Allgemeine Staatslehre Prof. Dr. Thomas Giegerich Souveränität

Allgemeine Staatslehre
Prof. Dr. Thomas Giegerich
Souveränität des Staates
- im staatsrechtlichen Sinne (S. nach innen) = Letztverantwortung für Setzung und Durchsetzung von Recht (suprema potestas [J. Bodin 1576] – Über-/Unterordnung – Reziprozität von
Unterordnung [subiectio] und Schutzanspruch [protectio] – Gewaltmonopol)
- im völkerrechtlichen Sinne (S. nach außen): = Völkerrechtsunmittelbarkeit (Völkerrechtssubjektivität): Bindung nur an Völkerrecht, nicht an Recht anderer Staaten; Setzung von
Völkerrecht nur im Konsens mit anderen Souveränen (Völkerrechtssubjekten) – Gleichordnung; Unterwerfung unter internationale oder fremdstaatliche Gerichtsbarkeit nur mit Einverständnis; Durchsetzung von Recht notfalls durch Selbsthilfe. Die Betätigung von S. nach
außen ist Aufgabe der „auswärtigen Gewalt“.