I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts

B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
Dienstleistung
I.
1.
Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)
Preismodelle für Privatkonten
Kontoführung – Rechnungsabschluss i. d. R. vierteljährlich, monatliche Preisbelastung
Giro Plus
mit SparkassenCard und SparkassenCard Partnerkarte
und chip-TAN Generator
Pauschalpreis im Monat 6,90
Giro Basis
mit 1 SparkassenCard
Grundpreis
im Monat 3,70
Postenpreise
(im Auftrag und im Interesse des Kunden)
0,30 – 0,60
Giro Fremdwährungskonto
im Quartal 12,50
Giromodelle für Jugendliche und Junge Erwachsene
(für Jugendliche, Schüler, Freiwillige bis 27 Jahre nach BFDG, Studenten, Azubis)
Giro Plus
Nicht für Neukunden:
Giro Comfort
Giro Exklusiv
Giro Online Classic*
Giro Online Exklusiv*
mit SparkassenCard
unentgeltlich
mit SparkassenCard und mit einer MasterCard Standard
mit SparkassenCard und mit einer MasterCard Gold
mit SparkassenCard und SparkassenCard Partnerkarte
Giro Online Classic mit einer MasterCard Gold
im Monat 6,90
im Monat 9,90
im Monat 3,90
im Monat 7,75
*Hinweis: beleghafte Überweisung (im Auftrag oder im Interesse des Kunden)
1,25
Kontoauszüge über das elektronische Postfach
Giromodelle für Junge Erwachsene (nicht für Neukunden)
Giro Classic/Online Classic**
mit SparkassenCard und MasterCard X-Tension im Monat 2,00
Giro Comfort/Online Comfort** mit SparkassenCard und MasterCard Standard im Monat 1,50
Giro Exklusiv/Online Exklusiv** mit SparkassenCard und MasterCard Gold
im Monat 3,50
** Hinweis: Online: Kontoauszüge über das elektronische Postfach
2.
Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form
KAD/elektronisches Postfach Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über
das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)
- Tagesauszug / Wochenauszug / Monatsauszug
- bei Postversand, gesammelte Abholerpost
- bei Abholen in der Geschäftsstelle/Schließfach/Sammelzustellung
Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen bzw. nach
25 Tagen nach Rechnungsabschluss nicht abgerufene Kontoauszügen
und Rechnungsabschlüssen
* 1 – 8 Blatt
Porto – Standardbrief
9 – 24 Blatt
Porto – Kompaktbrief
25 – 31 Blatt
Porto – Kompaktbrief + 1 Standardbrief
32 – 47 Blatt
Porto – 2 x Kompaktbrief
48 – 54 Blatt
Porto – 2 x Kompaktbrief + 1 x Standardbrief
55 – 70 Blatt
Porto – 3 x Kompaktbrief
70 – 120 Blatt
Porto – Großbrief
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/
Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden
keine gesonderte
Berechnung
Portokosten
0,70*
0,80
Portokosten
0,70*
0,70
0,85
1,55
1,70
2,40
2,55
1,45
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand
Portokosten 0,70
- bei Abholen in der Geschäftsstelle
0,80
Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
6
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die
Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen2. Mit Kunden, die
keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung
gesondert vereinbart werden.
1.
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und
Geschäftskunden
Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank3
1.1
Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank
II.
Kreissparkasse Rottweil
Königstraße 44
78628 Rottweil
1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main
(Internet: www.bafin.de)
1.3
Eintragung im Handelsregister
HRA 471171 AG Stuttgart
1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.5
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen
Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von
Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden,
- dem 24. und 31. Dezember,
- Erscheinungsfest (Heilige Drei Könige)
- Fronleichnam
- Allerheiligen
- Fastnachtsmontag und Fastnachtsdienstag
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind)
Geschäftsstelle:
SB-Terminal, Online-Banking/FinTS:
Datenfernübertragung:
Telefon-Banking:
2
3
15:00 Uhr
15:00 Uhr
15:00 Uhr
15:00 Uhr
Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto
sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen
oder Zahlungsvorgängen
mittels
einer Karte zur
oder
eines ähnlichen
Instruments.
Änderungen
der allgemeinen
Informationen
Sparkasse
ergeben
sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem
Kontoauszug.
7
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
1.6
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die
Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Baden-Württemberg
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassenverband Baden-Württemberg
Schlichtungsstelle
Postfach 10 54 63
70047 Stuttgart
Näheres regelt die „Verfahrensordnung
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
”,
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,
eingelegt werden.
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1.
2.
3.
4.
5.
der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen,
der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder
der §§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste)
der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen und des Rates vom 14. März 2012 zur
Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen
und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle
wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den
Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband BadenWürttemberg anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Näheres regelt die „Verfahrensordnung“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,
eingelegt werden.
8
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
2.
Überweisungen
2.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen5
2.1.1 Überweisungsauftrag
a)
Annahmefrist für Überweisungen
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5.
b)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisung in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag
6
Beleghafter Überweisungsauftrag 7
max. 1 Geschäftstag
max. 2 Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag
6
Beleghafter Überweisungsauftrag 7
max. 4 Geschäftstage
max. 4 Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
4
5
6
7
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische
Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur
für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel incl. Service mit SRZ
9
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überje Überweisung vom Girokonto
weisung per
beleghafte
beleglose
per Dauerauftrag per EilüberÜberweisungsart
8
Zahlschein
Überweisung
Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro innerhalb der
Sparkasse/Landesbank
(SEPA-Überweisung)
0,60 (Giro Basis)
0,65
DSRZ mit
Begleitzettel
0,15
Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro an einen anderen
Zahlungs-dienstleister
(SEPA-Überweisung)
0,60 (Giro Basis)
0,65
Einzelüberweisung
0,15
DSRZ mit
Begleitzettel
Überweisung
weisung
9
0,15
0,15
0,30 (Giro
Basis)
0,40
(Giro Basis)
0,15
0,15
0,30
(Giro Basis)
0,40
(Giro Basis)
nicht möglich
3,00
Ausgänge
beleglos: 3,00
Ausgänge
beleghaft: 10,00
5,00
(nicht möglich
außerhalb
Deutschlands)
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen
bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1.
„Preismodelle für Privatkonten“). Für die Ausführung von beleghaften Überweisungsaufträgen für die
gebührenbefreiten Girokonten von Vereinen und Schulen werden 0,60 EUR berechnet, für beleghafte
Überweisungen in den Giromodellen „Online“ 1,25 Euro.
Überweisung, die auf eine
10,00
andere Währung eines EWRs.B. II.
s.B. II.
s.B. II.
+
Mitgliedstaates lautet an
nicht möglich
2.1.1.c.bb
2.1.1.c.bb
2.1.1.c.bb
s. B. II
einen anderen Zahlungs2.1.1.c.bb
dienstleister.
Euro-Expresszahlung online
nicht möglich
3,00
nicht möglich
3,00
nicht möglich
grenzüberschreitende Überweisungen (nicht SEPA):
Bei Aufträgen, die eine manuelle Nachbearbeitung notwendig machen (fehlerhafte Angaben des Kunden, zusätzliche
Weisungen, nicht gängige Währungen) wird bei Ausführung ein zusätzliches Entgelt (Repair-Gebühr/NON-STP-Gebühr)
von 10,00 EUR berechnet.
8
9
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel incl. Service mit SRZ
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
10
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
bb)
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler
zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
•
•
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Höhe der Entgelte
Entgeltregelung
Entgelt
zuzüglich Courtage
0
1
bis 100,--: EUR 6,50, darüber 1,5 ‰ mind. 13,--EUR
Share zuzüglich 25,-- EUR*
(Courtage 0,25 ‰ mind. 1,25 EUR)
*Hinweis:
Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der EU/EWR gilt folgendes: Übersteigt die Gebührenanforderung der Auslandsbank 30,00 Euro, erfolgt die Nachbelastung der Differenz zur
OUR-Pauschale. Bei Aufträgen, die eine manuelle Nachbearbeitung notwendig machen
(fehlerhafte Angaben des Kunden, zusätzliche Weisungen, nicht gängige Währungen) wird bei
Ausführung ein zusätzliches Entgelt (Repair-Gebühr/NON-STP-Gebühr) von 10,00 EUR
berechnet.
d)
Sonstige Entgelte
Grundpreis Geschäftsgirokonto (mit bis zu 2 SparkassenCards)
Grundpreis Anderkonten von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberater
monatlich 4,00
4,00
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Ausführung eines Überweisungsauftrags/Dauerauftrags
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
1,50
nicht angeboten
nicht angeboten
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs/Dauerauftragswiderrufs nach
Ablauf der Widerrufsfrist
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
- in Dateiform (auch Lastschriftdateien)
Wiederbeschaffung/Nachforschungen von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
Dauerauftrag (Inland) im Modell “Giro online“:
Einrichtung Dauerauftrag am Schalter:
Eilüberweisung zur Barauszahlung (nur bis 10.000,-- EUR zulässig)
5,00
5,00
25,00
7,50
7,50
1,25
10,00
(Hinweis:
1. Bei der kontoführenden Stelle können Entgelte gemäß deren Preis- und Leistungsverzeichnis anfallen.
2. Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Bilateral vereinbarte höhere Beträge fallen nicht unter
die Haftungsregelungen / Preise auf Anfrage)
11
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte
berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der
Sparkasse/Landesbank
(SEPA-Überweisung)
Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von
einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen
Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister
Entgelt in Euro
0,15
0,40 Giro Basis
0,15
0,40 Giro Basis
0,15
0,40 Giro Basis
0,15
0,40 Giro Basis
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe
Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden
Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet
Eilüberweisung in Euro
0,15
0,40 Giro Basis
1,00
Hinweis:
Für Überweisungseingänge in einer anderen wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes
Entgelt erhoben:
bis
25,-- EUR
3,50 EUR
bis 5.000,-- EUR
6,50 EUR
bis 10.000,-- EUR
9,00 EUR
bis 25.000,-- EUR
11,50 EUR
darüber 1‰ max. 100,-- EUR zzgl. Courtage 0,25 ‰ mind. 1,25 EUR
Bei erforderlicher manueller Nachbearbeitung dieser Zahlungseingänge
(sofern die KSK Rottweil kein Verschulden trifft)
4,00
12
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
2.2
2.2.1
a)
b)
aa)
bb)
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR
(Drittstaatenwährung)11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR
(Drittstaaten)12
Überweisungsaufträge
Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
· 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
· 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
· 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
· Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls
Entgelte abgezogen werden.
· Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Zielland/Produkt
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung)
übrige Länder (sonstige Zahlungen)
Entgeltregelung
0
1
s. B. II. 2.1.1.c.aa
s. B. II. 2.1.1.c.aa
-
bis 100,-- EUR: 6,50, darüber 1,5
‰ mind. 13,-- EUR
Share zuzüglich 25,-- EUR*
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1)
10,00
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung
0
1
Entgelt
(zuzüglich Courtage)
bis 100,-- EUR: 6,50, darüber 1,5 ‰ mind. 13,-- EUR
Share zuzüglich 25,-- EUR*
(Courtage 0,25 ‰ mind. 1,25 EUR)
*Hinweis:
Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter B. II. 2.1.1.c.aa genannten Entgelten erhoben.
Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der EU/EWR gilt folgendes: Übersteigt die Gebührenanforderung der Auslandsbank 30,00 Euro, erfolgt die Nachbelastung der Differenz zur
OUR-Pauschale.
Grenzüberschreitende Überweisungen (nicht SEPA):
Bei Aufträgen, die eine manuelle Nachbearbeitung notwendig machen (fehlerhafte Angaben des
Kunden, zusätzliche Weisungen, nicht gängige Währungen) wird bei Ausführung ein zusätzliches
Entgelt (Repair-Gebühr/NON-STP-Gebühr) von 10,00 EUR berechnet.
10
Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
11
z. B. US-Dollar.
12
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).
13
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
cc)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung
eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
1,50
nicht angeboten
nicht angeboten
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
- in Dateiform (auch Lastschriftdatei)
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden.
- innerhalb der SparkassenFinanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
5,00
5,00
25,00
7,50
7,50
Dauerauftrag: Einrichtung
Preise im Modell „Giro online“ siehe 2.1.1.d)
2.2.2
a)
-,-
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich
danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut
getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
· 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
· 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
· 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
· Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls
Entgelte abgezogen werden.
· Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b)
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende
Entgelte berechnet
¨ die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Absenderland/
Währung
Entgelt in Euro
Schweiz in Euro mit IBAN/BIC
(SEPA-Überweisung)
Monaco in Euro mit IBAN/BIC
(SEPA-Überweisung)
übrige Länder
(s. B. II. 2.1.2.)
(s. B. II. 2.1.2.)
bis
25,00 EUR:
5.000,00 EUR:
10.000,00 EUR:
25.000,00 EUR:
darüber: 1 ‰ max.
3,50 EUR
6,50 EUR
9,00 EUR
11,50 EUR
100,00 EUR
14
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2)
Preis in EUR
1,00
Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung
Entgeltregelung
0
2
Entgelt in Euro
(zuzüglich Courtage)
bis
3,50 EUR
25,00 EUR:
6,50 EUR
5.000,00 EUR:
9,00 EUR
10.000,00
11,50 EUR
EUR: 100,00 EUR
25.000,00
EUR: mind. 1,25 EUR
darüber: 1 ‰
max.
Courtage: 0,25
‰
Hinweis:
Das Entgelt wird zusätzlich zu den B. II. 2.1.2 genannten Entgelten erhoben.
3.
Lastschriften
3.1
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)13
3.1.1
Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des
Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7 c ZAG)
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der
Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag,
beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die
Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung bei Geschäftsgirokonten
Lastschrifteinlösung im Giromodell Basis
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
3.1.2
SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am
Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
(Soweit bei Privatgirokonten im Pauschalpreis nicht bereits abgegolten)
0,15
0,40
1,50
nicht angeboten
nicht angeboten
13
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
15
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Entgelt in Euro
0,15
0,40 (Giro Basis)
0,15
0,40 (Giro Basis)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische
Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
1,50
nicht angeboten
nicht angeboten
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
-,-
3.1.3
SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am
Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen (nur bei Geschäftsgirokonten)
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Entgelt in Euro
0,15
0,15
Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Firmen-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
7,50
1,50
nicht angeboten
nicht angeboten
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
3.2
-,-
Lastschriften aus weiteren Staaten
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
3.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
(bei Privatgirokonten mit Pauschalpreis bereits abgegolten)
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
Monaco
Schweiz
b)
Entgelt in Euro
0,15
0,40 (Giro Basis)
0,15
0,40 (Giro Basis)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
16
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
1,50
nicht angeboten
nicht angeboten
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
Anforderung einer Kopie eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats
3.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von
Monaco
Schweiz
b)
-,7,50
Entgelt in Euro
0,15
0,15
Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Firmenlastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische
Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
7,50
1,50
nicht angeboten
nicht angeboten
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten
Mandats-Widerrufs
Anforderung einer Kopie eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats
3.3
-,7,50
Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften
bei Erst- und Einmallastschriften
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 6 Geschäftstage bis
15:00 Uhr vor
Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
bei Folgelastschriften
bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften im „COR1“-Verfahren
(Euro-Express-Lastschrift)
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 3 Geschäftstage bis
15:00 Uhr vor
Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 2 Geschäftstage bis
15:00 Uhr vor
Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften:
bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor
Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift
17
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
4.
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1
Kreditkarten
Jahresgebühren14
· MasterCard X-Tension (nicht für Neukunden)
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
· MasterCard Basis
- Hauptkarte (jährlich)
· MasterCard Standard
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
· MasterCard Gold
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
· MasterCard Business Card Standard (jährlich)
· MasterCard Business Card Gold (jährlich)
· VISA CARD Classic (Debitcard) (jährlich)
· VISA CARD im Kartendoppel mit MasterCard (jährlich) (nicht für Neukunden)
· Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen15
· Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf
Verlagen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände
verursacht) pro Auszug
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
· Aktivierungs-PIN
· Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im
Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den
24,00
20,45
24,00
30,00
30,00
72,00
50,00
20,00
65,00
30,00
15,00
-,-,6,00
-,-
Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)
· Einsatz der Karte im EWR-Raum17, sofern Zahlungen in
Fremdwährung16 erfolgen, und außerhalb des EWR-Raums17
· Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
1 % vom Umsatz
Preis in EUR
4.2
Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte)
Debitkarte (jährlich)18
10,00
14
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.
17
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland sowie Zypern.
18
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.
15
16
18
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
Täglicher Verfügungsrahmen19
SparkassenCard je nach Einsatz19:
· Abheben von Bargeld an eigenen/fremden20 Geldautomaten
täglich
- eigene Geldautomaten
- fremde Geldautomaten
· Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und
Dienstleistungsunternehmen im Inland
· Aufladen der Geldkarte
1.000,00
500,00
2.000,00
200,00
Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte:
nicht im Angebot
-,-
· Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten
Aktivierungs-PIN
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des
Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/
6,00
-,-
Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.)
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von
Waren und Dienstleistungen
- im EWR21 in EURO
- bei Zahlung in Fremdwährung
- bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR
-,1 % mind. 0,77 – max. 3,83
1 % mind. 0,77 – max. 3,83
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
4.3
GeldKarte
Aufladen unserer GeldKarten
· an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet
sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals)
· an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/
Landesbanken
· an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
· an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem
GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind
4.4
Barauszahlungen
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer SparkassenCard
mit unserer MasterCard
unentgeltlich
unentgeltlich
1,00
unentgeltlich
am Schalter
unentgeltlich
am Geldautomaten
unentgeltlich
entfällt
2 % vom Umsatz
mind. 5,11 EUR
19
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens
werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
20
Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
21
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland sowie Zypern.
19
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
mit unserer Visa Card
entfällt
für Geschäftskunden
Kasse/Schalter
Barauszahlung an eigene Kunden
bei fremden Zahlungsdienstleistern
(ZD) mit SparkassenCard
· bei teilnehmenden Sparkassen und
Landesbanken am
Heimatsparkassenmodell
· bei ZD im EWR22, die ein direktes
Kundenentgelt23 erheben:
- Verfügungen im girocard-System in Euro
- Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in
Euro
· bei ZD im EWR22, die kein direktes
Kundenentgelt24 erheben:
- Verfügung in den Zahlungssystemen
EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in
Euro
· bei ZD im EWR22 in Fremdwährung
im Maestro/Cirrus oder V-Pay/PlusSystem
22
· bei ZD außerhalb des EWR im
Maestro/Cirrus oder V-Pay/PlusSystem
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa
Card)
- im Inland und in der EWR22 in EURO
- im Ausland in Fremdwährung
Preis in EUR
2 % vom Umsatz
mind. 5,11 EUR
1,00 EUR
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
unentgeltlich
entfällt
entfällt
unentgeltlich
1 % vom Umsatz
mind. 4,00 EUR
entfällt
1 % vom Umsatz
mind. 4,00 EUR
entfällt
1 % vom Umsatz
mind. 4,00 EUR
entfällt
1 % vom Umsatz
mind. 4,00 EUR
3 % vom Umsatz mind.
5,11 EUR
4 % vom Umsatz
mind. 5,11 EUR
2 % vom Umsatz
mind. 5,11 EUR
3 % vom Umsatz
mind. 5,11 EUR
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
4.5
Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens
wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR25 in Euro
max. 3 Geschäftstage,
ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag
22
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland sowie Zypern.
23
Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.
24
In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.
25
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien
und Nordirland sowie Zypern.
20
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
Kartenzahlungen im EWR25 in einer
anderen EWR-Währung26 als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des EWR25
unabhängig von der Währung
max. 4 Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus
Ziffer II. 1.5.
4.6
Bareinzahlung
Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter
auf Konten bei uns
auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
3,00
5,00
5,00
Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen
Zahlungsdienstleistern gelten die unter II. 2.1.1. b) und II. 2.2.1 a)
dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten
Ausführungsfristen.
Bareinzahlung von Geschäftskunden auf eigene Konten
5.
Online-Banking und Electronic Banking
5.1
Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
2,00 – 4,00
mtl.
· Bereitstellung des Online-Banking
Zugangs
· Bereitstellung von TAN-Listen
- monatlich
- je TAN-Liste
· Bereitstellung von smsTAN/pushTAN
- monatlich
- je smsTAN
- je pushTAN (im Giromodell Plus und bei Geschäftsgirokonten 0,00)
· Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift
5.2
-,-
-,-,-,0,07
0,05
-,-
Electronic Banking
Zugangsverwaltung für ISDN/EBICS
·
·
·
·
·
·
-,-,-,-,-,-,-
Einrichtung: Kunden ID
Einrichtung: zusätzliche Kunden ID
Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV
Einrichtung: Teilnehmer ID
Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment
Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlagen des
Kunden27
· Elektronische Avise (MT 942) pro
Konto und je Übertragungs-
mtl.
-,-
26
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty,
Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
27
Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.
21
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
/Sicherungsverfahren
· Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940
a) pro Konto und SWIFT-Adresse
mtl.
b) Bereitstellung pro Kunde
einmalig
b) und/oder pro bereit gestelltem Umsatz
· Umsatzinformation in elektronischen Sammlern
a) pro Konto
mtl.
und/oder
b) - pro bereit gestellter Datei
- pro bereit gestelltem Umsatz
· Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro
Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren,
mtl.
z. B. für die DATEV
- pro bereit gestelltem Umsatz
5.3
Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS
(bei Geschäftsgirokonten, bei Privatgirokonten i. d. R. im Pauschalpreis
abgegolten – Ausnahme Giro Basis 0,30 – 0,40 je Posten)
· Beauftragung mittels FinTS:
- Sammelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten28
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten29)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- Eilüberweisung (Euro-Express, auch bei Privatgirokonten)
§ je Sammelbuchung
§ je Einzelauftrag
- Lastschrifteinzug
- im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem
Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7 c ZAG)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten28
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten29)
§ je Sammelbuchung pro Poste
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten29)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
·
15,00
100,00
-,-,-,-,-,-,-
0,15
0,15
0,15
0,15
-,3,00
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
Beauftragung mittels EBICS (ELKO)
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je
Datei
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei
28
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
29
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sofern SEPA
22
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
-
zzgl. je Posten siehe Überweisungen bzw. Lastschrifteinzug
Überweisungen (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im
Interesse des Kunden)
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten30)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- Eilüberweisung (Euro-Express)
§ je Sammelbuchung
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten31)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- Lastschrifteinzug
- im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem
Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7 c ZAG)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten30)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten31)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten30)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten31)
§ je Sammelbuchung pro Posten
§ je Einzelauftrag
0,15
0,15
-,3,00
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
0,15
30
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern.
31
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
23
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
– zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu
Stand: 1. Januar 2016
Preis in EUR
6.
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder
Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Kreissparkasse Rottweil veröffentlicht oder auf
Anfrage erhältlich.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer
16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter
www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
III.
Scheckverkehr
1.
Allgemein
Scheckeinlösung für Geschäftskunden
Scheckeinlösung für Privatkunden im Giromodell Basis
Scheckeinzug (Inland) für Geschäftskunden
- Einzeleinreichung
- Sammeleinreichung
Scheckeinzug (Inland) für Privatkunden im Giromodell Basis
Scheckvordrucke
Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre
Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks
Anforderungen von Originalschecks/Scheckkopien bei der
Lagerstelle
Wertstellung
- Scheckeinreichungen
- eigenes Kreditinstitut
- andere Kreditinstitute (oder zusammengefasste
Einreichung von Schecks gezogen auf die KSK
Rottweil und fremde Kreditinstitute)
- Scheckeinlösung
2.
0,65
0,40
0,65
0,65
0,65
-,bis 3,32
5,00
10,00
7,50
Buchungstag
Buchungstag +
1 Geschäftstag
Buchungstag
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
a) Scheckzahlungen in das Ausland32
per Scheck
Abwicklungsgebühr 1,5 ‰, mind.
bei Fremdwährung
zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind.
per Bankscheck
zzgl. Scheckausschreibungsgebühr
13,00
1,25
7,50
b) Scheckzahlungen aus dem Ausland32
in EUR
in Fremdwährung
32
1,5 ‰, mind.
Zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind.
15,00
1,25
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
24