Die Aut-idem-Regelung und warum sie so wichtig geworden ist

Die Aut-idem-Regelung und warum sie so wichtig geworden ist
"Aut idem" ist lateinisch und bedeutet: "oder das Gleiche"
Damit ist gemeint, dass der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes,
wirkstoffgleiches Arzneimittel auszutauschen hat. Wenn der Arzt das „aut idem“ Kreuz NICHT
gesetzt hat, ist der Apotheker dazu sogar gesetzlich verpflichtet.
Wenn der Arzt den Austausch zulässt:
Stellt der Arzt Ihnen ein Rezept aus, schreibt er darauf den Namen des verordneten Medikaments
oder Wirkstoffs.
Auf jedem Kassenrezept befindet sich das Aut-Idem-Feld. Lässt der Arzt dieses Feld frei, bedeutet
das, dass der Apotheker Ihnen ein kostengünstigeres Medikament mit dem gleichen Wirkstoff geben
muss.
Damit Sie auch bei einem kostengünstigeren Medikament die gleiche medizinische Qualität erhalten,
muss der Apotheker ein Medikament aus den Verträgen der jeweiligen Krankenkasse auswählen, den
sogenannten Rabattvertrags-Arzneimitteln.
Diese sind identisch in:
Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße
Darreichungsform, zum Beispiel bei Tabletten, Tropfen, Saft…
und für die gleiche Indikation zugelassen
Als Versicherter erhalten Sie dann in der Regel ein Medikament aus den sogenannten GenerikaRabattverträgen. Denn alle Apotheken müssen - das ist gesetzlich vorgeschrieben - genau die
Medikamente ausgeben, für die die jeweilige Krankenkasse des Kunden Rabattverträge geschlossen
hat. Das sind unzählige Verträge ( es gibt weit über hundert Krankenkassen in Deutschland ), die von
den Softwarehäusern der Apotheken immer aktuell gelistet sind.
Qualität bleibt
Wenn Sie durch das nicht gesetzte "Aut idem" – Kreuz eine andere Arznei-Packung erhalten als Sie
es bisher gewohnt waren, bedeutet das zunächst einmal keinen Qualitätsverlust. Je nach
Vertragsabschluss erhalten Sie manchmal sogar den Originalhersteller.
Wenn der Arzt ein ganz spezielles Medikament verordnet:
Kreuzt der Arzt das Aut-idem-Feld an, darf die Apotheke kein anderes Medikament ausgeben als das,
was der Arzt auf dem Rezept benennt. Dadurch bleibt seine ärztliche Therapiefreiheit voll erhalten.
Ihr Arzt ist verantwortlich für die Therapie und für die Auswahl der Wirkstoffe.
Wenn das Medikament mehr kostet als der sogenannte Festbetrag, kann dies allerdings zu
Mehrkosten führen. Wenn Sie diese Mehrkosten nicht bezahlen möchten oder können, sprechen Sie
am besten Ihren Arzt darauf an, ob es eine günstigere Alternative zu diesem Medikament gibt. Die
Apotheke muss diese Kosten einziehen, sie kann sie nicht erlassen.
Bei unseren online- oder telefonischen Bestellungen werden Sie daher immer um die Angabe des
angekreuzten oder nicht angekreuzten „Aut idem“ - Feldes gebeten, damit wir wissen, nach
welchem Verfahren wir Ihr Medikament auswählen dürfen.