Sitzung Nr. 01 vom 12.01.2016

Bekanntmachung der Beschlüsse
aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.01.2016 (01/2016)
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A) Öffentliche Sitzung
0.
Tagesordnung
1.
Sitzungsniederschrift vom 08.12.2015
a)
Genehmigung des öffentlichen Teiles
Beschluss: Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwände und genehmigt
die Sitzungsniederschrift vom 08.12.2015 wie vorgelegt.
b)
2.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse nach
Wegfall der Geheimhaltungspflicht
Behandlung von Bauanträgen
a)
Antrag auf Beseitigung eines Baudenkmals auf der Fl.Nr. 190 Gemarkung
Buchbach, Dorfener Straße 12
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag auf Beseitigung des
Baudenkmals auf der Fl.Nr. 190 Gemarkung Buchbach, (Dorfener Straße 12)
zur Kenntnis und erteilt dazu das Einvernehmen.
b)
Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Einbau
einer Hackschnitzelheizung und zwei Wohnungen, sowie Abbruch der bestehenden Gebäude auf der Fl.Nr. 22 Gemarkung Ranoldsberg, an der
Denkmalstraße
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zum Neubau einer
landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Einbau einer Hackschnitzelheizung
und zwei Wohnungen auf der Fl.Nr. 22 Gemarkung Ranoldsberg, an der
Denkmalstraße zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
c)
Antrag auf Vorbeschied zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf
den Fl.Nrn. 1910 und 1911 Gemarkung Walkersaich, Schwaig 4
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur
Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Fl.Nrn. 1910 und 1911
Gemarkung Walkersaich zu Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird
nicht erteilt, da das Bauvorhaben die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
3.
Bauleitplanung des Marktes Buchbach: Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufsmarkt“ im vereinfachten Verfahren – Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt die Bedenken und Hinweise zur Kenntnis. Grundsätzlich wird eine Erweiterung des Einkaufsmarktes positiv gesehen
und die erforderlichen Schritte zur Verwirklichung sind einzuleiten. Vorab soll ein
klärendes Gespräch mit dem Antragsteller und Grundstückseigentümer geführt
werden.
Bekanntmachung der Beschlüsse
aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.01.2016 (01/2016)
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4.
Bauleitplanungen der Gemeinde Taufkirchen (Vils):
a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaugebiet am Kellerberg“ –
Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine
Einwände.
b) Aufstellung Bebauungsplan Nr. 94 „Wohnbaugebiet am Kellerberg“ – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine
Einwände.
c) 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vötting-Nord“ – Beteiligung gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine
Einwände.
d) Aufstellung Bebauungsplan Nr. 93 „Vötting-Nord“ – Beteiligung gemäß § 4
Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine
Einwände.
5.
Bauleitplanung der Gemeinde Schwindegg: Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet-Ost II“ – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten
Bauleitplanung der Gemeinde Schwindegg und erhebt dagegen keine Einwände.
6.
Kommunale Liegenschaften: Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Förderung
von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsprogramm) – Entscheidung über Beteiligung am Bewerbungsverfahren
Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis und beschließt sich um die Energetische Sanierung des Südtraktes der Schule in Buchbach (Grundschule) sowie um die energetische Sanierung des Rathauses incl.
Heizungserneuerung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes zu bewerben. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen beauftragt.
7.
Informationen des Bürgermeisters
8.
Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
B) Nichtöffentliche Sitzung
Angeschlagen an die Amtstafel am
13.01.2016
Buchbach, 13.01.2016
abgenommen am:
09.02.2016
Markt Buchbach
abgenommen durch:
Internet veröffentlicht auf www.buchbach.de/Aus dem Marktgemeinderat
am: 13.01.2016
Thomas Einwang, Erster Bürgermeister