01.12.2016_Fachtagung KINDESSCHUTZ_G

30.11.2016
Opferhilfe Graubünden
Agid a victimas dal Grischun
Aiuto alle vittime dei Grigioni
Beratung gewaltbetroffener
Kinder und Jugendlicher –
Kinderschutz aus Sicht und
Erfahrung der Opferhilfe
Graubünden
Dr. phil. Gian Beeli
Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche
 8-jähriger Luca hat wiederholt blaue Flecken.
Es besteht der Verdacht, dass er mit dem
Gürtel geschlagen wird.
 16-jährige Janine hat einen 22-jährigen
Freund, der von ihr Nacktbilder macht.
 Tim wird in Schule von Mitschülern bedroht
und erpresst. Zu Hause bekommt er keine
Unterstützung.
 13-jährige Emma wird über längere Zeit durch
Ihren Vater sexuell ausgebeutet.
2
1
30.11.2016
Sind Sie Opfer einer Straftat?
3
Opferhilfe-relevante Straftaten (Auswahl)

Sexuelle Handlungen mit Kindern (StGB Art. 187)

Sexuelle Nötigung (StGB Art. 189)

Vergewaltigung (StGB Art. 190)

Schändung (StGB Art. 191)

Sexuelle Belästigung (StGB Art. 198)

Verbreitung menschlicher Krankheiten (StGB Art. 231)

Tötung (StGB Art. 111 - 117)

Körperverletzung (StGB Art. 122, 123, 125)

Tätlichkeiten (StGB Art. 126)

Erpressung (StGB Art. 156)

Drohung (StGB Art. 180)

Nötigung (StGB Art. 181)

Freiheitsberaubung (StGB Art. 183, 184)

Entführung (StGB Art. 183, 184)

Geiselnahme (StGB Art. 185)

Sexualdelikte

Delikte gegen Leib
und Leben

Delikte gegen die
psychische
Integrität
4
2
30.11.2016
Häufige erste Fragen
 Was ist strafbar?



Wo hören Doktorspiele auf?
Strafmündigkeit
Gewalt zwischen Gleichaltrigen (Minimaler Altersunterschied?)
 Ist die Straftat verjährt?

Unverjährbarkeit
 Soll ich Anzeige erstatten?


Wer? Wie schnell?
Vor- und Nachteile eines Strafverfahrens
 Wie läuft ein Strafverfahren?


Wird das Kind befragt?
Müssen Beweise vorgelegt werden?
 Verdacht auf Übergriff

Handlungsdruck: "Da muss man doch etwas machen!"
5
Was bietet die Opferhilfe Graubünden?
 Wir informieren

…über ihre Rechte und Möglichkeiten im Strafverfahren
 Wir beraten vertraulich und auf Wunsch anonym



…bei der Frage, ob eine Strafanzeige gemacht werden soll
…bei versicherungsrechtlichen Fragen
…bei Fragen zu Entschädigung und Genugtuung
 Wir unterstützen


…bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen
…bei der Vermittlung geeigneter Fachpersonen
 Wir begleiten

…Betroffene zu Einvernahmen oder zu Gerichtsverhandlungen
 Wir prüfen und erteilen Kostengutsprachen für



…Psychotherapie
…anwaltschaftliche Vertretungen
…Schutzunterkunft und weitere Hilfen gemäss Opferhilfegesetz
6
3
30.11.2016
Anzahl Fälle und Geschlecht der beratenen
Personen
 Anzahl Fälle 2015
 500 Fälle
davon:
 330 Neuaufnahmen
Gewalt an Minderjährigen: Beratungen 2015
4
30.11.2016
Kinder als Opfer
 Formen von Kindsmisshandlungen:
 Sexuelle Ausbeutung (sexuelle Gewalt, sexuelle
Übergriffe, sexueller Missbrauch)
 Körperliche Misshandlung
 Psychische Misshandlung
 Vernachlässigung
+ Häusliche Gewalt unter Erziehungsberechtigten
 Kinder sind immer mitbetroffen
9
Beziehung zwischen Opfer und beschuldigter
Person (Zahlen 2015)
5
30.11.2016
Cybercrime / Cybermobbing / Sexting
 Moderne Medien und
technische Möglichkeiten
 Wissensunterschied
zwischen Jugendlichen und
Eltern, Betreuungs- und
Fachpersonen
 Snapchat
Website Kriminalprävention des Bundes: http://skppsc.ch
12
Sexuelle Ausbeutung von Kindern
Wo und wie häufig kommt sexuelle Ausbeutung von
Kindern vor?
 Optimus-Studie 2012: 22 % der Mädchen, 8 % der Knaben
 Dunkelziffer!
 Häufigstes Alter 7-12 Jahre
 In allen sozialen Schichten
 Überwiegend im nahen sozialen und familiären Umfeld
Quelle: www.optimusstudy.org
14
6
30.11.2016
Frauenhaus
Schulpsychologischer
Dienst
Schulsozialarbeiter/-in
KESB
Verwandte
BeistandMutter schaft
Mütter- und
Vater
Väterberatung
Schule
Rechtsvertretung
Straftat
Täter
Opfer
Opferhilfe
Emma
SelbstStrafverfahren
anzeige
Strafverfolgungsbehörden
Polizei und Staatsanwaltschaft
Ärztin / Arzt
Psychotherapeut/-in
RechtsPädiater/-in mediziner/-in
17
Neueste Version einfügen
www.soa.gr.ch
18
7
30.11.2016
Besonderheiten bei Straftaten gegen Kinder
 Strafverfahren komplexer
 Zusätzliche spezifische Rechte (z.B. kindsgerechte
Videobefragung)
 Häufig unterschiedliche Interessen (des Kindes, der
Angehörigen, der Strafverfolgung)
 Beratung komplexer
 Mehr Zeit für Entscheidungen nötig
 Mehr Vernetzung mit involvierten (Fach)personen und
Institutionen
 Grössere persönliche emotionale Involviertheit als Beraterin
/ Berater
 Folgen sind komplexer und länger beeinträchtigend
 Psycho-sozio-ökonomische Folgen von Gewalt
19
Unterschiede in der Beratung von
gewaltbetroffenen Kindern je nach Alter (1)
 Alter des betroffenen Kindes 0-5:
 Beratung von Angehörigen
 Keine direkte Gespräche mit Kindern
 Keine Gespräche mit Beschuldigten / gewaltausübendem
Elternteil
 Alter des betroffenen Kindes 5-10:
 Wir schlagen Erstgespräch ohne Anwesenheit des Kindes vor
 gemeinsame Gespräche möglich
 Gefahr von negativen Konsequenzen für das Strafverfahren
durch "Verfälschung" der Aussage des Kindes
20
8
30.11.2016
Unterschiede in der Beratung von
gewaltbetroffenen Kindern je nach Alter (2)
 Alter des betroffenen Kindes 10-14:
 Getrennte Beratung von Kind und Eltern(-teil) bzw.
Fachperson bei verschiedenen BeraterInnen
 Partizipation des Kindes
 Alter der/s betroffenen Jugendlichen 15-18:
 Wir gehen davon aus, dass Jugendliche alleine beraten
werden können und Entscheidungen selber fällen können.
 Wir orientieren uns am Auftrag und Bedürfnis des/r
Jugendlichen.
21
Haltungsfragen:
Kindesschutz bei Gewalt an Kindern
 Kindesinteressen und Kindeswohl sind zu beachten.
 Bewusstsein, dass Interessen aktiv erfragt bzw.
eingebracht werden müssen.
 Kind soll so wenig wie möglich durch ein (Straf-)
verfahren zusätzlich belastet werden.
 Handeln mit Weitsicht  langfristig tragfähige Lösungen
 Zusammenarbeit…
 …der vielen involvierten Fachpersonen und Disziplinien
 …heisst Austausch im Team (insb. bei komplexen oder
emotionalen Fällen)
 …mit dem Bewusstsein, dass es keine Patentlösung gibt
22
9
30.11.2016
Wir ziehen um
 neue Adresse
ab Februar 2017
 Klostergasse 5
© Chur Tourismus
23
10