Verlusterklärung

Lfd. Nummer:
Verlustanzeige für
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Ausnahmegenehmigungen
nach § 46 Abs.1 StVO
Neuantrag
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Verkehrsüberwachung (KVR-III/33)
Pilgersheimer Str. 20, 80466 München
Firmenbezeichnung/ Praxis/ Kanzlei etc.
‫ ٱ‬Frau ‫ ٱ‬Herr
Name, Vorname
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Tel. tagsüber (für Rückfragen)
E-Mail
Ich habe nachfolgenden Parkausweis verloren:
Ausnahmegenehmigung für Handwerker
Ausnahmegenehmigung für Handelsvertreter
Ausnahmegenehmigung für soziale Dienste
Ausnahmegenehmigung für Ärzte
Ausnahmegenehmigung für "gewerbliche Anlieger“
Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte
Ausnahmegenehmigung für die Altstadt
Ausnahmegenehmigung für den Bereich
Hauptbahnhof
Den Verlust meines Parkausweises habe ich am
bemerkt.
Der Parkausweis geriet wahrscheinlich auf folgende Weise in Verlust:
In den neuen Parkausweis sollen folgende Fahrzeuge eingetragen werden:
1. amtliches Kfz. Kennzeichen
2. amtliches Kfz. Kennzeichen
3. amtliches Kfz. Kennzeichen
Ich versichere hiermit ausdrücklich, dass ich obigen Parkausweis verloren habe. Sollte
dieser wieder aufgefunden werden, werde ich das Kreisverwaltungsreferat unverzüglich
verständigen und den Erstausweis zurückgeben. Zudem ist mir bewusst, dass die
Verlustanzeige eine Neuerteilung der Ausnahmegenehmigung zur Folge hat.
Ort, Datum
Unterschrift
Hinweis zur Verlustanzeige
Das Kreisverwaltungsreferat wird den Verlust bei der zuständigen Polizeiinspektion melden, um
eine missbräuchliche Verwendung zu vermeiden. Zudem behält sich das Kreisverwaltungsreferat
im Fall unwahrer Angaben vor, von seinem Widerrufsrecht kostenpflichtig Gebrauch zu machen
( Art. 36 Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG).