Pressemeldung DIE LINKE zur Anhörung am

Hinweis für die Presse: Rentenbetrug an Direktversicherten –
Anhörung im Bundestag am 27.1.2016
Sehr geehrte Damen und Herrn,
am kommenden Mittwoch, den 27. Januar 2016, findet in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr eine
öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Gerechte
Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge Doppelverbeitragung vermeiden“ BT-Drucksache 18/6364 statt.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806364.pdf
Seit Jahren erreichen uns als Abgeordnete Briefe von entrüsteten Rentnerinnen und Rentnern, die
uns auf folgende Ungerechtigkeit aufmerksam machen wollen:
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004 wurde beschlossen, dass Bezüge aus
einer Direktversicherung als einer Form der betrieblichen Altersversorgung auch dann von der
Krankenkasse zu verbeitragen sind, wenn für die erbrachten Versicherungsbeiträge zuvor bereits
Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden waren. Im Unterschied zum ermäßigten
Beitragssatz für gesetzliche Renten muss hier aber der volle Beitragssatz (Arbeitgeber und
Arbeitnehmer) gezahlt werden.
Diese Regelung wurde für alle bestehenden Direktversicherungen eingeführt und traf damit
rückwirkend auch Verträge über Betriebsrenten, die bereits vor Inkrafttreten des GMG am 1. Januar
2004 abgeschlossen worden waren.
Vollkommen zu Recht fühlen sich die Betroffenen vom Gesetzgeber betrogen. Für sie ist die
Doppelverbeitragung nichts anderes als eine „kalte Enteignung“ durch einen ungerechtfertigten
Eingriff in ihre finanzielle Lebensplanung zu Lasten der von ihrem Gehalt abgeführten Altersvorsorge.
Denn nicht selten haben sie durch die an die Krankenkasse abzuführenden Beiträge ein
Verlustgeschäft gemacht, da die Kapitalabfindung so nicht einmal mehr den eingezahlten
Versicherungsbeiträgen entspricht.
DIE LINKE fordert in ihrem Antrag eine Gesetzesänderung der Bundesregierung durch die klipp und
klar geregelt wird, dass Sozialversicherungsbeiträge für Betriebsrenten nur einmal abgeführt werden
müssen.
Wenn bereits in der Ansparphase von den Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt
worden sind, dürfen in der Leistungsphase bzw. auf die Kapitalabfindung keine Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge mehr fällig werden.
Alles andere ist ungerecht!
Falls wir damit Ihr Interesse geweckt haben, steht Ihnen Matthias W. Birkwald für Statements vor
und nach der Anhörung zur Verfügung.
Außerdem haben die Betroffenen, die sich im Verein Direktversicherungsgeschädigte e. V.
organisieren entschlossen, am Mittwoch vor dem Reichstag in der Zeit von 12.45 – 13.30 Uhr und
von 15.30 – 16.50 Uhr eine Mahnwache durchführen.
Herr Birkwald wird zwischen 13.15 und 13.45 bei der Mahnwache sprechen.
Für Pressekontakte stehen Ihnen von Seiten des Vereins folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
1.) Bundesvorsitzender Direktversicherungsgeschädigte e.V.
Herr Gerhard Kieseheuer
Tel. 02962-7503377
mobil 0176-47522438
mail : [email protected]
2.) Vorstandsmitglied
Peter Weber
Tel. 07127-716895
mobil 0171-8692120
mail : [email protected]
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Popp, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Matthias W. Birkwald, MdB
rentenpolitischer Sprecher
Bundestagsfraktion DIE LINKE
Tel.: 030 227-71212
http://www.matthias-w-birkwald.de