Checkliste für die Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO

To-do-Liste für Fasnachtswagen
Was ist zu tun?
1. Formloser Antrag
oder
das Antragsformular
des Landratsamts
an das Landratsamt
senden
2. Termin mit dem TÜV
vereinbaren
3. TÜV-Prüfung des
Fasnachtswagens
4. Versicherungsbescheinigung nach
Erhalt direkt an die
Versicherung senden
5. Ausnahmegenehmigung und
Empfangsbestätigung
bitte unterschrieben an
uns zurücksenden
6. Eventuell
Original Ausnahmegenehmigung und
Empfangsbestätigung
zurücksenden
Infos
Der Antrag kann sobald alle Umzugstermine bekannt
sind gestellt werden. D.h. der Wagen muss noch nicht
vom TÜV abgenommen sein.
Bis wann zu
erledigen?
Wer
kümmert
sich
darum?
spätestens
10 Tage vor
dem ersten
Umzug
Wenn der Termin der Fertigstellung des Wagens absehbar ist, gleich einen Termin vereinbaren.
Der TÜV übersendet uns den TÜV-Bericht direkt.
Nach dem der Antrag bei uns eingegangen ist, senden
wir Ihnen die Versicherungs-bescheinigung, eventuell
auch per Fax
(bitte unbedingt eine Faxnummer angeben)
die Versicherungsbescheinigung muss von der Hauptstelle Ihrer Versicherung ausgefüllt werden
Am besten übersendet die Hauptstelle die Versicherungsbescheinigung direkt per Fax an uns
(Die Versicherungsbescheinigung als Fax von Ihnen
oder von der Filiale vor Ort dürfen wir nicht akzeptieren.)
Sobald auch die Versicherungsbescheinigung bei uns
eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Ausnahmegenehmigung zusammen mit der Empfangsbestätigung
Da es oft schnell gehen muss erhalten Sie alles zuerst
per Fax.
Die Empfangsbestätigung bitte unterschrieben
an uns zurücksenden!
Gerne auch per Fax oder E-Mail
Die original Ausnahmegenehmigung erhalten Sie zusammen mit der Gebührenrechnung und einer weiteren Empfangsbestätigung auf dem Postweg
Bitte übersenden Sie uns, in diesem Fall, auch
diese Empfangsbestätigung unterschrieben an
uns zurück
spätestens
10 Tage vor
dem ersten
Umzug
Sobald die
Bescheinigung
bei Ihnen
eingetroffen
ist.
Nach Erhalt
der
Ausnahmegenehmigung
Nach Erhalt
der
Ausnahmegenehmigung
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Erika Behr, Tel.: 07721/913-7209, Fax: 07721/913-8209 oder -8912, Mail: [email protected]
Erledigt?
Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO