Unterlagen für den MDK per Umschlagverfahren via Krankenkasse

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Bezirksärztekammer Frankfurt
Ärztlicher Berufsalltag
Regelung läuft aus: Unterlagen für
den MDK per Umschlagverfahren
via Krankenkasse
Das sogenannte Umschlagverfahren,
wonach Krankenkassen beim behandelnden Vertragsarzt begutachtungsrelevante Unterlagen für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK) anfordern und im ungeöffneten
Umschlag an diesen weiterleiten, läuft
aus. Die Bundesdatenschutzbeauftragte
fordert für die Zukunft eine Übermittlung von Sozialdaten zwischen Leistungserbringern und MDK nur noch auf
direktem (Post-)Weg, auch bei Anforderung durch die Krankenkassen.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat
in einem Gespräch mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 16.
September 2015 angekündigt, das Umschlagverfahren noch bis 1. Januar
2017 zu tolerieren. Einige Vertragsärzte senden allerdings schon jetzt die
Unterlagen direkt an den MDK.
Den Unterlagen, die vom Vertragsarzt
beim MDK eintreffen, sind dann häufig die
zuständige Krankenkasse und der konkrete Begutachtungsauftrag nicht zu entnehmen. Um eine eindeutige Zuordnung der
Unterlagen zu gewährleisten, ist es daher
ratsam, den dem MDK direkt übermittelten Unterlagen das Anforderungsschreiben der Krankenkasse in Kopie beizufügen.
Dr. med. Jörg van Essen
Leitender Arzt MDK Hessen
Die Rolle des MDK im Gesundheitswesen
Bezirksärztekammer Gießen
174 | Hessisches Ärzteblatt 3/2016
Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er berät die gesetzlichen
Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen
und führt Einzelfallbegutachtungen
durch. Im einzelnen sind die Aufgaben des
MDK in § 275 des 5. Sozialgesetzbuches
beschrieben. Hierzu gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur
• Arbeitsunfähigkeit
• Notwendigkeit, Art, Umfang und
Dauer von Rehabilitationsleistungen
bzw. -maßnahmen
• Verordnung von Arznei-, Verband-,
Heil- und Hilfsmitteln
• Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
• Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege
Darüber hinaus beraten die Medizinischen Dienste die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände in grundsätzlichen Fragen der präventiven, kurativen
und rehabilitativen Versorgung sowie bei
der Gestaltung der Leistungs- und Versorgungsstrukturen.
Ein wichtiges Tätigkeitsgebiet des MDK
Hessen ist die Qualitätsprüfung sowie
Beratung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Mitglieder
der für diese Aufgabe regional tätigen,
speziell geschulten Teams führen hessenweit jährlich in rund 2.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
umfassende Qualitätsprüfungen durch.
Der MDK begrüßt die bundesweit einheitliche Umsetzung des Projektes
„Strukturmodell – Effizienzsteigerung
der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“,
das vom Bundesministerium für Gesundheit initiiert wurde. Durch dieses
Projekt werden professionell Pflegende
von Dokumentationsverpflichtungen
für „Routinetätigkeiten“ entlastet. Ziel
ist es, in jedem Bundesland eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent der
vollstationären Einrichtungen und ambulanten Dienste für die Teilnahme am
Projekt zu erreichen (in Hessen sind aktuell 35,5 Prozent der stationären und
30,1 Prozent der ambulanten Einrichtungen registriert).
Dr. med. Jörg van Essen