Sie benötigen Unterstützung ? … dann stellen Sie einen Antrag zur Förderung Ihres suchpräventiven Projektes. S Zur Antragstellung ist jede geschäftsfähige Institution oder Person berechtigt. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind für die Förderung der Suchtprävention im Freistaat Sachsen zu verwenden. Die Förderobergrenze pro Antrag beträgt aktuell 500 €, in begründeten Ausnahmefällen bis 1.000 €. Antragsfrist ist der 31. 05. des laufenden Jahres. Die Antragsunterlagen senden wir Ihnen zu bzw. stehen unter www.versucht-sachsen.de als download zur Verfügung. Verein zur Förderung der Suchtprävention Helfen Sie mit ! Wenn Sie das Anliegen des Vereins unterstützen wollen, können Sie bzw. Ihre Institution Mitglied des Fördervereins werden. Die Vereinssatzung, Beitrittserklärung und weitere Informationen finden Sie auf der Vereinshomepage. Gern können Sie jedoch auch mit einer Spende auf das Vereinskonto unser Anliegen unterstützen: Spendenkonto: Förderverein Suchtprävention Konto-Nr.: 36 296 00 BLZ 850 205 00 Bank für Sozialwirtschaft Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung. VERSUCH(T) E. V. im Freistaat Sachsen e. V. Verein zur Förderung der Suchtprävention im Freistaat Sachsen e. V. Der Förderverein ist eingetragener Verein beim Amtsgericht Dresden (VR 4737) und in seiner Zielsetzung als gemeinnützig anerkannt. W i r s e tz e n a uf P r ä v e n t i o n . . . Ansprechpartner: Dr. rer. medic. Olaf Rilke (Vorstand) Glacisstraße 26 01099 Dresden Tel. /FAX: 0351-811 98 696 E-Mail: [email protected] www.versucht-sachsen.de S me h r v er su chen g egen Su ch t! V e rei n zur Fö rd er ung d e r Su ch tpr äv entio n im Fr eis ta at Sac hse n e . V . W i r s e tz e n a uf P r ä v ention ... S Warum gibt es unseren Förderverein? Gegründet wurde der Förderverein • weil es gilt, wirksame suchtpräventive Ansätze sachsenweit in unterschiedlichen Bereichen, für verschiedene Zielgruppen umzusetzen, • weil eine Stärkung der Suchtprävention zur Vermeidung von Suchterkrankungen beiträgt, • weil die Finanzierung einer wirksamen suchtpräventiven Arbeit nicht ausreichend sichergestellt ist. Unsere Vereinsaufgabe sehen wir in der Akquise finanzieller Mittel, die wir zur Förderung wirksamer suchtpräventiver Maßnahmen in Sachsen weiterreichen werden. Wir möchten Sponsoren und fördernde Mitglieder gewinnen, die mit uns gemeinsam auf Prävention setzen. Des Weiteren bemühen wir uns um die Verwendung von Bußgeldern für suchtpräventive Projekte auch mit dem Argument, dass die unterstützten Maßnahmen zur Reduktion suchtmittelbedingter Straftaten beitragen werden. Lebenskompetenz fördern Lebensumfelder stärken! me h r v er su chen g egen Su ch t! Diese und andere Projekte unterstützen wir! Wir setzen auf Suchtprävention, die • frühzeitig, kontinuierlich, alters- und geschlechtsspezifisch wirksam wird, • durch gezielte Maßnahmen und Projekte positive Entwicklungsmöglichkeiten verschiedenster Zielgruppen unterstützt, • unterschiedlichste Handlungsfelder erreicht (z.B.: Kindertagesstätten, Schulen, PEERs, Familien, Betriebe), • gesundheitsfördernde Strukturen mitgestalten hilft und • wirksame Programme zur Suchtprävention flä- Beispielsweise fördern wir folgende Projekte: • Angebote zur Gesundheits– und Entwicklungsförderung im Kindergarten und Schulbereich • Klasse2000 - Ein Programm zur Suchtprävention und Gesundheitsförderung in Grundschulen nähere Informationen unter: www.klassse2000.de chendeckend umsetzt. • Vernetzung von Suchtprävention und Jugendhilfe • Förderung präventiver Angebote für Menschen in schwierigen sozialen Situationen • PEER-Projekt zur Punktabstinenz Unterstützt wird der Ansatz der Lebenskompetenzstärkung, da in den verschiedenen Lebensbereichen sehr unterschiedliche alters- und situationsspezifische Faktoren suchtfördernd wirken, denen Schutzfaktoren entgegengesetzt werden müssen. Es ist unser Ziel durch suchtpräventive Maßnahmen dazu beizutragen, Suchtmittelmissbrauch und die Risiken einer Abhängigkeitsentwicklung zu minimieren. an Fahrschulen und Berufsschulen siehe www.peer-projekt.de … und weitere wirksame Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduktion suchtbezogener Störungen.
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