Umschlagverfahren kann weiter genutzt werden BfDI gewährt

Arztinformation
26.10.2015
Information an Ärzte in Schleswig-Holstein und Hamburg
Umschlagverfahren kann weiter genutzt werden
BfDI gewährt Übergangsfrist bis Ende 2016
Der MDK Nord bittet die Ärzte in Schleswig-Holstein und Hamburg das sogenannte „Umschlagverfahren“ bis auf weiteres zu nutzen. Das Verfahren sieht vor, dass Arztberichte in
verschlossenen Umschlägen an die Krankenkassen geschickt und zur Begutachtung an die
Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet werden.
Diese Praxis hat die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) zwar wegen ermittelter Datenschutzvergehen kritisiert; sie hat sie jedoch ausdrücklich
noch nicht aufgehoben und das Verfahren übergangsweise toleriert. Dies ist aus Sicht des
MDK Nord maßgeblich. Der Leitende Arzt des MDK Nord, Dr. Bernhard van Treeck, bittet
deshalb die Ärzte in beiden Bundesländern, das Umschlagverfahren vorerst weiterhin anzuwenden.
Zwischen dem GKV-Spitzenverband und der BFDI ist im September vereinbart worden, dass
die Medizinischen Dienste bis zum 1. Januar 2017 die Voraussetzungen dafür schaffen, die
Unterlagen direkt annehmen und verarbeiten zu können. Eine gesetzliche Änderung steht
noch aus.
Für Irritationen sorgt die Empfehlung des Kassenärztlichen Bundesverbandes (KBV) an die
niedergelassenen Ärzte, das Umschlagverfahren bereits jetzt auszusetzen. Trotz der Hinweise der BfDI sowie des Bundesministeriums für Gesundheit, dass das Verfahren vorerst toleriert wird, bleibt die KBV jedoch bei ihrer Empfehlung.
Kontakt: Jan Gömer, Pressesprecher, Tel. 040 25 169-1163, [email protected]
MDK Nord, Hammerbrookstraße 5, 20097 Hamburg
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