Vereins-Flyer

Sie benötigen Unterstützung ?
… dann stellen Sie einen Antrag zur Förderung Ihres
suchpräventiven Projektes.
S
Zur Antragstellung ist jede geschäftsfähige Institution
oder Person berechtigt.
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind für die Förderung der Suchtprävention im Freistaat Sachsen zu verwenden.
Die Förderobergrenze pro Antrag beträgt aktuell 500 €,
in begründeten Ausnahmefällen bis 1.000 €. Antragsfrist
ist der 31. 05. des laufenden Jahres. Die Antragsunterlagen senden wir Ihnen zu bzw. stehen unter
www.versucht-sachsen.de als download zur Verfügung.
Verein zur
Förderung der
Suchtprävention
Helfen Sie mit !
Wenn Sie das Anliegen des Vereins unterstützen wollen,
können Sie bzw. Ihre Institution Mitglied des Fördervereins werden. Die Vereinssatzung, Beitrittserklärung
und weitere Informationen finden Sie auf der Vereinshomepage.
Gern können Sie jedoch auch mit einer Spende auf das
Vereinskonto unser Anliegen unterstützen:
Spendenkonto:
Förderverein Suchtprävention
Konto-Nr.:
36 296 00
BLZ
850 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
VERSUCH(T) E. V.
im Freistaat Sachsen e. V.
Verein zur Förderung der Suchtprävention
im Freistaat Sachsen e. V.
Der Förderverein ist eingetragener Verein beim Amtsgericht
Dresden (VR 4737) und in seiner Zielsetzung als gemeinnützig anerkannt.
W i r s e tz e n a uf P r ä v e n t i o n . . .
Ansprechpartner:
Dr. rer. medic. Olaf Rilke (Vorstand)
Glacisstraße 26
01099 Dresden
Tel. /FAX:
0351-811 98 696
E-Mail: [email protected]
www.versucht-sachsen.de
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me h r v er su chen g egen Su ch t!
V e rei n zur Fö rd er ung d e r Su ch tpr äv entio n im Fr eis ta at Sac hse n e . V .
W i r s e tz e n a uf P r ä v ention ...
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Warum gibt es unseren Förderverein?
Gegründet wurde der Förderverein
• weil es gilt, wirksame suchtpräventive Ansätze
sachsenweit in unterschiedlichen Bereichen, für
verschiedene Zielgruppen umzusetzen,
• weil eine Stärkung der Suchtprävention zur
Vermeidung von Suchterkrankungen beiträgt,
• weil die Finanzierung einer wirksamen suchtpräventiven Arbeit nicht ausreichend sichergestellt
ist.
Unsere Vereinsaufgabe sehen wir in der Akquise finanzieller
Mittel, die wir zur Förderung wirksamer suchtpräventiver
Maßnahmen in Sachsen weiterreichen werden. Wir möchten
Sponsoren und fördernde Mitglieder gewinnen, die mit uns
gemeinsam auf Prävention setzen. Des Weiteren bemühen wir
uns um die Verwendung von Bußgeldern für suchtpräventive
Projekte auch mit dem Argument, dass die unterstützten
Maßnahmen zur Reduktion suchtmittelbedingter Straftaten
beitragen werden.
Lebenskompetenz fördern Lebensumfelder stärken!
me h r v er su chen g egen Su ch t!
Diese und andere Projekte unterstützen wir!
Wir setzen auf Suchtprävention, die
• frühzeitig, kontinuierlich, alters- und
geschlechtsspezifisch wirksam wird,
• durch gezielte Maßnahmen und Projekte positive
Entwicklungsmöglichkeiten verschiedenster Zielgruppen unterstützt,
• unterschiedlichste Handlungsfelder erreicht
(z.B.: Kindertagesstätten, Schulen, PEERs,
Familien, Betriebe),
• gesundheitsfördernde Strukturen mitgestalten
hilft und
• wirksame Programme zur Suchtprävention flä-
Beispielsweise fördern wir folgende Projekte:
• Angebote zur Gesundheits– und Entwicklungsförderung im Kindergarten und Schulbereich
• Klasse2000 - Ein Programm zur Suchtprävention
und Gesundheitsförderung in
Grundschulen
nähere Informationen unter:
www.klassse2000.de
chendeckend umsetzt.
• Vernetzung von Suchtprävention und
Jugendhilfe
• Förderung präventiver Angebote
für Menschen in schwierigen
sozialen Situationen
• PEER-Projekt zur Punktabstinenz
Unterstützt wird der Ansatz der Lebenskompetenzstärkung,
da in den verschiedenen Lebensbereichen sehr unterschiedliche alters- und situationsspezifische Faktoren
suchtfördernd wirken, denen Schutzfaktoren entgegengesetzt
werden müssen.
Es ist unser Ziel durch suchtpräventive Maßnahmen dazu
beizutragen, Suchtmittelmissbrauch und die Risiken einer
Abhängigkeitsentwicklung zu minimieren.
an Fahrschulen und Berufsschulen
siehe www.peer-projekt.de
… und weitere wirksame Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Reduktion suchtbezogener Störungen.