20151022.Der Berner rner Jura.PPT

Der Berner Jura !
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Prof. Dr. Kurt Nuspliger !
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Bernisches Staatsrecht. Herbstsemester 2015!
22. Oktober 2015!
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester – Seite 1!
Der Berner Jura!
1.  Einleitung!
2.  Historische Entwicklung!
3.  Die heutige Stellung des Berner Juras !
4.  Der interjurassische Dialog!
5. 
! Volksinitiativen im Kanton Jura!
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6.  Vorschläge
der AIJ 2009!
7.  Neue Plebiszite !
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 2!
1. Einleitung!
•  Die Schweiz als mehrsprachiges Land mit
unterschiedlichen Kulturen.!
•  Regelfall: Die Konfliktlinien zwischen den Sprachen, den
Konfessionen und den parteipolitischen Präferenzen sind
nicht deckungsgleich (Cross-cutting cleavages).!
• !! Die schwierige Geburt eines neuen Kantons (Wolf
Linder).!
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 3!
2. Historische Entwicklung !
•  Das Tal von St. Imier, La Neuveville und die Probstei Moutier
schlossen im 14./15. Jahrhundert Bündnis- und
Burgrechtsverträge mit Bern ab. Reformation.!
•  Wiener Kongress 1815: Grösste Teile des Fürstbistums Basel,
nicht nur die bisher verbündeten Gebiete, kommen zu Bern. !
•  Schwierige Integration während der Zeit des Kulturkampfs im
!! 19. Jahrhundert.
•  Autonomiestatut oder Gründung eines neuen Kantons?
•  Verfassungszusatz von 1970: Selbstbestimmung in Kaskaden.
•  Plebiszite 1974/75: Die nördlichen Bezirke bilden den Kanton
Jura, die südlichen Bezirke bleiben beim Kanton Bern.
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 4!
3. Die heutige Stellung des Berner Juras!
•  Artikel 5 KV: Eigene Identität, Erhaltung der sprachlichen und
kulturellen Eigenart, Teilnahme an der kantonalen Politik.!
•  Artikel 84 Absatz 2 KV: Sitzgarantie für den Berner Jura.!
•  Grosser Rat: Besondere Rechte der Deputation aus dem
Berner Jura und der französischsprachigen Ratsmitglieder aus
!! dem Wahlkreis Biel-Seeland (Suspensivveto, vgl. Art. 31 Abs. 3
des Grossratsgesetzes, BSG 151.21; Art. 52ff. der
Geschäftsordnung, BSG 151.211).!
•  Sonderstatutsgesetz vom 13. September 2004 (BSG 102.1).
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 5!
Artikel 5 KV. Berner Jura!
Dem Berner Jura, der die Verwaltungsregion Berner Jura bildet,
wird eine besondere Stellung zuerkannt. Diese soll es ihm
ermöglichen, seine Identität zu bewahren, seine sprachliche und
kulturelle Eigenart zu erhalten und an der kantonalen Politik aktiv
teilzunehmen.
1
2 Der
Kanton trifft Vorkehren, um die Verbundenheit zwischen dem
!!
Berner
Jura und dem übrigen Kanton zu stärken.
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 6!
Sonderstatutsgesetz vom !
13. September 2004!
•  Bernjurassischer Rat (BJR): 24 Mitglieder, Volkswahl.!
•  Kompetenzen: Politische Mitwirkung, selbständige Entscheide
in bestimmten Bereichen (Staatsbeiträge an das kulturelle
Schaffen, Schulkoordination).!
•  Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und
!! Gemeindepräsidenten (KGP).
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 7!
4. Der interjurassische Dialog (1)!
•  Gespräche statt Konfrontation.!
•  Experte Dr. Dominique Haenni, ehemaliger Staatskanzler des
Kantons Genf: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern,
Relativierung der Grenzen.!
•  25. März 1994: Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und
Jura. Schaffung der interjurassischen Versammlung. !
•  Führende Rolle von Hermann Fehr (früher Stadtpräsident von
Biel, Grossrat und Nationalrat, später Mitglied der Berner
Regierung).
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 8!
4. Der interjurassische Dialog (2)!
•  Assemblée interjurassienne (AIJ).!
•  12 Deputierte aus dem Kanton Jura (durch die jurassische
Regierung gewählt).!
•  12 Deputierte aus dem Berner Jura (durch die Berner
Regierung gewählt).!
•  Präsidium: René Felber, Jean-François Leuba, Serge Sierro,
Dick Marty.!
•  Assemblée interjurassienne soll nach dem Ergebnis des
Plebiszits vom 24.11.13 aufgehoben werden.
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 9!
4. Der interjurassische Dialog (3)!
•  AIJ: Keine politische Legitimation durch Volkswahl, sondern
Gremium des Dialogs mit besonderem
Entscheidungsmechanismus.!
•  Beschlüsse der AIJ kommen nur zu Stande, wenn sie in beiden
Vertretungen aus dem Kanton Jura und aus dem Berner Jura je
eine Mehrheit finden.!
•  Resolutionen zuhanden der beiden Kantonsregierungen.
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 10!
5. Volksinitiativen im Kanton Jura !
•  Bevölkerung im Berner Jura mehrheitlich für den Verbleib im
Kanton Bern (ca. 70 %).!
•  Wiedervereinigung? Art. 138 KV JU (nicht gewährleistet).!
•  1989: Volksinitiative „Unir“ im Kanton Jura. Das Bundesgericht
erklärt die Initiative für ungültig (BGE 118 I a 195).!
•  2003: Volksinitiative „Un seul Jura“ im Kanton Jura.!
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•  Prof. Dr. Peter Hänni (FR) betrachtet die Initiative als ungültig.!
•  Das jurassische Parlament erklärt die Initiative gegen den
Antrag der jurassischen Regierung als gültig (17.11.2004).!
•  BE und JU einigen sich, dass das Problem im Rahmen der
Assemblée interjurassienne (AIJ) weiter bearbeitet wird.
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 11!
6. Vorschläge der AIJ 2009!
•  Schlussbericht der Assemblée interjurassienne (AIJ) vom 4. Mai
2009 mit zwei Lösungsansätzen:!
•  Neuer Kanton mit 6 Gemeinden, Hauptort Moutier,
zentralisierte Kantonsverwaltung, NPM.!
•  „Status Quo+“: Das Sonderstatut für den Berner Jura und
die interjurassische Zusammenarbeit werden weiter
!!
entwickelt. Dabei ist der Blick auf die gesamte Juraregion
zu richten.!
•  Unterschiedliche Präferenzen der Regierungen der Kantone
Bern und Jura.
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 12!
7. Neue Plebiszite!
•  Absichtserklärung vom 20. Februar 2012.!
•  Volksabstimmungen im Berner Jura und im Kanton Jura vom
24. November 2013 über die institutionelle Zukunft der
interjurassischen Region.!
•  Phase I: Soll ein Verfahren zur Gründung eines neuen Kantons
eingeleitet werden? Resultat am 24.11.13: 71,8 % Nein im
!! Berner Jura, 76,6 % Ja im Kanton Jura. Damit ist das Verfahren
zur Gründung eines neuen Kantons eingestellt.!
•  Phase II: Mögliche Abstimmungen über den Anschluss einzelner
Gemeinden des Berner Juras an den Kanton Jura.!
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 13!
Gemeindeabstimmungen!
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Bernjurassische Gemeinden können innerhalb von zwei
Jahren Abstimmung über Kantonswechsel verlangen.!
Gesetzliche Grundlage zu schaffen. Moutier im Vordergrund.!
Belprahon, Grandval und Crémines möchten nur abstimmen,
wenn Moutier den Kantonswechsel will.!
Motion 191-2014 des Grossen Rates am 9.6.15 überwiesen:
Alle Gemeindeabstimmungen am gleichen Tag.!
Bundesrat am 26.8.2015 zur Interpellation 15.3563 Graber:
Hauptfrage mit Zusatzfrage verbinden: Wollen Sie, dass Ihre
Gemeinde sich dem Kanton Jura anschliesst, wenn sich die
Gemeinde Moutier für den Anschluss entscheidet?!
Art. 53 Abs. 3 BV: Gebietsveränderungen.!
Abstimmungen voraussichtlich 2017.!
Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 14!
Lehren aus dem Jurakonflikt!
Der Staatsrechtler Thomas Fleiner bezeichnet das
Berner Verfassungsmodell als „kreativen
Minderheitenschutz“ und bedauert, dass das Verfahren
in Sezessionsfragen auf internationaler Ebene kaum
beachtet wird (Wolf Linder, Schweizerische Demokratie,
3. Auflage, Bern 2012, 194).!
•  Andreas Glaser, Die Beilegung des Jurakonflikts – Ein
Modell für die die direktdemokratische Sezession in
Europa?, in: ZBl 2014 463ff.!
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Kurt Nuspliger
Bernisches Staatsrecht / Herbstsemester– Seite 15!