Arztinformation 26.10.2015 Information an Ärzte in Schleswig-Holstein und Hamburg Umschlagverfahren kann weiter genutzt werden BfDI gewährt Übergangsfrist bis Ende 2016 Der MDK Nord bittet die Ärzte in Schleswig-Holstein und Hamburg das sogenannte „Umschlagverfahren“ bis auf weiteres zu nutzen. Das Verfahren sieht vor, dass Arztberichte in verschlossenen Umschlägen an die Krankenkassen geschickt und zur Begutachtung an die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet werden. Diese Praxis hat die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zwar wegen ermittelter Datenschutzvergehen kritisiert; sie hat sie jedoch ausdrücklich noch nicht aufgehoben und das Verfahren übergangsweise toleriert. Dies ist aus Sicht des MDK Nord maßgeblich. Der Leitende Arzt des MDK Nord, Dr. Bernhard van Treeck, bittet deshalb die Ärzte in beiden Bundesländern, das Umschlagverfahren vorerst weiterhin anzuwenden. Zwischen dem GKV-Spitzenverband und der BFDI ist im September vereinbart worden, dass die Medizinischen Dienste bis zum 1. Januar 2017 die Voraussetzungen dafür schaffen, die Unterlagen direkt annehmen und verarbeiten zu können. Eine gesetzliche Änderung steht noch aus. Für Irritationen sorgt die Empfehlung des Kassenärztlichen Bundesverbandes (KBV) an die niedergelassenen Ärzte, das Umschlagverfahren bereits jetzt auszusetzen. Trotz der Hinweise der BfDI sowie des Bundesministeriums für Gesundheit, dass das Verfahren vorerst toleriert wird, bleibt die KBV jedoch bei ihrer Empfehlung. Kontakt: Jan Gömer, Pressesprecher, Tel. 040 25 169-1163, [email protected] MDK Nord, Hammerbrookstraße 5, 20097 Hamburg Seite 1 von 1
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