Onlinelehre 2017 zwischen Open Access, § 52a UrhG und

 Onlinelehre 2017 zwischen Open Access, § 52a UrhG und Verlagsangeboten
Tagung der Technischen Informationsbibliothek (TIB)
und der Leibniz Universität Hannover
am 26.01.2017 in Hannover
Weiterhin sind (auch) in Deutschland die Bedingungen eines allen Interessen möglichst gut gerecht
werdenden Urheberrechts in den Wissenschaften hochgradig strittig. Dies gilt insbesondere auch im
Bereich der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet für Zwecke von Forschung und Lehre.
Besondere Aufmerksamkeit erfährt dabei die Schranke des § 52a Urheberechtsgesetz (UrhG), welche
unter bestimmten Voraussetzungen die elektronische Zurverfügungstellung fremden urheberrechtlichen
Materials an Hochschulen erlaubt. Dafür ist eine Vergütung zu bezahlen, die über eine Verwertungsgesellschaft einzuheben ist. Strittig ist insbesondere, ob und inwiefern eine einzelfallbezogene
Abrechnung der Vergütung (pro Student/in pro Nutzungsvorgang) rechtlich geboten, organisatorisch zu
bewältigen, fair, wissenschafts- und standortpolitisch sinnvoll ist.
Im Herbst 2016 haben sich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und die Kultusministerkonferenz
auf einen Rahmenvertrag zur Erhebung dieser Vergütung geeinigt, der eine einzelfallbezogene
Abrechnung vorsieht und eine Beitrittsentscheidung jeder Hochschule verlangt. Eine große Zahl von
Hochschulen hält den Vertrag für nicht zielführend oder nicht umsetzbar und will dem Vertrag nicht
beitreten, so auch die Leibniz Universität Hannover (LUH). Diese nicht beitretenden Hochschulen, so auch
die LUH, müssen sich nun auf die Situation vorbereiten, dass ab 1. Januar 2017 nicht mehr auf § 52a
UrhG zurückgegriffen werden kann, was die Bedingungen der Onlinelehre und -forschung erheblich
erschwert.
Diese Entwicklung bietet Anlass, erneut zu reflektieren, ob für Zwecke der Hochschullehre und forschung die Schaffung einer deutlich weiter gefassten allgemeinen Schrankenbestimmung, eine so
genannte Wissenschaftsschranke (http://www.urheberrechtsbuendnis.de), angezeigt ist.
Schließlich führt die Debatte zu einer erheblichen Verunsicherung der Betroffenen, insbesondere der
Lehrenden und Studierenden, die komplexe urheberrechtliche Bewertungen vorzunehmen haben.
Vor diesem Hintergrund dient die Veranstaltung den Zielen:
 Evaluation und Diskussion der geltenden Rahmenbedingungen des elektronischen Lehrens und
Forschens in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund von § 52a UrhG,
 Diskussion einer Wissenschaftsschranke,
 Umgang mit der neuen Situation im Lehralltag,
 fallbezogene Diskussion von Abgrenzungs- und Einzelfragen.
Die Veranstaltung wird von der Technischen Informationsbibliothek (TIB), der ZQS/elsa und dem CIO der
Leibniz Universität Hannover durchgeführt und wendet sich an Hochschullehrende, die E-Learning
einsetzen, Studierende, die auf E-Learning-Inhalte zurückgreifen (müssen), Bibliotheksmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter, Universitätsleitungs- und -strategieorgane, die mit finanziellen, organisatorischen und
IT-bezogenen Entscheidungen befasst sind, Urheberrechtsexpertinnen und -experten sowie an an Fragen
des Urheberrechts und der Wissenschaftspolitik Interessierte. Es besteht die Möglichkeit, Abgrenzungsund Einzelfragen, die auf dem Podium diskutiert und (vorläufig) gelöst werden sollen, im Vorfeld unter
https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/cio/veranstaltungen/urheberrechtstag2017/
vorschlaege/#c19848 (auch anonym) einzureichen.
Der Besuch ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die
Zulassung zur Tagung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Anmeldung unter: www.uni-hannover.de/de/urheberrechtstag
Links
§ 52a Urheberechtsgesetz (UrhG): http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html
Rahmenvertrag: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Rahmenvertrag_52b.pdf
TIB: https://www.tib.eu/de/
ZQS/elsa: https://www.zqs.uni-hannover.de/elsa.html
CIO der LUH: https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/cio/
Onlinelehre 2017 zwischen Open Access, § 52a UrhG und Verlagsangeboten
Tagung der Technischen Informationsbibliothek (TIB)
und der Leibniz Universität Hannover
am 26.01.2017 in Hannover
Programm
ab 08:30 Uhr
Registrierung und Begrüßungskaffee
09:00 Uhr
Grußwort
Prof. Dr. Volker Epping, Präsident der Leibniz Universität Hannover
09:15 Uhr
Eröffnung durch die Veranstalter
Dr. Irina Sens, Technische Informationsbibliothek
Cornelis Kater, Leibniz Universität Hannover
Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Leibniz Universität Hannover
09:30 Uhr
Dr. Andreas Knaden, Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre der
Universität Osnabrück
Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück
zur „Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz“
10:00 Uhr
Dr. Robert Staats, Verwertungsgesellschaft Wort
Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht der VG Wort
10:45 Uhr
Prof. Dr. Gabriele Beger, Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht wissenschaftlicher Bibliotheken
11:30 Uhr
Kaffeepause
12:00 Uhr
Dr. Guido F. Herrmann, Georg Thieme Verlag
Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht eines Fachverlages
12:45 Uhr
Dr. Bertram Salzmann, Booktex GmbH
Die Situation rund um § 52a UrhG aus der Sicht eines verlagsübergreifenden Angebots
13:30 Uhr
Mittagspause
14:30 Uhr
Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale), Humboldt-Universität zu Berlin
Die Situation rund um § 52a UrhG aus akademischer Perspektive
15:15 Uhr
Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Über die Notwendigkeit einer allgemeinen Wissenschaftsschranke aus Sicht des
Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
16:00 Uhr
Kaffeepause
16:30 Uhr
Der Umgang mit § 52a UrhG an der Leibniz Universität Hannover
Diskussion anhand konkreter Fragen aus dem Auditorium
Dr. Irina Sens, Technische Informationsbibliothek
Markus Brammer, Technische Informationsbibliothek angefragt
Cornelis Kater, Leibniz Universität Hannover
Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Leibniz Universität Hannover
18:00 Uhr
Ende