B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR Dienstleistung I. 1. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) Preismodelle für Privatkonten Kontoführung – Rechnungsabschluss i. d. R. vierteljährlich, monatliche Preisbelastung Giro Plus mit SparkassenCard und SparkassenCard Partnerkarte und chip-TAN Generator Pauschalpreis im Monat 6,90 Giro Basis mit 1 SparkassenCard Grundpreis im Monat 3,70 Postenpreise (im Auftrag und im Interesse des Kunden) 0,30 – 0,60 Giro Fremdwährungskonto im Quartal 12,50 Giromodelle für Jugendliche und Junge Erwachsene (für Jugendliche, Schüler, Freiwillige bis 27 Jahre nach BFDG, Studenten, Azubis) Giro Plus Nicht für Neukunden: Giro Comfort Giro Exklusiv Giro Online Classic* Giro Online Exklusiv* mit SparkassenCard unentgeltlich mit SparkassenCard und mit einer MasterCard Standard mit SparkassenCard und mit einer MasterCard Gold mit SparkassenCard und SparkassenCard Partnerkarte Giro Online Classic mit einer MasterCard Gold im Monat 6,90 im Monat 9,90 im Monat 3,90 im Monat 7,75 *Hinweis: beleghafte Überweisung (im Auftrag oder im Interesse des Kunden) 1,25 Kontoauszüge über das elektronische Postfach Giromodelle für Junge Erwachsene (nicht für Neukunden) Giro Classic/Online Classic** mit SparkassenCard und MasterCard X-Tension im Monat 2,00 Giro Comfort/Online Comfort** mit SparkassenCard und MasterCard Standard im Monat 1,50 Giro Exklusiv/Online Exklusiv** mit SparkassenCard und MasterCard Gold im Monat 3,50 ** Hinweis: Online: Kontoauszüge über das elektronische Postfach 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form KAD/elektronisches Postfach Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug / Wochenauszug / Monatsauszug - bei Postversand, gesammelte Abholerpost - bei Abholen in der Geschäftsstelle/Schließfach/Sammelzustellung Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Tagen bzw. nach 25 Tagen nach Rechnungsabschluss nicht abgerufene Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen * 1 – 8 Blatt Porto – Standardbrief 9 – 24 Blatt Porto – Kompaktbrief 25 – 31 Blatt Porto – Kompaktbrief + 1 Standardbrief 32 – 47 Blatt Porto – 2 x Kompaktbrief 48 – 54 Blatt Porto – 2 x Kompaktbrief + 1 x Standardbrief 55 – 70 Blatt Porto – 3 x Kompaktbrief 70 – 120 Blatt Porto – Großbrief Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden keine gesonderte Berechnung Portokosten 0,70* 0,80 Portokosten 0,70* 0,70 0,85 1,55 1,70 2,40 2,55 1,45 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand Portokosten 0,70 - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,80 Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 1. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank II. Kreissparkasse Rottweil Königstraße 44 78628 Rottweil 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de) 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 471171 AG Stuttgart 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Erscheinungsfest (Heilige Drei Könige) - Fronleichnam - Allerheiligen - Fastnachtsmontag und Fastnachtsdienstag Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: 2 3 15:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte zur oder eines ähnlichen Instruments. Änderungen der allgemeinen Informationen Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Baden-Württemberg anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Baden-Württemberg Schlichtungsstelle Postfach 10 54 63 70047 Stuttgart Näheres regelt die „Verfahrensordnung die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. ”, Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. 2. 3. 4. 5. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) oder der §§ 675 c bis 676 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband BadenWürttemberg anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die „Verfahrensordnung“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 8 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4 5 6 7 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel incl. Service mit SRZ 9 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überje Überweisung vom Girokonto weisung per beleghafte beleglose per Dauerauftrag per EilüberÜberweisungsart 8 Zahlschein Überweisung Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,60 (Giro Basis) 0,65 DSRZ mit Begleitzettel 0,15 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungs-dienstleister (SEPA-Überweisung) 0,60 (Giro Basis) 0,65 Einzelüberweisung 0,15 DSRZ mit Begleitzettel Überweisung weisung 9 0,15 0,15 0,30 (Giro Basis) 0,40 (Giro Basis) 0,15 0,15 0,30 (Giro Basis) 0,40 (Giro Basis) nicht möglich 3,00 Ausgänge beleglos: 3,00 Ausgänge beleghaft: 10,00 5,00 (nicht möglich außerhalb Deutschlands) Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“). Für die Ausführung von beleghaften Überweisungsaufträgen für die gebührenbefreiten Girokonten von Vereinen und Schulen werden 0,60 EUR berechnet, für beleghafte Überweisungen in den Giromodellen „Online“ 1,25 Euro. Überweisung, die auf eine 10,00 andere Währung eines EWRs.B. II. s.B. II. s.B. II. + Mitgliedstaates lautet an nicht möglich 2.1.1.c.bb 2.1.1.c.bb 2.1.1.c.bb s. B. II einen anderen Zahlungs2.1.1.c.bb dienstleister. Euro-Expresszahlung online nicht möglich 3,00 nicht möglich 3,00 nicht möglich grenzüberschreitende Überweisungen (nicht SEPA): Bei Aufträgen, die eine manuelle Nachbearbeitung notwendig machen (fehlerhafte Angaben des Kunden, zusätzliche Weisungen, nicht gängige Währungen) wird bei Ausführung ein zusätzliches Entgelt (Repair-Gebühr/NON-STP-Gebühr) von 10,00 EUR berechnet. 8 9 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel incl. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 10 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt zuzüglich Courtage 0 1 bis 100,--: EUR 6,50, darüber 1,5 ‰ mind. 13,--EUR Share zuzüglich 25,-- EUR* (Courtage 0,25 ‰ mind. 1,25 EUR) *Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der EU/EWR gilt folgendes: Übersteigt die Gebührenanforderung der Auslandsbank 30,00 Euro, erfolgt die Nachbelastung der Differenz zur OUR-Pauschale. Bei Aufträgen, die eine manuelle Nachbearbeitung notwendig machen (fehlerhafte Angaben des Kunden, zusätzliche Weisungen, nicht gängige Währungen) wird bei Ausführung ein zusätzliches Entgelt (Repair-Gebühr/NON-STP-Gebühr) von 10,00 EUR berechnet. d) Sonstige Entgelte Grundpreis Geschäftsgirokonto (mit bis zu 2 SparkassenCards) Grundpreis Anderkonten von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberater monatlich 4,00 4,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags/Dauerauftrags - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 1,50 nicht angeboten nicht angeboten Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs/Dauerauftragswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern - in Dateiform (auch Lastschriftdateien) Wiederbeschaffung/Nachforschungen von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Dauerauftrag (Inland) im Modell “Giro online“: Einrichtung Dauerauftrag am Schalter: Eilüberweisung zur Barauszahlung (nur bis 10.000,-- EUR zulässig) 5,00 5,00 25,00 7,50 7,50 1,25 10,00 (Hinweis: 1. Bei der kontoführenden Stelle können Entgelte gemäß deren Preis- und Leistungsverzeichnis anfallen. 2. Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Bilateral vereinbarte höhere Beträge fallen nicht unter die Haftungsregelungen / Preise auf Anfrage) 11 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro 0,15 0,40 Giro Basis 0,15 0,40 Giro Basis 0,15 0,40 Giro Basis 0,15 0,40 Giro Basis Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Eilüberweisung in Euro 0,15 0,40 Giro Basis 1,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: bis 25,-- EUR 3,50 EUR bis 5.000,-- EUR 6,50 EUR bis 10.000,-- EUR 9,00 EUR bis 25.000,-- EUR 11,50 EUR darüber 1‰ max. 100,-- EUR zzgl. Courtage 0,25 ‰ mind. 1,25 EUR Bei erforderlicher manueller Nachbearbeitung dieser Zahlungseingänge (sofern die KSK Rottweil kein Verschulden trifft) 4,00 12 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR 2.2 2.2.1 a) b) aa) bb) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)12 Überweisungsaufträge Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) · 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: · Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 1 s. B. II. 2.1.1.c.aa s. B. II. 2.1.1.c.aa - bis 100,-- EUR: 6,50, darüber 1,5 ‰ mind. 13,-- EUR Share zuzüglich 25,-- EUR* Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 10,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 1 Entgelt (zuzüglich Courtage) bis 100,-- EUR: 6,50, darüber 1,5 ‰ mind. 13,-- EUR Share zuzüglich 25,-- EUR* (Courtage 0,25 ‰ mind. 1,25 EUR) *Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter B. II. 2.1.1.c.aa genannten Entgelten erhoben. Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der EU/EWR gilt folgendes: Übersteigt die Gebührenanforderung der Auslandsbank 30,00 Euro, erfolgt die Nachbelastung der Differenz zur OUR-Pauschale. Grenzüberschreitende Überweisungen (nicht SEPA): Bei Aufträgen, die eine manuelle Nachbearbeitung notwendig machen (fehlerhafte Angaben des Kunden, zusätzliche Weisungen, nicht gängige Währungen) wird bei Ausführung ein zusätzliches Entgelt (Repair-Gebühr/NON-STP-Gebühr) von 10,00 EUR berechnet. 10 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). 13 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 1,50 nicht angeboten nicht angeboten Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern - in Dateiform (auch Lastschriftdatei) Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der SparkassenFinanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 5,00 25,00 7,50 7,50 Dauerauftrag: Einrichtung Preise im Modell „Giro online“ siehe 2.1.1.d) 2.2.2 a) -,- Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) · 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: · Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet ¨ die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (s. B. II. 2.1.2.) (s. B. II. 2.1.2.) bis 25,00 EUR: 5.000,00 EUR: 10.000,00 EUR: 25.000,00 EUR: darüber: 1 ‰ max. 3,50 EUR 6,50 EUR 9,00 EUR 11,50 EUR 100,00 EUR 14 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) Preis in EUR 1,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung 0 2 Entgelt in Euro (zuzüglich Courtage) bis 3,50 EUR 25,00 EUR: 6,50 EUR 5.000,00 EUR: 9,00 EUR 10.000,00 11,50 EUR EUR: 100,00 EUR 25.000,00 EUR: mind. 1,25 EUR darüber: 1 ‰ max. Courtage: 0,25 ‰ Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den B. II. 2.1.2 genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)13 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7 c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung bei Geschäftsgirokonten Lastschrifteinlösung im Giromodell Basis Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen (Soweit bei Privatgirokonten im Pauschalpreis nicht bereits abgegolten) 0,15 0,40 1,50 nicht angeboten nicht angeboten 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Entgelt in Euro 0,15 0,40 (Giro Basis) 0,15 0,40 (Giro Basis) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 1,50 nicht angeboten nicht angeboten Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs -,- 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen (nur bei Geschäftsgirokonten) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Entgelt in Euro 0,15 0,15 Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 7,50 1,50 nicht angeboten nicht angeboten Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 3.2 -,- Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen (bei Privatgirokonten mit Pauschalpreis bereits abgegolten) Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz b) Entgelt in Euro 0,15 0,40 (Giro Basis) 0,15 0,40 (Giro Basis) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer 16 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 1,50 nicht angeboten nicht angeboten Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Anforderung einer Kopie eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz b) -,7,50 Entgelt in Euro 0,15 0,15 Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmenlastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker 7,50 1,50 nicht angeboten nicht angeboten Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs Anforderung einer Kopie eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats 3.3 -,7,50 Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften im „COR1“-Verfahren (Euro-Express-Lastschrift) frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 17 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahresgebühren14 · MasterCard X-Tension (nicht für Neukunden) - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) · MasterCard Basis - Hauptkarte (jährlich) · MasterCard Standard - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) · MasterCard Gold - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) · MasterCard Business Card Standard (jährlich) · MasterCard Business Card Gold (jährlich) · VISA CARD Classic (Debitcard) (jährlich) · VISA CARD im Kartendoppel mit MasterCard (jährlich) (nicht für Neukunden) · Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen15 · Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlagen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach · Aktivierungs-PIN · Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den 24,00 20,45 24,00 30,00 30,00 72,00 50,00 20,00 65,00 30,00 15,00 -,-,6,00 -,- Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) · Einsatz der Karte im EWR-Raum17, sofern Zahlungen in Fremdwährung16 erfolgen, und außerhalb des EWR-Raums17 · Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1 % vom Umsatz Preis in EUR 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich)18 10,00 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 17 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 16 18 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR Täglicher Verfügungsrahmen19 SparkassenCard je nach Einsatz19: · Abheben von Bargeld an eigenen/fremden20 Geldautomaten täglich - eigene Geldautomaten - fremde Geldautomaten · Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen im Inland · Aufladen der Geldkarte 1.000,00 500,00 2.000,00 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: nicht im Angebot -,- · Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten Aktivierungs-PIN Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/ 6,00 -,- Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR21 in EURO - bei Zahlung in Fremdwährung - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR -,1 % mind. 0,77 – max. 3,83 1 % mind. 0,77 – max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten · an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) · an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/ Landesbanken · an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister · an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer SparkassenCard mit unserer MasterCard unentgeltlich unentgeltlich 1,00 unentgeltlich am Schalter unentgeltlich am Geldautomaten unentgeltlich entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR 19 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 mit unserer Visa Card entfällt für Geschäftskunden Kasse/Schalter Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit SparkassenCard · bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell · bei ZD im EWR22, die ein direktes Kundenentgelt23 erheben: - Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus-System in Euro · bei ZD im EWR22, die kein direktes Kundenentgelt24 erheben: - Verfügung in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro · bei ZD im EWR22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/PlusSystem 22 · bei ZD außerhalb des EWR im Maestro/Cirrus oder V-Pay/PlusSystem mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und in der EWR22 in EURO - im Ausland in Fremdwährung Preis in EUR 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR 1,00 EUR am Schalter am Geldautomaten entfällt unentgeltlich entfällt entfällt unentgeltlich 1 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR entfällt 1 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR entfällt 1 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR entfällt 1 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR 3 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR 4 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR 3 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR25 in Euro max. 3 Geschäftstage, ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 20 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR Kartenzahlungen im EWR25 in einer anderen EWR-Währung26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR25 unabhängig von der Währung max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4.6 Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 3,00 5,00 5,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II. 2.1.1. b) und II. 2.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung von Geschäftskunden auf eigene Konten 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) 2,00 – 4,00 mtl. · Bereitstellung des Online-Banking Zugangs · Bereitstellung von TAN-Listen - monatlich - je TAN-Liste · Bereitstellung von smsTAN/pushTAN - monatlich - je smsTAN - je pushTAN (im Giromodell Plus und bei Geschäftsgirokonten 0,00) · Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift 5.2 -,- -,-,-,0,07 0,05 -,- Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/EBICS · · · · · · -,-,-,-,-,-,- Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: zusätzliche Kunden ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlagen des Kunden27 · Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs- mtl. -,- 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 27 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 21 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR /Sicherungsverfahren · Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und SWIFT-Adresse mtl. b) Bereitstellung pro Kunde einmalig b) und/oder pro bereit gestelltem Umsatz · Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. und/oder b) - pro bereit gestellter Datei - pro bereit gestelltem Umsatz · Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, mtl. z. B. für die DATEV - pro bereit gestelltem Umsatz 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS (bei Geschäftsgirokonten, bei Privatgirokonten i. d. R. im Pauschalpreis abgegolten – Ausnahme Giro Basis 0,30 – 0,40 je Posten) · Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten28 § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten29) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express, auch bei Privatgirokonten) § je Sammelbuchung § je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7 c ZAG) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten28 § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten29) § je Sammelbuchung pro Poste § je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten29) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag · 15,00 100,00 -,-,-,-,-,-,- 0,15 0,15 0,15 0,15 -,3,00 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 Beauftragung mittels EBICS (ELKO) - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 28 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sofern SEPA 22 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR - zzgl. je Posten siehe Überweisungen bzw. Lastschrifteinzug Überweisungen (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten30) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) § je Sammelbuchung § je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten31) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7 c ZAG) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten30) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten31) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten30) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten31) § je Sammelbuchung pro Posten § je Einzelauftrag 0,15 0,15 -,3,00 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 23 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden – zu den Preisen kommt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu Stand: 1. Januar 2016 Preis in EUR 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Kreissparkasse Rottweil veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung für Geschäftskunden Scheckeinlösung für Privatkunden im Giromodell Basis Scheckeinzug (Inland) für Geschäftskunden - Einzeleinreichung - Sammeleinreichung Scheckeinzug (Inland) für Privatkunden im Giromodell Basis Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks Anforderungen von Originalschecks/Scheckkopien bei der Lagerstelle Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute (oder zusammengefasste Einreichung von Schecks gezogen auf die KSK Rottweil und fremde Kreditinstitute) - Scheckeinlösung 2. 0,65 0,40 0,65 0,65 0,65 -,bis 3,32 5,00 10,00 7,50 Buchungstag Buchungstag + 1 Geschäftstag Buchungstag Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland32 per Scheck Abwicklungsgebühr 1,5 ‰, mind. bei Fremdwährung zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. per Bankscheck zzgl. Scheckausschreibungsgebühr 13,00 1,25 7,50 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland32 in EUR in Fremdwährung 32 1,5 ‰, mind. Zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. 15,00 1,25 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 24
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