Lfd. Nummer: Verlustanzeige für Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs.1 StVO Neuantrag Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsüberwachung (KVR-III/33) Pilgersheimer Str. 20, 80466 München Firmenbezeichnung/ Praxis/ Kanzlei etc. ٱFrau ٱHerr Name, Vorname Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Tel. tagsüber (für Rückfragen) E-Mail Ich habe nachfolgenden Parkausweis verloren: Ausnahmegenehmigung für Handwerker Ausnahmegenehmigung für Handelsvertreter Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste Ausnahmegenehmigung für Ärzte Ausnahmegenehmigung für "gewerbliche Anlieger“ Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte Ausnahmegenehmigung für die Altstadt Ausnahmegenehmigung für den Bereich Hauptbahnhof Den Verlust meines Parkausweises habe ich am bemerkt. Der Parkausweis geriet wahrscheinlich auf folgende Weise in Verlust: In den neuen Parkausweis sollen folgende Fahrzeuge eingetragen werden: 1. amtliches Kfz. Kennzeichen 2. amtliches Kfz. Kennzeichen 3. amtliches Kfz. Kennzeichen Ich versichere hiermit ausdrücklich, dass ich obigen Parkausweis verloren habe. Sollte dieser wieder aufgefunden werden, werde ich das Kreisverwaltungsreferat unverzüglich verständigen und den Erstausweis zurückgeben. Zudem ist mir bewusst, dass die Verlustanzeige eine Neuerteilung der Ausnahmegenehmigung zur Folge hat. Ort, Datum Unterschrift Hinweis zur Verlustanzeige Das Kreisverwaltungsreferat wird den Verlust bei der zuständigen Polizeiinspektion melden, um eine missbräuchliche Verwendung zu vermeiden. Zudem behält sich das Kreisverwaltungsreferat im Fall unwahrer Angaben vor, von seinem Widerrufsrecht kostenpflichtig Gebrauch zu machen ( Art. 36 Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG).
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