Geburtstage Bezirksärztekammer Frankfurt Ärztlicher Berufsalltag Regelung läuft aus: Unterlagen für den MDK per Umschlagverfahren via Krankenkasse Das sogenannte Umschlagverfahren, wonach Krankenkassen beim behandelnden Vertragsarzt begutachtungsrelevante Unterlagen für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anfordern und im ungeöffneten Umschlag an diesen weiterleiten, läuft aus. Die Bundesdatenschutzbeauftragte fordert für die Zukunft eine Übermittlung von Sozialdaten zwischen Leistungserbringern und MDK nur noch auf direktem (Post-)Weg, auch bei Anforderung durch die Krankenkassen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat in einem Gespräch mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 16. September 2015 angekündigt, das Umschlagverfahren noch bis 1. Januar 2017 zu tolerieren. Einige Vertragsärzte senden allerdings schon jetzt die Unterlagen direkt an den MDK. Den Unterlagen, die vom Vertragsarzt beim MDK eintreffen, sind dann häufig die zuständige Krankenkasse und der konkrete Begutachtungsauftrag nicht zu entnehmen. Um eine eindeutige Zuordnung der Unterlagen zu gewährleisten, ist es daher ratsam, den dem MDK direkt übermittelten Unterlagen das Anforderungsschreiben der Krankenkasse in Kopie beizufügen. Dr. med. Jörg van Essen Leitender Arzt MDK Hessen Die Rolle des MDK im Gesundheitswesen Bezirksärztekammer Gießen 174 | Hessisches Ärzteblatt 3/2016 Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er berät die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und führt Einzelfallbegutachtungen durch. Im einzelnen sind die Aufgaben des MDK in § 275 des 5. Sozialgesetzbuches beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur • Arbeitsunfähigkeit • Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln • Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung • Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege Darüber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen und rehabilitativen Versorgung sowie bei der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen. Ein wichtiges Tätigkeitsgebiet des MDK Hessen ist die Qualitätsprüfung sowie Beratung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Mitglieder der für diese Aufgabe regional tätigen, speziell geschulten Teams führen hessenweit jährlich in rund 2.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen umfassende Qualitätsprüfungen durch. Der MDK begrüßt die bundesweit einheitliche Umsetzung des Projektes „Strukturmodell – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“, das vom Bundesministerium für Gesundheit initiiert wurde. Durch dieses Projekt werden professionell Pflegende von Dokumentationsverpflichtungen für „Routinetätigkeiten“ entlastet. Ziel ist es, in jedem Bundesland eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent der vollstationären Einrichtungen und ambulanten Dienste für die Teilnahme am Projekt zu erreichen (in Hessen sind aktuell 35,5 Prozent der stationären und 30,1 Prozent der ambulanten Einrichtungen registriert). Dr. med. Jörg van Essen
© Copyright 2025 ExpyDoc