Hinweis für die Presse: Rentenbetrug an Direktversicherten – Anhörung im Bundestag am 27.1.2016 Sehr geehrte Damen und Herrn, am kommenden Mittwoch, den 27. Januar 2016, findet in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge Doppelverbeitragung vermeiden“ BT-Drucksache 18/6364 statt. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/063/1806364.pdf Seit Jahren erreichen uns als Abgeordnete Briefe von entrüsteten Rentnerinnen und Rentnern, die uns auf folgende Ungerechtigkeit aufmerksam machen wollen: Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) von 2004 wurde beschlossen, dass Bezüge aus einer Direktversicherung als einer Form der betrieblichen Altersversorgung auch dann von der Krankenkasse zu verbeitragen sind, wenn für die erbrachten Versicherungsbeiträge zuvor bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden waren. Im Unterschied zum ermäßigten Beitragssatz für gesetzliche Renten muss hier aber der volle Beitragssatz (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) gezahlt werden. Diese Regelung wurde für alle bestehenden Direktversicherungen eingeführt und traf damit rückwirkend auch Verträge über Betriebsrenten, die bereits vor Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden waren. Vollkommen zu Recht fühlen sich die Betroffenen vom Gesetzgeber betrogen. Für sie ist die Doppelverbeitragung nichts anderes als eine „kalte Enteignung“ durch einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre finanzielle Lebensplanung zu Lasten der von ihrem Gehalt abgeführten Altersvorsorge. Denn nicht selten haben sie durch die an die Krankenkasse abzuführenden Beiträge ein Verlustgeschäft gemacht, da die Kapitalabfindung so nicht einmal mehr den eingezahlten Versicherungsbeiträgen entspricht. DIE LINKE fordert in ihrem Antrag eine Gesetzesänderung der Bundesregierung durch die klipp und klar geregelt wird, dass Sozialversicherungsbeiträge für Betriebsrenten nur einmal abgeführt werden müssen. Wenn bereits in der Ansparphase von den Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sind, dürfen in der Leistungsphase bzw. auf die Kapitalabfindung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr fällig werden. Alles andere ist ungerecht! Falls wir damit Ihr Interesse geweckt haben, steht Ihnen Matthias W. Birkwald für Statements vor und nach der Anhörung zur Verfügung. Außerdem haben die Betroffenen, die sich im Verein Direktversicherungsgeschädigte e. V. organisieren entschlossen, am Mittwoch vor dem Reichstag in der Zeit von 12.45 – 13.30 Uhr und von 15.30 – 16.50 Uhr eine Mahnwache durchführen. Herr Birkwald wird zwischen 13.15 und 13.45 bei der Mahnwache sprechen. Für Pressekontakte stehen Ihnen von Seiten des Vereins folgende Ansprechpartner zur Verfügung: 1.) Bundesvorsitzender Direktversicherungsgeschädigte e.V. Herr Gerhard Kieseheuer Tel. 02962-7503377 mobil 0176-47522438 mail : [email protected] 2.) Vorstandsmitglied Peter Weber Tel. 07127-716895 mobil 0171-8692120 mail : [email protected] Mit freundlichen Grüßen, Michael Popp, wissenschaftlicher Mitarbeiter Matthias W. Birkwald, MdB rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Tel.: 030 227-71212 http://www.matthias-w-birkwald.de
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