Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.01.2016 (01/2016) __________________________________________________________ A) Öffentliche Sitzung 0. Tagesordnung 1. Sitzungsniederschrift vom 08.12.2015 a) Genehmigung des öffentlichen Teiles Beschluss: Der Marktgemeinderat erhebt keine Einwände und genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 08.12.2015 wie vorgelegt. b) 2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Behandlung von Bauanträgen a) Antrag auf Beseitigung eines Baudenkmals auf der Fl.Nr. 190 Gemarkung Buchbach, Dorfener Straße 12 Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag auf Beseitigung des Baudenkmals auf der Fl.Nr. 190 Gemarkung Buchbach, (Dorfener Straße 12) zur Kenntnis und erteilt dazu das Einvernehmen. b) Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Einbau einer Hackschnitzelheizung und zwei Wohnungen, sowie Abbruch der bestehenden Gebäude auf der Fl.Nr. 22 Gemarkung Ranoldsberg, an der Denkmalstraße Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Einbau einer Hackschnitzelheizung und zwei Wohnungen auf der Fl.Nr. 22 Gemarkung Ranoldsberg, an der Denkmalstraße zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. c) Antrag auf Vorbeschied zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Fl.Nrn. 1910 und 1911 Gemarkung Walkersaich, Schwaig 4 Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf den Fl.Nrn. 1910 und 1911 Gemarkung Walkersaich zu Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da das Bauvorhaben die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt. 3. Bauleitplanung des Marktes Buchbach: Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufsmarkt“ im vereinfachten Verfahren – Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt die Bedenken und Hinweise zur Kenntnis. Grundsätzlich wird eine Erweiterung des Einkaufsmarktes positiv gesehen und die erforderlichen Schritte zur Verwirklichung sind einzuleiten. Vorab soll ein klärendes Gespräch mit dem Antragsteller und Grundstückseigentümer geführt werden. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.01.2016 (01/2016) __________________________________________________________ 4. Bauleitplanungen der Gemeinde Taufkirchen (Vils): a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaugebiet am Kellerberg“ – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine Einwände. b) Aufstellung Bebauungsplan Nr. 94 „Wohnbaugebiet am Kellerberg“ – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine Einwände. c) 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vötting-Nord“ – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine Einwände. d) Aufstellung Bebauungsplan Nr. 93 „Vötting-Nord“ – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) und erhebt dagegen keine Einwände. 5. Bauleitplanung der Gemeinde Schwindegg: Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Ost II“ – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der im Vortrag genannten Bauleitplanung der Gemeinde Schwindegg und erhebt dagegen keine Einwände. 6. Kommunale Liegenschaften: Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsprogramm) – Entscheidung über Beteiligung am Bewerbungsverfahren Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis und beschließt sich um die Energetische Sanierung des Südtraktes der Schule in Buchbach (Grundschule) sowie um die energetische Sanierung des Rathauses incl. Heizungserneuerung im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes zu bewerben. Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen beauftragt. 7. Informationen des Bürgermeisters 8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen B) Nichtöffentliche Sitzung Angeschlagen an die Amtstafel am 13.01.2016 Buchbach, 13.01.2016 abgenommen am: 09.02.2016 Markt Buchbach abgenommen durch: Internet veröffentlicht auf www.buchbach.de/Aus dem Marktgemeinderat am: 13.01.2016 Thomas Einwang, Erster Bürgermeister
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