Die Auswirkung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Duncker & Humblot Völkerrecht
Schriften zum Völkerrecht
Band 215
Die Auswirkung der Bekämpfung
des internationalen Terrorismus
auf die staatliche Souveränität
Von
Katja Weigelt
Katja Weigelt
Die Auswirkung der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus auf die
staatliche Souveränität
Schriften zum Völkerrecht, Band 215
Duncker & Humblot · Berlin
1 Tab., 154 Seiten, 2016
Print: <978-3-428-14528-7> € 59,90
E-Book: <978-3-428-54528-5> € 53,90
Print & E-Book: <978-3-428-84528-6> € 71,90
G
renzüberschreitende Angriffe von international operierenden Terroristen stellen eine signifikante
Sicherheitsbedrohung dar und haben des Öfteren militärische Interventionen des attackierten
Staates ausgelöst. Allerdings kann nicht jeder Angriff von privaten Akteuren einem Staat zugerechnet
werden. Das Recht des angegriffenen Staates auf Selbstverteidigung kollidiert insofern mit der territorialen Integrität des Aufenthaltsstaates. Daher diskutiert diese Arbeit, wie die widerstreitenden Interessen aufgelöst werden können und in welchem Rahmen militärische Maßnahmen auf dem Gebiet des
Aufenthaltsstaates gerechtfertigt sein können. Die Autorin zeigt dabei auf, wie in der Völkerrechtslehre
und der Staatenpraxis Souveränität im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mittlerweile als Verantwortung und Rechtspflicht begriffen wird.
Inhalt
A. Einführung
B. Einordnung der Problematik in das Völkerrecht
Abgrenzung zu anderen nichtstaatlichen Gewaltanwendungen — Zurechnung
C. Militärische Terrorismusbekämpfung auf fremdem Staatsgebiet
Staatenpraxis — Selbstverteidigung gegen Angriffe durch Private nach Art. 51 UN-Charta — Das Ziel
der Verteidigungsmaßnahmen (Rechtsfolge) — Begründungsmodelle neben dem Selbstverteidigungsrecht zum Eingriff in die territoriale Integrität des Aufenthaltsstaates — Bedeutung für die staatliche
Souveränität
D. Zusammenfassung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Über die Autorin
Katja Weigelt studierte interdisziplinär Internationale Beziehungen und Friedens- und Konfliktforschung in
Dresden, Straßburg und Bradford. Sie war am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht ihres
Doktorvaters, Prof. Dr. Fastenrath, tätig und übernahm die Geschäftsführung des Zentrums für Internationale
Studien an der TU Dresden. 2009 wechselte sie ins Auswärtige Amt und 2011 ins Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Nach einem Jahr als Referentin für Entwicklungszusammenarbeit an der deutschen Botschaft Kabul ist sie nun als nationale Sachverständige an die Europäische Kommission,
Generaldirektion Entwicklungspolitik, abgeordnet.
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