Medienmitteilung als PDF-Datei herunterladen

Medienmitteilung
Bern, 14. Januar 2016
Sanierungsbedarf des Gotthard-Strassentunnels ist unbestritten
Der Gotthard-Strassentunnel muss umfassend saniert werden. Seit neustem stellen die Tunnelgegner die Sanierung grundsätzlich in Frage und wollen diese verschieben. Das würde die
Kosten für die Sanierung insgesamt in die Höhe treiben. Die Spezialisten des Bundes erläutern
an einer Veranstaltung in Lugano die Gotthard-Vorlage von Bundesrat und Parlament. So ist
der Bau einer zweiten Röhre für eine wettbewerbsfähige NEAT wichtig, damit die Kapazitäten
im neuen Bahntunnel nicht für eine langsame Verlade-Pendlerstrecke geopfert werden. Mit der
Sanierungsvorlage sind Kapazitätserweiterung und Mehrverkehr ausgeschlossen.
Mit ihrem Nein zur zweiten Röhre verzögern die Tunnelgegner eine sinnvolle und nachhaltige Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Das Nein-Komitee will die Sanierung nun sogar komplett verschieben und in Frage stellen. „Packen wir die Sanierung nicht jetzt an, verteuern wir das ganze Projekt immer mehr“, hält Guido Biaggio, Vizedirektor des Bundesamtes für Strassen ASTRA, unmissverständlich fest. „Es besteht Sanierungsbedarf. Das ist unbestritten. Vor der Sanierung können wir einzelne Massnahmen zur Überbrückung effizienter und ohne Totalsperrung des Tunnels erledigen. Aber
wir müssen diesen unbedingt sanieren.“ Mit diesen Äusserungen relativiert das ASTRA indirekt die
Verzögerungsforderungen der Tunnelgegner an ihrer Pressekonferenz vom 12. Januar 2016.
Bundesrat und Parlament haben nach jahrelanger Planung und Beratung entschieden, dass die Sanierung mit einer zweiten Röhre die beste Lösung ist. Die Verladeforderungen der Tunnelgegner hingegen funktionieren nicht. „Die Verzögerungsforderungen der Tunnelgegner sind eine Bankrotterklärung für die Verladebasteleien. Wer keine Lösungen präsentieren kann, sollte nicht gegen eine funktionierende Sanierung arbeiten. Es liegen alle Fakten, Berichte und Analysen auf dem Tisch. Jetzt
müssen wir entscheiden und sanieren“, sagt Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands, der die Ja-Kampagnen leitet.
In Lugano unterstreichen die Spezialisten des Bundes die Verfassungsmässigkeit der Vorlage „Mit der
Sanierung mit einer zweiten Röhre werden die Kapazitäten nicht erhöht. Das wird in Verfassung und
Gesetz festgeschrieben. Der Alpenschutz bleibt gewahrt.“ Dass der Gotthard-Strassentunnel mit einer
zweiten Röhre saniert werden kann, sei insbesondere für die angestrebten Verlagerungsziele der
transnationalen Gütern von der Strasse auf die Schiene wichtig: „Wenn wir Lastwagen aus dem Binnenverkehr auf eine langsame Pendlerstrecke im NEAT-Basistunnel verladen, schadet dies nicht zuletzt der NEAT und damit den Verlagerungszielen.“, hält Hans-Ulrich Bigler fest.
Für weitere Auskünfte
Michele Rossi, Camera di commercio del Canton Ticino, Tel. 091 911 51 11, Mobile 079 209 56 70
Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 285 47 09
Überparteiliches Komitee «Gotthard Tunnel sicher JA»
Comité interpartis « OUI au tunnel du Gothard »
Comitato interpartitico «Tunnel San Gottardo sicuramente SÌ»
Schwarztorstrasse 26, Postfach, 3001 Bern
gotthard-tunnel-ja.ch
[email protected]