Steuerreform 2015/16 – Auswirkungen auf Pensionen Das Volumen der Steuerentlastung beträgt rund € 5 Mrd. jährlich. Die Entlastung erfolgt hauptsächlich über eine Tarifreform. Gegenfinanziert wird die Reform u.a. über die Anhebung des begünstigten MwSt.-Satzes, eine Umstellung der Grunderwerbssteuer, ein Betrugsbekämpfungspaket (u.a. Registrierkassenpflicht) und der de facto Abschaffung des Bankgeheimnisses. Statt bisher drei gibt es künftig sechs Lohnsteuerstufen Steuerbemessungsgrundlage Lohnsteuer aktuell Lohnsteuer ab 2016 11.001 bis 18.000 Euro 36,5% 25% 18.001 bis 31.000 Euro 36% 35% 31.001 bis 60.000 Euro 43,2% 42% 60.001 bis 90.000 Euro 50% 48% 90.001 bis 1 Million Euro 50% 50% Über 1 Million Euro 50% 55% Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung): Für all jene, die unter der Steuerfreigrenze verdienen, wird die Negativsteuer von derzeit € 110 auf maximal € 400 ausgeweitet. Kleinpensionisten erhalten eine Steuergutschrift von maximal € 110. Pensionsbezieher mit einer Brutto-Monatspension über € 1.067 profitieren von der Tarifsenkung und werden ab der Jänner-Pension 2016 mehr netto haben. Alle Pensionsbezieher mit einer Brutto-Monatspension die geringer als € 1.067 ist und die keine Ausgleichszulage beziehen, erhalten erstmals die eine Negativsteuer. 50% der bezahlten Krankenversicherungsbeiträge, maximal € 110 jährlich, werden Ihnen künftig gutgeschrieben. Dabei wird seitens des Finanzministeriums eine automatische Veranlagung und automatische Überweisung erfolgen. Erstmals Mitte 2016 erhalten Sie bis zu € 55 auf ihr Konto (weil die Regelung erst mit Mitte 2015 in Kraft treten kann, kann 2016 nur der halbe Betrag erzielt werden). Ab 2017 erhalten Sie dann automatisch bis zu € 110 überwiesen. Aber: Bezieher einer Ausgleichszulage werden die Gutschrift von maximal € 110 nicht erhalten. Der Grund dafür liegt in der Logik der Mindestpensionen: Die Ausgleichszulage ist keine Leistung der Pensionsversicherung, sondern eine Sozialleistung. Käme die Steuergutschrift den 1 Mindestpensionisten zugute, würde sich im Gegenzug die Ausgleichszulage um ebendiesen Betrag verringern. Nach Schätzungen des österreichischen Seniorenbundes sind etwas weniger als 200.000 AZBezieher betroffen: Bezieher einer Ehepartner-Ausgleichszulage, bei denen nur eine Person Pension + AZ bezieht und Steuern zahlt, profitieren von der Tarifsenkung. Siehe auch: PVÖ (Pensionistenverband Österreichs): http://pvoe.at/content/steuerreform-rechner oder https://andreaskhol.wordpress.com/. Der Brutto-Netto-Rechner des BMF ermöglicht eine Berechnung der Entlastung ab 2016: http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner_Entlastungsrechner.html 2 Die weiteren Neuerungen der Steuerreform: Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages und Fusion mit Arbeitnehmerabsetzbetrag Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag statt Pendlerausgleichsbetrag Entlastung von Selbstständigen analog zur Sozialversicherungserstattung für Arbeitnehmer Verdoppelung des Kinderfreibetrags Antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Gutschriftsfällen Automatische Berücksichtigung bestimmter Sonderausgaben (z.B. Spenden) im Rahmen der Veranlagung Abschaffung der Topf-Sonderausgaben (auslaufend) Entfall des Landarbeiterfreibetrages Entfall der Mietzinsbeihilfe Pauschaler Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler und Forscher Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte Belegerteilungspflicht und Belegannahmepflicht Anpassung bei der Immobilienertragsteuer Ausgleich von Verlusten bei Grundstücksverkäufen Anschaffungskosten bebauter Mietgrundstücke im Privatvermögen Verlängerung des Verteilungszeitraumes von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen Anpassungen beim Pkw-Sachbezug Einführung eines Umsatzsteuersatzes von 13 Prozent Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer Einschränkung des Bankgeheimnisses in Finanzverfahren Details siehe: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060831.html#Negativsteuer 3
© Copyright 2024 ExpyDoc