Pensionen – Steuerreform 2015 STEUERREFORM 2015 – AUSWIRKUNGEN AUF PENSIONEN Das Volumen der Steuerentlastung beträgt rund 5 Milliarden Euro jährlich. Die Entlastung erfolgt hauptsächlich über eine Tarifreform. Diese Tarifreform sieht vor, dass es statt bisher drei Lohnsteuerstufen künftig sechs Lohnsteuerstufen geben wird: Der Eingangssteuersatz kommt weiterhin ab einer Steuerbemessungsgrundlage über € 11.000 jährlich zum Tragen, beträgt aber statt bisher 36,5 % nur mehr 25 %. Er gelangt zur Anwendung bis zu einer Steuerbemessungsgrundlage von 18.000 Euro jährlich. Eine darüber liegende Steuerbemessungsgrundlage von 18.001 Euro bis 31.000 Euro wird mit 35 % besteuert, sozialministerium.at/pension 31.001 Euro bis zu 60.000 Euro mit 42 %, 61.000 Euro bis 90.000 Euro mit 48 %, 90.001 Euro bis 1 Million Euro mit 50 % und eine jährliche Steuerbemessungsgrundlage über 1 Million Euro wird mit 55 % besteuert. Pensionsbezieher mit einer Brutto-Monatspension über 1.067 Euro profitieren von der Tarifsenkung und werden ab der Jänner-Pension 2016 mehr netto haben. Alle Pensionsbezieher mit einer Brutto-Monatspension die geringer als 1.067 Euro ist und die keine Ausgleichszulage beziehen, erhalten erstmals eine Negativsteuer. 50 % der bezahlten Krankenversicherungsbeiträge, maximal 110 Euro jährlich, werden Ihnen künftig gutge- Service für Bürgerinnen und Bürger 01 711 00-86 22 86 PENSIONEN – Steuerreform neu schrieben. Dabei wird seitens des Finanzministeriums eine automatische Veranlagung und automatische Überweisung erfolgen. Erstmals Mitte 2016 erhalten Sie bis zu 55 Euro auf Ihr Konto. Ab 2017 werden Sie dann automatisch den vollen Betrag erhalten. Bezieher einer Ausgleichszulage können diese Negativsteuer nicht erhalten. Der Grund dafür liegt in der Logik der Ausgleichszulage, die keine Leistung der Pensionsversicherung, sondern eine Sozialleistung ist. Käme die Steuergutschrift den Mindestpensionisten zugute, würde sich im Gegenzug die Ausgleichszulage um eben diesen Betrag verringern. Auf der Homepage der Arbeiterkammer können Sie unter dem angezeigten Link Entlastungen ab 1. Jänner 2016 online abfragen: Arbeiterkammer – Brutto Netto Rechner https://bruttonetto.arbeiterkammer.at IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien ■ Verlags- und Herstellungsort: Wien ■ Layout und Druck: Sozialministerium ■ Titelbild: © fotolia.at - Butch ■ Stand: Juli 2016 BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Stubenring 1, 1010 Wien Tel.: +43 1 711 00-0 sozialministerium.at
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