Zulassung in Gefahr

AUFREGER
Die VW-Problemdiesel
fahren mit Sondergenehmigung des KBA –juristisch nicht unumstritten
FOTOS: F. STANGE, R. TIMM, S. HABERLAND
VW-Dieselskandal
Zulassung in Gefahr
Die Ausnahmegenehmigung für VWs Problemdiesel steht unter Beschuss
P
80
ETER KUMMER (Name geändert) klagt gegen die Zulassung
seines eigenen Autos. Das Gericht
soll feststellen, dass die Typengenehmigung seines manipulierten VW
Passat CC 2.0 TDI von 2013 niemals Gültigkeit hatte und dem Auto daher die
Betriebserlaubnis zu entziehen ist. Aktenzeichen beim Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen: 14 K 4977/15.
Was zunächst verrückt klingt, ist
ein wohlüberlegter Schritt, um die
Rückgabe seines Schummel-Diesels
zu erleichtern. Denn „ein Auto ohne
Betriebserlaubnis hat zweifellos einen
schweren Sach- und Rechtsmangel“,
sagt Kummers Rechtsanwalt, Prof. Dr.
Marco Rogert aus Düsseldorf. Unter
diesen Umständen müsse man keine
Nachbesserungsversuche dulden, sondern könne das Auto gegen Erstattung
des Kaufpreises unter Abzug einer
Nutzungsentschädigung zurückgeben,
so Rogert und verweist auf ein Urteil
des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr
2015 (Aktenzeichen XIII ZR 80/14).
Sollte Kummer recht bekommen,
hätte das womöglich Konsequenzen
für die rund 2,5 Millionen vom Dieselskandal betroffenen VW-Fahrer.
Denn auch deren Betriebserlaubnis
wäre dann an und für sich ungültig; die
Fahrzeuge müssten in letzter Konsequenz allesamt stillgelegt werden, wenn
die Straßenverkehrsämter vom Kraft-
AUTOBILD.DE 19. FEBRUAR 2016
VOR 25 JAHREN
fahrt-Bundesamt (KBA) entsprechend
angewiesen würden. In Paragraf 19 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) heißt es, eine Betriebserlaubnis
„… erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die […] das
Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ Ob es sich dabei um
Änderungen zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebserlaubnis oder danach
handle, sei letztlich unerheblich, sagt
Rogert. Für die Käufer der betroffenen
Fahrzeuge, deren Gewährleistungs­
ansprüche noch nicht abgelaufen sind,
wäre dann endgültig gesichert, dass sie
der von VW erarbeiteten Nachbesserung nicht folgen müssten und sofort
die Rückabwicklung des Kaufvertrages
verlangen könnten.
Das KBA teilte auf Nachfrage mit,
eine nachträglich angeordnete „Nebenbestimmung zur Typgenehmigung“ verhindere ihr Erlöschen. Das sieht der Anwalt anders: Es sei unmöglich, aus einem
rechtswidrigen Verwaltungsakt wie der
Erteilung einer Typengenehmigung
nachträglich durch das Entfernen der
verbotenen Software einen rechtmäßigen Verwaltungsakt zu machen.
Bis zu einer Entscheidung werden
wohl noch einige Monate vergehen. Derzeit prüft das Oberverwaltungsgericht in
Münster, welches Verwaltungsgericht zuständig ist – das, wo das Auto zugelassen
wurde, oder das am Sitz des KBA.roky
HEFT 7/1991. Mit dem
Sigma will Mitsubishi die
obere Mittelklasse auf­
mischen. Zumindest auf
dem Papier klappt das:
Der Dreiliter-Sechszylinder unter der Haube
hat 24 Ventile und leistet
205 PS, 4,75 Meter Länge
sorgen für luxuriöse Platzverhältnisse vorn wie hinten. Viel Plastik sowie ein
sehr dünnes Lenkrad erinnern dagegen eher an
Mittelklasse-Massenware.
DAS LETZTE
WORT
Redakteur
MATTHIAS MOETSCH
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Stichwort:
Problemdiesel
EIN GROTESK anmutender
Streit landete in Hamburg vor Gericht. Ein aufgebrachter Auto­
fahrer hatte eine Fahrradfahrerin
zu Fall gebracht, indem er ihr
Nektarinen in die Speichen warf.
Einen anderen Radler traf das
Steinobst hart am Rücken. Es
ging um das Übliche: Autofahrer
parkt rücksichtslos aus, Radfahrer wird behindert und haut mit
der Hand aufs Autodach – nur
dass diesmal nicht die Fäuste,
sondern Nektarinen flogen.
Ist das komisch? Nein, traurig!
Es zeigt, wie dünnhäutig und
selbstgerecht viele Verkehrsteilnehmer sind. Wie herrlich entspannt dagegen meine Bekannte.
Die erzählte mir neulich, wie
sie an einer Ampel hupte und
hupte, als ein Auto mit geschwärzter Heckscheibe bei Grün
einfach nicht losfahren wollte.
Bis sie merkte: Der Wagen vor
ihr war geparkt. Über ihre eigene
kleine Dummheit lachte meine
Bekannte Tränen. Und ich glaube, sie lacht immer noch.
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