Unterlassen im Rahmen des Nötigungstatbestandes T. Einleitung l II. Drohung mit Unterlassen 2 1.) Die Entscheidung BGHSt 31,195 als Auslöser eines Meinungsstreites 2 2.) Meinungsstreit ^ a.) Erfordernis einer Handlungspflicht b.) Ablehnung einer Handlungspflicht c.) Modifiziertes Autonomieprinzip nach Roxin 3.) Abgrenzung von Unterlassen und aktivem Tun a.) Erfordert ichkeit der Abgrenzung b.) Abgrenzung durch Werturteil c.) Abgrenzung nach der sozialen Sinnhaftigkeit d.) Abgrenzung nach dem Lebenssprachgebrauch und äußerem Vorstellungsbild e.) Ranggesichtspunkt f.) Energiegesichtspunkt g.) Einordnung nach Kausalität h.) Ergebnis 4.) Ansatzpunkt zum Ausscheiden von strafunwürdigen Fällen der Drohung mit Unterlassen a.) Aussonderung von strafunwürdigen Fällen durch besondere Voraussetzungen für die Drohung mit Unterlassen im Rahmen der Tatbestandsebene aa.) Drohung mit einem empfindlichen Übel bb.) Freiheitserweiterung cc.) Handlungspflichi dd.) Selbstbehauptimgspvinzip als Einschränkung bei der Empfindlichkeit des Übels ee,) Ergebnis b.) Aussonderung von strafunwürdigen Fällen durch besondere Voraussetzungen für die Drohung mit Unterlassen im Rahmen der Rechtswidrigkeit aa.) SelhstbehaupLitngsprimip bb,) letzte Abwägung cc.) Handhmgspflicht (Auionomieprinzip) dd.) modifiziertes Autonomieprinzip (Roxin) ee.) Korrektur ohne weitere Voraussetzungen allein über die Verwerflichkeitsklausel 5 7 8 ** 11 12 16 19 21 23 25 31 32 32 32 36 37 40 43 43 44 47 47 -53 5^ ff.) Ergebnis gg.) Überlegungen zu einem neuen Lösungsansatz (1) Drohung mit einem unerlaubten Verhalten zu einem unerlaubten Verhalten (2) Drohung mit einem unerlaubten Verhalten zu einem erlaubten Verhalten (3) Drohung mit erlaubten Verhalten zu einem unerlaubten Verhalten (4) Drohung mit einem erlaubten Verhalten zu einem erlaubten Verhalten III. 61 62 64 65 66 66 75 Nötigung durch Unterlassen 1. Nötigungshandlung 75 2. Absicht, die Zwangslage zu bewirken 7g 3. absichtliche Herbeiführung der Zwangslage durch Unterlassen gj 4. Tatmittel 83 a.) Gewaltanwendung b.) Drohen mit einem empfindlichen Übel IV. Nötigung 211 einem Unterlassen V. Vergleich mit dein deutschsprachigem Ausland 83 90 " 1. Österreich 103 103 a.) die gesetzliche Regelung b.) Differenzierung von Tun und Unterlassen c.) Unterlassen im Rahmen der Nötigung d.) Ergebnis 2. Schweiz 103 104 106 115 117 a.) die gesetzliche Regelung b.) Strafbarkeit des Unterlassen im schweizerischen Strafrecht c) Unterschiede der Nötigung nach schweizerischen Strafrecht zur Nötigung nach deutschem Strafrecht 3. Die „perfekte" Normierung des Nötigungstatbestandes IT ] [7 118 120 124
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