Onlinelehre 2017 zwischen Open Access, § 52a UrhG und Verlagsangeboten Tagung der Technischen Informationsbibliothek (TIB) und der Leibniz Universität Hannover am 26.01.2017 in Hannover Weiterhin sind (auch) in Deutschland die Bedingungen eines allen Interessen möglichst gut gerecht werdenden Urheberrechts in den Wissenschaften hochgradig strittig. Dies gilt insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet für Zwecke von Forschung und Lehre. Besondere Aufmerksamkeit erfährt dabei die Schranke des § 52a Urheberechtsgesetz (UrhG), welche unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Zurverfügungstellung fremden urheberrechtlichen Materials an Hochschulen erlaubt. Dafür ist eine Vergütung zu bezahlen, die über eine Verwertungsgesellschaft einzuheben ist. Strittig ist insbesondere, ob und inwiefern eine einzelfallbezogene Abrechnung der Vergütung (pro Student/in pro Nutzungsvorgang) rechtlich geboten, organisatorisch zu bewältigen, fair, wissenschafts- und standortpolitisch sinnvoll ist. Im Herbst 2016 haben sich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Kultusministerkonferenz auf einen Rahmenvertrag zur Erhebung dieser Vergütung geeinigt, der eine einzelfallbezogene Abrechnung vorsieht und eine Beitrittsentscheidung jeder Hochschule verlangt. Eine große Zahl von Hochschulen hält den Vertrag für nicht zielführend oder nicht umsetzbar und will dem Vertrag nicht beitreten, so auch die Leibniz Universität Hannover (LUH). Diese nicht beitretenden Hochschulen, so auch die LUH, müssen sich nun auf die Situation vorbereiten, dass ab 1. Januar 2017 nicht mehr auf § 52a UrhG zurückgegriffen werden kann, was die Bedingungen der Onlinelehre und -forschung erheblich erschwert. Diese Entwicklung bietet Anlass, erneut zu reflektieren, ob für Zwecke der Hochschullehre und forschung die Schaffung einer deutlich weiter gefassten allgemeinen Schrankenbestimmung, eine so genannte Wissenschaftsschranke (http://www.urheberrechtsbuendnis.de), angezeigt ist. Schließlich führt die Debatte zu einer erheblichen Verunsicherung der Betroffenen, insbesondere der Lehrenden und Studierenden, die komplexe urheberrechtliche Bewertungen vorzunehmen haben. Vor diesem Hintergrund dient die Veranstaltung den Zielen: Evaluation und Diskussion der geltenden Rahmenbedingungen des elektronischen Lehrens und Forschens in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund von § 52a UrhG, Diskussion einer Wissenschaftsschranke, Umgang mit der neuen Situation im Lehralltag, fallbezogene Diskussion von Abgrenzungs- und Einzelfragen. Die Veranstaltung wird von der Technischen Informationsbibliothek (TIB), der ZQS/elsa und dem CIO der Leibniz Universität Hannover durchgeführt und wendet sich an Hochschullehrende, die E-Learning einsetzen, Studierende, die auf E-Learning-Inhalte zurückgreifen (müssen), Bibliotheksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Universitätsleitungs- und -strategieorgane, die mit finanziellen, organisatorischen und IT-bezogenen Entscheidungen befasst sind, Urheberrechtsexpertinnen und -experten sowie an an Fragen des Urheberrechts und der Wissenschaftspolitik Interessierte. Es besteht die Möglichkeit, Abgrenzungsund Einzelfragen, die auf dem Podium diskutiert und (vorläufig) gelöst werden sollen, im Vorfeld unter https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/cio/veranstaltungen/urheberrechtstag2017/ vorschlaege/#c19848 (auch anonym) einzureichen. Der Besuch ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zulassung zur Tagung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Anmeldung unter: www.uni-hannover.de/de/urheberrechtstag Links § 52a Urheberechtsgesetz (UrhG): http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html Rahmenvertrag: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Rahmenvertrag_52b.pdf TIB: https://www.tib.eu/de/ ZQS/elsa: https://www.zqs.uni-hannover.de/elsa.html CIO der LUH: https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/cio/ Onlinelehre 2017 zwischen Open Access, § 52a UrhG und Verlagsangeboten Tagung der Technischen Informationsbibliothek (TIB) und der Leibniz Universität Hannover am 26.01.2017 in Hannover Programm ab 08:30 Uhr Registrierung und Begrüßungskaffee 09:00 Uhr Grußwort Prof. Dr. Volker Epping, Präsident der Leibniz Universität Hannover 09:15 Uhr Eröffnung durch die Veranstalter Dr. Irina Sens, Technische Informationsbibliothek Cornelis Kater, Leibniz Universität Hannover Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Leibniz Universität Hannover 09:30 Uhr Dr. Andreas Knaden, Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre der Universität Osnabrück Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück zur „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“ 10:00 Uhr Dr. Robert Staats, Verwertungsgesellschaft Wort Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht der VG Wort 10:45 Uhr Prof. Dr. Gabriele Beger, Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken 11:30 Uhr Kaffeepause 12:00 Uhr Dr. Guido F. Herrmann, Georg Thieme Verlag Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht eines Fachverlages 12:45 Uhr Dr. Bertram Salzmann, Booktex GmbH Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht eines verlagsübergreifenden Angebots 13:30 Uhr Mittagspause 14:30 Uhr Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale), Humboldt-Universität zu Berlin Die Situation rund um § 52a UrhG aus akademischer Perspektive 15:15 Uhr Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft Über die Notwendigkeit einer allgemeinen Wissenschaftsschranke aus Sicht des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft 16:00 Uhr Kaffeepause 16:30 Uhr Der Umgang mit § 52a UrhG an der Leibniz Universität Hannover Diskussion anhand konkreter Fragen aus dem Auditorium Dr. Irina Sens, Technische Informationsbibliothek Markus Brammer, Technische Informationsbibliothek angefragt Cornelis Kater, Leibniz Universität Hannover Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Leibniz Universität Hannover 18:00 Uhr Ende
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