Pensionen - Steuerreform

Pensionen – Steuerreform 2015
STEUERREFORM 2015 – AUSWIRKUNGEN AUF PENSIONEN
Das Volumen der Steuerentlastung beträgt rund 5
Milliarden Euro jährlich. Die Entlastung erfolgt hauptsächlich über eine Tarifreform. Diese Tarifreform sieht
vor, dass es statt bisher drei Lohnsteuerstufen künftig
sechs Lohnsteuerstufen geben wird:
Der Eingangssteuersatz kommt weiterhin ab einer
Steuerbemessungsgrundlage über € 11.000 jährlich
zum Tragen, beträgt aber statt bisher 36,5 % nur mehr
25 %. Er gelangt zur Anwendung bis zu einer Steuerbemessungsgrundlage von 18.000 Euro jährlich.
Eine darüber liegende Steuerbemessungsgrundlage von
18.001 Euro bis 31.000 Euro wird mit 35 % besteuert,
sozialministerium.at/pension
31.001 Euro bis zu 60.000 Euro mit 42 %, 61.000 Euro bis
90.000 Euro mit 48 %, 90.001 Euro bis 1 Million Euro mit
50 % und eine jährliche Steuerbemessungsgrundlage
über 1 Million Euro wird mit 55 % besteuert.
Pensionsbezieher mit einer Brutto-Monatspension
über 1.067 Euro profitieren von der Tarifsenkung und
werden ab der Jänner-Pension 2016 mehr netto haben.
Alle Pensionsbezieher mit einer Brutto-Monatspension
die geringer als 1.067 Euro ist und die keine Ausgleichszulage beziehen, erhalten erstmals eine Negativsteuer.
50 % der bezahlten Krankenversicherungsbeiträge,
maximal 110 Euro jährlich, werden Ihnen künftig gutge-
Service für Bürgerinnen und Bürger 01 711 00-86 22 86
PENSIONEN – Steuerreform neu
schrieben. Dabei wird seitens des Finanzministeriums
eine automatische Veranlagung und automatische
Überweisung erfolgen. Erstmals Mitte 2016 erhalten
Sie bis zu 55 Euro auf Ihr Konto. Ab 2017 werden Sie
dann automatisch den vollen Betrag erhalten.
Bezieher einer Ausgleichszulage können diese Negativsteuer nicht erhalten. Der Grund dafür liegt in der
Logik der Ausgleichszulage, die keine Leistung der
Pensionsversicherung, sondern eine Sozialleistung ist.
Käme die Steuergutschrift den Mindestpensionisten
zugute, würde sich im Gegenzug die Ausgleichszulage
um eben diesen Betrag verringern.
Auf der Homepage der Arbeiterkammer können Sie
unter dem angezeigten Link Entlastungen ab 1. Jänner
2016 online abfragen:
Arbeiterkammer – Brutto Netto Rechner
https://bruttonetto.arbeiterkammer.at
IMPRESSUM:
Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010
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Juli 2016
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