Hinte BiBLiotHeKsreCHt 467 § 52 a UrhG: Welches Material darf im Rahmen des Paragraphen Studierenden elektronisch zur Verfügung gestellt werden? VORAUSSETZUNGEN (müssen erfüllt werden) veröffentlicht + unter Angabe der Quelle + BEDINGUNGEN zur Veranschaulichung im Unterricht & zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke + kein vorrangiges Lizenzangebot zu angemessenen Bedingungen vorliegend Formate dürfen Speicherung und Ausdruck ermöglichen ARTEN VON MATERIAL + unter Hinweis auf das Weitergabeverbot Sprachwerke meldepflichtig bei der VG Wort kleine Teile eines Werkes Werke geringen Umfangs Beiträge aus Zeitschriften/Zeitungen Auszüge aus Schulbüchern ≤ 12% ≤ 100 Seiten ≤ 25 Seiten vollständig Nur mit Einwilligung des Rechteinhabers > 12% > 100 Seiten Noteneditionen Kinofilme Musikstücke ≤ 6 Seiten ≤ 2 Jahre ≤ 5 Minuten ≤ 5 Minuten > 6 Seiten > 2 Jahre > 5 Minuten > 5 Minuten ZIELGRUPPE Studierende an Bildungseinrichtungen + Ein abgegrenzter Teil von Unterrichtsteilnehmern, der durch ein Passwort eingerenzt oder in einer geschlossenen Veranstaltung ist, Stand: September 2014, Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen unter: http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a und nicht alle Studierenden z.B. eines Studiengangs umfasst. Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück Pauschal oder einzeln – die Abrechnungsproblematik bei den elektronischen semesterapparaten oliver Hinte ❱ IneineschonlangandauerndeAuseinandersetzung istBewegung,aberkeineKlarheitgekommen.Worum gehtes?ImPilotprojekt„EinzelerfassungderNutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG)“ hat die Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 untersucht, ob die Einspeisung von WerkenindigitaleLehr-undLernplattformen,bzw.Lernmanagementsysteme(sogenannte„elektronischeSemesterapparate“)imWegederEinzel-oderPauschalerfassungabgerechnetwerdensollte.DieUntersuchung erfolgte unter den Gesichtspunkten der technischen Machbarkeit und der ökonomischen Umsetzbarkeit, unter Einbeziehung aller Folgeprobleme.1 Das Pilotprojekt wurde als Gemeinschaftsprojekt der Kultus1 DerAbschlussberichtkannunterhttps://repositorium.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251/2/ workingpaper_02_2015_virtUOS.pdfabgerufenwerden. www.b-i-t-online.de ministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) durchgeführt. Hintergrund für dieBeauftragungderUniversitätOsnabrückwareine EntscheidungdesBundesgerichtshofs(BGH)vom20. März2013.2DarinhatderBGHeinenvomOberlandesgericht (OLG) München festgesetzten Gesamtvertrag nicht in allen Punkten gebilligt und die Sache daher zurneuenVerhandlungundEntscheidungandasOLG Münchenzurückverwiesen.3InhaltdesGesamtvertra- 2 AktenzeichenIZR84/11,abrufbarunterhttp://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh& Art=en&sid=4405828095440657b376f0e7c648931f&nr=65649& pos=0&anz=1 3 ZudenEntscheidungendesBGHzu§52aUrhGvertiefend,Kieselstein,Jana,DieEntscheidungendesBundesgerichtshofs(BGH)zu §52aUrhG:der„ElektronischeSemesterapparat“,Mitteilungen derArbeitsgemeinschaftfürjuristischesBibliotheks-undDokumentationswesen,Heft2/3,2014,S.12f. 18 (2015) Nr. 5 Biblioth k Inf ti online T hnolo i BiBLiotHeKsreCHt 468 Hinte Stud. IP weniger als zuvor benutzt haben.5 Im FREI NUTZBAR & LIZENZ LIEGT VOR NUTZUNG NACH § 52a NICHT NUTZBAR³ EIGENE INHALTE Gegensatzzumtechnisch auch ≤ 12% ausländi> 100 Machbaren,wurdenstatt eines Wersche PubliSeiten eines eigene kes (< 100 kationen Werkes Skripte und digitaler Inhalte wieder kleine > 12 % Materialien Seiten) Materialien Auszüge im eines mit Nationalvermehrt Literaturlisten Rahmen des Werkes Lizenzen Artikel aus Zitatrechts SprachZeitschriften/ ausgegeben oder TexIndividuelle werke Zeitungen Schulbücher Erlaubnis des geringen tebeidenInstitutenund RechteUmfangs inhabers > 5 Min. Werke von Materialien Lehrstühlen zum Kopie≤ 5 Min. Musikstücke Autoren, die mit CampusKinofilme Creative > 70 Jahre tot ≤ 5 Min. Lizenzen ren bzw. Abholen hinter(älter als 2 Commons > 5 Min. sind MusikJahre)¹ Skripte von Kinofilme stücke¹ legt. Ein informationsKollegen > 6 Seiten (mit individ. NotenPublic ≤ 6 Seiten technischer Rückschritt OpenErlaubnis) Abbilduneditionen Domain NotenAccessgen¹ (auch editionen¹ war also die Folge. Auch Materialien² Fotos) unter dem Aspekt der ³ Es sei denn, es liegt die die Einwilligung des ¹ Wird durch andere Verwertungsgesellschaf² Frei nutzbar, sofern entsprechende LizenzRechteinhabers vor (z.B. Verlag, Autor). ten wahrgenommen. bestimmungen vorliegen. Sonst wie § 52a. Kosten- und Leistungsrechnung der HochschuMaterial, das zur Wie werden 12% eines Werkes berechnet? len kann die EinzelerfasMaterial, Material, Verfügung gestellt Es sind sämtliche Seiten einschließlich Inhalts- und Literaturverdas i.d.R. NICHT zur das ohne Meldung werden darf & bei der zeichnis, Vorwort, Einleitung sowie Namens- und Sachregister zu sung der Sprachwerke Verfügung gestellt zur Verfügung gestellt VG WORT gemeldet berücksichtigen, außer Leerseiten und Seiten, die überwiegend werden darf werden darf werden muss Abbildungen enthalten. als unwirtschaftlich und nichtzielführendbezeichnet werden. Der organigesistdieRegelungüberdieVergütungvonLerninhal- satorischeAufwandwürdedurchdieEinführungeiner teninelektronischenSemesterapparaten.DieVergü- Einzelmeldepflichtunangemessenhochundstelltkeitungvon0,8ctproSeitewurdedabeiauchvomBGH neAlternativezueinerPauschalvergütungdar.6Insbeals angemessen angesehen. Streitig blieb aber vor sondere die Anzahl von acht Kommunikationsschritallen Dingen die Frage, ob die in die elektronischen ten,dievordemabschließendenHochladeneinerDaSemesterapparate eingestellten Inhalte einzeln oder teiimLernmanagementsystemerforderlichsind,bepauschalabgerechnetwerdensollen.VordiesemHin- legtdieseindrucksvoll.7DieNotwendigkeit,dasErfastergrundeinigtensichdieamProzessbeteiligtenPar- sungs-undMeldesystemzuverbessern,bisesinder teiendarauf,dasPilotprojektanderUniversitätOsna- Praxisflächendeckendeingesetztwerdenkann,räumt auchdieVGWortinihrerzumPilotprojektveröffentbrückdurchführenzulassen. Doch das Fazit des Abschlussberichts ist ernüch- lichten Pressemitteilung ein.8 Ob dies möglich sein ternd. Es galt die Praktikabilität der Einzelfallerhe- wird, erscheint allerdings nach der Lektüre des OsbungunddienutzungsgerechteVergütungderUrhe- nabrückerAbschlussberichtseherunwahrscheinlich.❙ berinnenundUrhebergegeneinanderabzuwägenum zuentscheiden,welcheVergütungsregelneinkünftiOliver Hinte gerRahmenvertragbeinhaltensoll.Hierzumusstevon Geschäftsführer denjenigen,diewährendderProjektlaufzeitMateriaFachbibliothek Rechtswissenschaft lien in die elektronischen Semesterapparate einstelRechtswissenschaftliches Seminar lenwollten,fürdieEinstellungvonSprachwerkeneine Universität zu Köln MeldemaskeaufdemVG-WortSerververwendetwerAlbertus-Magnus-Platz, 50923 Köln Tel. 0221 470-4236 den.TrotzeineshohenBeratungs-undInformationsFax 0221 470-5082 aufwandsderUniversitätOsnabrückgegenüberihren [email protected] MitgliedernundAngehörigen,sindwährendderDauerdesPilotprojektsinsbesonderevonderGruppeder LehrendenwesentlichwenigerMaterialienindiedort 5 Abschlussbericht,S.37. verwendeteLernplattformStud.IPeingestelltworden 6 WeitereAusführungenhierzuinderStellungnahmedesDeutschen alsinderVergangenheit.4FastdieHälftederLehrenBibliotheksverbands(dbv)vom18.08.2015zumPilotprojekt, abrufbarunterhttp://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/ dengabineinerEvaluationdesPilotprojektsan,dass user_upload/DBV/positionen/2015_08_18_Stellgn_Projekt_ sie während der Projektlaufzeit den Dateibereich in Osnabr%C3%BCck__52a_UrhG.pdf Welche Materialien dürfen in der Hochschullehre elektronisch zur Verfügung gestellt werden? Stand: September 2014, Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen unter: www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a 4 Abschlussbericht,S.35. Bibli h k Inf i online 18 (2015) Nr. 5 T hnolo i Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück 7 Abschlussbericht,S.16. 8 PressemitteilungderVGWortvom26.06.2015,abrufbar unterhttp://www.vgwort.de/fileadmin/pdf/pressemitteilungen/26_6_2015_Presseinformation___52a.pdf www.b-i-t-online.de
© Copyright 2024 ExpyDoc