verfügbar unter:
http://www.sbfi.admin.ch/themen/01366/01379/01570/index.html?lan
g=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZp
nO2Yuq2Z6gpJCDfX94g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--).
Stehr, N. (2003). Wissenspolitik. Frankfurt a.A.: Suhrkamp.
Vollstädt, W. et al. (1999). Lehrpläne im Schulalltag. Opladen: Leske +
Budrich.
Wiater, W. (2005). Lehrplan und Schulbuch. In E. Matthes & C. Heinze
(Hrsg.), Das Schulbuch zwischen Lehrplan und Unterrichtsplan (S.
41-63). Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
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