Pauschal oder einzeln – die Abrechnungsproblematik

Hinte        
                                                     BiBLiotHeKsreCHt
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§ 52 a UrhG: Welches Material darf im Rahmen des Paragraphen
Studierenden elektronisch zur Verfügung gestellt werden?
VORAUSSETZUNGEN (müssen erfüllt werden)
veröffentlicht
+
unter Angabe
der Quelle
+
BEDINGUNGEN
zur
Veranschaulichung
im Unterricht &
zur Verfolgung
nicht kommerzieller
Zwecke
+
kein vorrangiges
Lizenzangebot zu
angemessenen
Bedingungen
vorliegend
Formate dürfen
Speicherung
und Ausdruck
ermöglichen
ARTEN VON MATERIAL
+
unter Hinweis
auf das
Weitergabeverbot
Sprachwerke meldepflichtig bei der VG Wort
kleine Teile
eines Werkes
Werke geringen
Umfangs
Beiträge aus Zeitschriften/Zeitungen
Auszüge aus
Schulbüchern
≤ 12%
≤ 100 Seiten
≤ 25 Seiten
vollständig
Nur mit
Einwilligung
des
Rechteinhabers
> 12%
> 100 Seiten
Noteneditionen
Kinofilme
Musikstücke
≤ 6 Seiten
≤ 2 Jahre
≤ 5 Minuten
≤ 5 Minuten
> 6 Seiten
> 2 Jahre
> 5 Minuten
> 5 Minuten
ZIELGRUPPE
Studierende
an Bildungseinrichtungen
+
Ein abgegrenzter Teil von Unterrichtsteilnehmern,
der durch ein Passwort eingerenzt oder in einer
geschlossenen Veranstaltung ist,
Stand: September 2014, Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen unter: http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a
und nicht alle Studierenden z.B. eines Studiengangs umfasst.
Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück
Pauschal oder einzeln – die Abrechnungsproblematik
bei den elektronischen semesterapparaten
oliver Hinte
❱ IneineschonlangandauerndeAuseinandersetzung
istBewegung,aberkeineKlarheitgekommen.Worum
gehtes?ImPilotprojekt„EinzelerfassungderNutzung
von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG)“
hat die Universität Osnabrück im Wintersemester
2014/2015 untersucht, ob die Einspeisung von WerkenindigitaleLehr-undLernplattformen,bzw.Lernmanagementsysteme(sogenannte„elektronischeSemesterapparate“)imWegederEinzel-oderPauschalerfassungabgerechnetwerdensollte.DieUntersuchung
erfolgte unter den Gesichtspunkten der technischen
Machbarkeit und der ökonomischen Umsetzbarkeit,
unter Einbeziehung aller Folgeprobleme.1 Das Pilotprojekt wurde als Gemeinschaftsprojekt der Kultus1 DerAbschlussberichtkannunterhttps://repositorium.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251/2/
workingpaper_02_2015_virtUOS.pdfabgerufenwerden.
www.b-i-t-online.de
ministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) durchgeführt. Hintergrund für
dieBeauftragungderUniversitätOsnabrückwareine
EntscheidungdesBundesgerichtshofs(BGH)vom20.
März2013.2DarinhatderBGHeinenvomOberlandesgericht (OLG) München festgesetzten Gesamtvertrag
nicht in allen Punkten gebilligt und die Sache daher
zurneuenVerhandlungundEntscheidungandasOLG
Münchenzurückverwiesen.3InhaltdesGesamtvertra-
2 AktenzeichenIZR84/11,abrufbarunterhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&
Art=en&sid=4405828095440657b376f0e7c648931f&nr=65649&
pos=0&anz=1
3 ZudenEntscheidungendesBGHzu§52aUrhGvertiefend,Kieselstein,Jana,DieEntscheidungendesBundesgerichtshofs(BGH)zu
§52aUrhG:der„ElektronischeSemesterapparat“,Mitteilungen
derArbeitsgemeinschaftfürjuristischesBibliotheks-undDokumentationswesen,Heft2/3,2014,S.12f.
18 (2015) Nr. 5
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468
 Hinte
Stud. IP weniger als zuvor benutzt haben.5 Im
FREI NUTZBAR &
LIZENZ LIEGT VOR
NUTZUNG NACH § 52a
NICHT NUTZBAR³
EIGENE INHALTE
Gegensatzzumtechnisch
auch
≤ 12%
ausländi> 100
Machbaren,wurdenstatt
eines Wersche PubliSeiten eines
eigene
kes (< 100
kationen
Werkes
Skripte
und
digitaler Inhalte wieder
kleine
> 12 %
Materialien
Seiten)
Materialien
Auszüge im
eines
mit Nationalvermehrt Literaturlisten
Rahmen des
Werkes
Lizenzen
Artikel aus
Zitatrechts
SprachZeitschriften/
ausgegeben oder TexIndividuelle
werke
Zeitungen
Schulbücher
Erlaubnis des
geringen
tebeidenInstitutenund
RechteUmfangs
inhabers
> 5 Min.
Werke von
Materialien
Lehrstühlen zum Kopie≤ 5 Min.
Musikstücke
Autoren, die
mit CampusKinofilme
Creative
> 70 Jahre tot
≤ 5 Min.
Lizenzen
ren bzw. Abholen hinter(älter als 2
Commons
> 5 Min.
sind
MusikJahre)¹
Skripte von
Kinofilme
stücke¹
legt. Ein informationsKollegen
> 6 Seiten
(mit individ.
NotenPublic
≤ 6 Seiten
technischer Rückschritt
OpenErlaubnis)
Abbilduneditionen
Domain
NotenAccessgen¹ (auch
editionen¹
war also die Folge. Auch
Materialien²
Fotos)
unter dem Aspekt der
³ Es sei denn, es liegt die die Einwilligung des
¹ Wird durch andere Verwertungsgesellschaf² Frei nutzbar, sofern entsprechende LizenzRechteinhabers vor (z.B. Verlag, Autor).
ten wahrgenommen.
bestimmungen vorliegen. Sonst wie § 52a.
Kosten- und Leistungsrechnung der HochschuMaterial, das zur
Wie werden 12% eines Werkes berechnet?
len kann die EinzelerfasMaterial,
Material,
Verfügung gestellt
Es sind sämtliche Seiten einschließlich Inhalts- und Literaturverdas i.d.R. NICHT zur
das ohne Meldung
werden darf & bei der
zeichnis, Vorwort, Einleitung sowie Namens- und Sachregister zu
sung der Sprachwerke
Verfügung gestellt
zur Verfügung gestellt
VG WORT gemeldet
berücksichtigen, außer Leerseiten und Seiten, die überwiegend
werden darf
werden darf
werden muss
Abbildungen enthalten.
als unwirtschaftlich und
nichtzielführendbezeichnet werden. Der organigesistdieRegelungüberdieVergütungvonLerninhal- satorischeAufwandwürdedurchdieEinführungeiner
teninelektronischenSemesterapparaten.DieVergü- Einzelmeldepflichtunangemessenhochundstelltkeitungvon0,8ctproSeitewurdedabeiauchvomBGH neAlternativezueinerPauschalvergütungdar.6Insbeals angemessen angesehen. Streitig blieb aber vor sondere die Anzahl von acht Kommunikationsschritallen Dingen die Frage, ob die in die elektronischen ten,dievordemabschließendenHochladeneinerDaSemesterapparate eingestellten Inhalte einzeln oder teiimLernmanagementsystemerforderlichsind,bepauschalabgerechnetwerdensollen.VordiesemHin- legtdieseindrucksvoll.7DieNotwendigkeit,dasErfastergrundeinigtensichdieamProzessbeteiligtenPar- sungs-undMeldesystemzuverbessern,bisesinder
teiendarauf,dasPilotprojektanderUniversitätOsna- Praxisflächendeckendeingesetztwerdenkann,räumt
auchdieVGWortinihrerzumPilotprojektveröffentbrückdurchführenzulassen.
Doch das Fazit des Abschlussberichts ist ernüch- lichten Pressemitteilung ein.8 Ob dies möglich sein
ternd. Es galt die Praktikabilität der Einzelfallerhe- wird, erscheint allerdings nach der Lektüre des OsbungunddienutzungsgerechteVergütungderUrhe- nabrückerAbschlussberichtseherunwahrscheinlich.❙
berinnenundUrhebergegeneinanderabzuwägenum
zuentscheiden,welcheVergütungsregelneinkünftiOliver Hinte
gerRahmenvertragbeinhaltensoll.Hierzumusstevon
Geschäftsführer
denjenigen,diewährendderProjektlaufzeitMateriaFachbibliothek Rechtswissenschaft
lien in die elektronischen Semesterapparate einstelRechtswissenschaftliches Seminar
lenwollten,fürdieEinstellungvonSprachwerkeneine
Universität zu Köln
MeldemaskeaufdemVG-WortSerververwendetwerAlbertus-Magnus-Platz, 50923 Köln
Tel. 0221 470-4236
den.TrotzeineshohenBeratungs-undInformationsFax 0221 470-5082
aufwandsderUniversitätOsnabrückgegenüberihren
[email protected]
MitgliedernundAngehörigen,sindwährendderDauerdesPilotprojektsinsbesonderevonderGruppeder
LehrendenwesentlichwenigerMaterialienindiedort
5 Abschlussbericht,S.37.
verwendeteLernplattformStud.IPeingestelltworden 6 WeitereAusführungenhierzuinderStellungnahmedesDeutschen
alsinderVergangenheit.4FastdieHälftederLehrenBibliotheksverbands(dbv)vom18.08.2015zumPilotprojekt,
abrufbarunterhttp://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/
dengabineinerEvaluationdesPilotprojektsan,dass
user_upload/DBV/positionen/2015_08_18_Stellgn_Projekt_
sie während der Projektlaufzeit den Dateibereich in
Osnabr%C3%BCck__52a_UrhG.pdf
Welche Materialien dürfen in der Hochschullehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden?
Stand: September 2014, Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen unter: www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a
4 Abschlussbericht,S.35.
Bibli h k Inf
i
online 18 (2015) Nr. 5
T
hnolo i
Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück
7 Abschlussbericht,S.16.
8 PressemitteilungderVGWortvom26.06.2015,abrufbar
unterhttp://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/26_6_2015_Presseinformation___52a.pdf
www.b-i-t-online.de