Lösungsskizze - Verwaltungsgericht Sigmaringen

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen
Aktuelle Fälle aus der Praxis des Verwaltungsgerichts Sigmaringen
Lösungsskizze zu Fall 11: „Straßensperrung für die Sternwarte“
Richter am VGH Dr. Christian Heckel
Gliederungsübersicht
A. Gerichtliches Vorgehen gegen Straßensperrung durch Verkehrszeichen
B. Gerichtliches Vorgehen gegen Sondernutzungserlaubnis
C. Gerichtliches Vorgehen gegen Abschalten der Straßenbeleuchtung
D. Rechtliche Schritte des Gemeinderats (Frage 2)
gegen Aufsichtsbehörde und Bürgermeister
A. Klage des N gegen „Straßensperrung“ durch Verkehrszeichen
I. Zulässigkeit
1. Rechtsweg
2. Statthafte Klageart: Anfechtungsklage
3. Klagebefugnis
4. Frist
5. Vorverfahren
6. Klagegegner
II. Begründetheit
1. Eingriffsermächtigung
vorab prüfen, da Zuständigkeit hiervon abhängt
§ 45 I 2 Nr. 5 StVO
nicht § 45 I 1 StVO und §§ 1, 3 PolG
2. Formelle Rechtmäßigkeit
a) Sachliche Zuständigkeit der S
b) Zuständigkeit innerhalb der S (funktionelle Zuständigkeit)
§ 15 II LVG, § 44 III 1 GemO, § 44 I 2 StVO: Bürgermeister
Gemeinderatsbeschluss rechtswidrig
Fehlerfolge (Innen-/Außenverhältnis)
Nichtigkeitsgrund (§ 44 LVwVfG)
Heilung (§ 45 LVwVfG)
Unbeachtlichkeit (§ 46 LVwVfG)
c) Verfahren
3. Materielle Rechtmäßigkeit
§ 45 I 2 Nr. 5 StVO – drohende Störung der öffentlichen Sicherheit
grunds. eigene Verantwortlichkeit der Bundesanstalt für ihre Arbeitsbedingungen
eigenes Handeln der Bundesanstalt möglich und zumutbar
B. Gerichtliches Vorgehen gegen Sondernutzungserlaubnis
I. Zulässigkeit
1. Rechtsweg
2. Statthafte Klageart: Anfechtungsklage
3. Klagebefugnis
4. Frist
5. Vorverfahren
6. Klagegegner
II. Begründetheit
§ 113 I 1 VwGO
1. Natur der Maßnahme und Eingriffsermächtigung
2. Formelle Rechtmäßigkeit
a) Sachliche Zuständigkeit der S
b) Funktionelle Zuständigkeit
c) Verfahren
3. Materielle Rechtmäßigkeit
Gesetzesvorbehalt – § 16 I 1 StrG (Erlaubnisvorbehalt)
Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung
C. Gerichtliches Vorgehen gegen Abschalten der Straßenbeleuchtung
I. Zulässigkeit
1. Rechtsweg
2. Klageart
allgemeine Leistungsklage (auf Handlung/Unterlassung)
3. Klagebefugnis
4. Rechtsschutzbedürfnis
5. Vorverfahren und Klagefrist.
II. Begründetheit
1. Anspruchsgrundlage
§ 41 I 1 StrG als Aufgabennorm
Anspruchsgrundlage
Abwägung
D. Rechtliche Schritte des Gemeinderats
I. Zuständigkeit für Klageerhebung
II. Zulässigkeit einer Klage gegen die Aufsichtsbehörde
1. Rechtsweg
2. Klageart (Anfechtungsklage – VA, Rechtsaufsicht, weisungsfreie Pflichtaufgabe)
3. Klagebefugnis
III. Begründetheit der Klage gegen die Aufsichtsbehörde
§ 113 I 1 VwGO
1. Formelle Rechtmäßigkeit
2. materielle Rechtmäßigkeit (§ 122 GemO)
a) Unzuständigkeit des Gemeinderats
b) Pflicht zum Abschalten der Straßenbeleuchtung?
Abwägungsentscheidung mit Abwägungsspielraum (Reduzierung auf Null?)
c) Ermessen der Aufsichtsbehörde
aa) Unverhältnismäßigkeit – mildere Mittel
bb) in der Sache (bei Pflicht zum Abschalten Weisung vertretbar)
IV. Schritte bei Weigerung des Oberbürgermeisters
1. Verfahren innerhalb der Gemeinde (Stadt S)
2. Kommunalverfassungsklage
a) Besonderheiten bei der Zulässigkeit,
insbesondere Beteiligtenfähigkeit (analog § 61 Nr. 1 oder 2 VwGO),
Prozessfähigkeit (analog § 62 III VwGO),
statthafte Klageart (allgemeine Leistungsklage oder Feststellungsklage),
passive Verfahrensbefugnis (nach h.M. Funktionsträgerprinzip, nicht
Rechtsträgerprinzip, richtiger Beklagter also OB und nicht S).
b) Begründetheit
eigener Abwägungsspielraum des Gemeinderats hinsichtlich der Beleuchtung
(anderes Ergebnis vertretbar, wenn eine „Ermessensreduzierung“ angenommen)