• Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Jan van Aken Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin 11019 Berlin E-MAIL +49 30 18615 76 41 +49 30 18615 5105 [email protected] DATUM Berlin, 21. Dezember 2015 TEL FAX Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Dezember 2015 Frage Nr. 102 Sehr geehrter Herr Abgeordneter, namens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt: Frage: Nach welchem Recht (etwa Kriegswaffenkontrollgesetz, Außenwirtschaftsgesetz, Anti-Folter-Konvention oder Anderem) ist die Ausfuhr von Schockgranaten (Stun Grenades, Flash Grenades mit Blitz-Knall-Wirkung, etc.) in Deutschland genehmigungspflichtig, und welche Genehmigungen wurden für den Export von derartigen Granaten nach Saudi-Arabien seit dem Jahr 2010 erteilt (unter Angabe der jeweiligen Stückzahl, Datum der Genehmigung, ALNummer)? Antwort: Die als Blendgranate, lrritationswurfkörper, stun grenade oder Flashbang bezeichneten Wurfkörper sind weder nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, noch dem Außenwirtschaftsgesetz oder der Anti-Folter-Konvention genehmigungspflichtig. Ferner besteht auch kein waffenrechtliches Erfordernis einer Erlaubnis für das Verbringen dieser Waren in einen Drittstaat. In bewaffneten Konflikten ist ihr Einsatz durch das humanitäre Völkerrecht konditioniert. it freun lichen Grüßen
© Copyright 2024 ExpyDoc