Ltg.-777-1/A-3/88-2015, Ltg.-778-1/A-3/89-2015 und Ltg.-780-1/A-3/91-2015 ANTRAG der Abgeordneten Hinterholzer und Landbauer gemäß § 34 LGO zu den Anträgen LT-777/A-3/88-2015, LT-778/A-3/89-2015 und LT-780/A-3/91-2015 betreffend Umfassende Maßnahmen zur Unterstützung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und im Seniorenbereich Die aktuellen Zahlen des AMS NÖ für das Jahr 2015 zeigen, dass derzeit besonders die Generation 50+ von Arbeitslosigkeit betroffen ist. Beinahe jeder zweite langzeitarbeitslose Mensch ist 50 Jahre oder älter. Deshalb hat das AMS NÖ gemeinsam mit dem Land NÖ für 9.000 Arbeitslose über 50 Jahre Wiedereinstiegsförderungen ausbezahlt, wodurch neben anderen Maßnahmen das Wachstum bei den Langzeitarbeitslosen in NÖ (mit 87,7 Prozent) gegenüber dem Bundesschnitt (mit 179,5 Prozent) in Grenzen gehalten werden konnte. Diese bereits bestehenden Anreize zur Beschäftigung von Menschen über 50 Jahren (z.B. Eingliederungsbeihilfe des AMS, gemA 50+) sind ganz wesentliche Voraussetzungen für eine langfristige und nachhaltige Senkung der Arbeitslosigkeit. Insbesondere in der älteren Generation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet dies auch eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtsituation, wozu auch die Steuerreform ab 1.1. 2016 positive Effekte bringen wird. Zusätzlich muss jedoch dringend ein Umdenken dahingehend stattfinden, dass ältere Menschen mit ihrem breiten Erfahrungsschatz und einem soliden praktischen Wissen einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaft und die Gesellschaft leisten. Der demografische Wandel trägt zusätzlich dazu bei, dass besonders ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem unverzichtbaren Teil unserer Betriebe werden. Einen wichtigen Ansatz, um Menschen länger in Beschäftigung zu halten, stellt auch die Neuerung seit 1.1.2016 im Arbeitslosenversicherungsgesetz dar, nämlich die Möglichkeit einer Teilpension (erweiterte Altersteilzeit), bei der Personen mit einem Anspruch auf Korridorpension nicht aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern mit einer reduzierten Arbeitszeit bis zur Regelpension weiter tätig bleiben. Die Gründe für die im Vergleich mit anderen Altersgruppen hohe Arbeitslosigkeit bei der Generation 50+ sind vielfältig. Einer davon ist jedenfalls auf komplexe bürokratische Regelungen zurückzuführen. Steile Lebensverdienstkurven, höhere Urlaubsansprüche für ältere Arbeitnehmer, erschwerte Kündigungsbedingungen für Mitarbeiterinnen über 50, bzw. besondere Schutzbestimmungen sind nur einige davon. Weitere Regulative und bürokratische Ausnahmeregelungen für diese Altersgruppe sind kontraproduktiv und schaffen keine zusätzlichen Arbeitsplätze. Ein wichtiger Schritt zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären vereinfachte Einstellungskonditionen, geringere bürokratische Aufwände und die Streichung von Ausnahmen, sowie eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Eine generelle Abflachung der Lebensverdienstkurve in den Kollektivverträgen wäre ebenfalls wünschenswert, um das Argument der teuren älteren Mitarbeiter zu entkräften. Ein Beispiel hierfür ist das Gehaltsschema des NÖ Landesdienstes. Was die soziale Absicherung nach dem Erwerbsleben im Ruhestand betrifft besteht in Österreich das System der Ausgleichszulage. Um jedem im Inland lebenden Pensionsbezieher ein Mindesteinkommen zu sichern, ist im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung für Pensionsbezieher mit geringem Einkommen eine sogenannte Ausgleichszulage vorgesehen. Liegt das Gesamteinkommen (Bruttopension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält die Pensionsbezieherin/der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines oder ihres Gesamteinkommens. Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet. Dieser unbürokratische Zugang ist sehr zu begrüßen. Daneben existieren für Bezieher einer Ausgleichszulage noch weitere Begünstigungen: Bezieherinnen/Bezieher einer Ausgleichszulage sind grundsätzlich von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt für die e-card als auch von den Rundfunkgebühren befreit bzw. können einen Antrag auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt stellen. Ausgleichszulagenbezieher (z.B. nach dem ASVG) sind teilweise schon jetzt automatisch von der Rezeptgebühr befreit, das heißt sie brauchen für diese Befreiung keinen gesonderten Antrag zu stellen. Die automatische Befreiung von der Rezeptgebühr gilt allerdings nicht für alle Versicherten. Es sollten also Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern aufgenommen werden, um diesen Automatismus künftig auf alle Berufsgruppen ausdehnen zu können. Zur Entlastung unserer älteren Mitbürger sollten bürokratische Hürden weitestgehend abgebaut werden und in Fällen, in denen Anspruch auf Befreiung von bestimmten Gebühren besteht, diese Befreiungen – so wie teilweise bei der Befreiung der Rezeptgebühr – nicht mehr separat zu beantragen sein. Die jeweilige Pensionsversicherungsanstalt könnte mit der Bewilligung auf Ausgleichzulage auch gleichzeitig die Formalitäten betreffend Gebührenbefreiung bei den Krankenversicherungsträgern und der GIS einleiten, sofern die Anspruchsberechtigung zweifelsfrei gegeben ist. Ein weiteres immer wichtiger werdendes Thema für unsere Seniorinnen und Senioren ist die Frage nach der richtigen und der leistbaren Pflege im Bedarfsfall. Im Fall von Pflegebedürftigkeit ist die Finanzierung guter, wohnortnaher und vertrauter Pflegebetreuung für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger von elementarer Bedeutung. Gerade in diesem Bereich unternimmt das Land Niederösterreich in den Bereichen der 24-Stunden-Betreuung, der sozialmedizinischen Dienste oder der hervorragenden NÖ Pflegeheime große Anstrengungen, die das System der Pflege im Bundesland Niederösterreich im Vergleich der Bundesländer vorbildlich machen. Ein wichtiges Grundelement, um den Menschen die Pflege zu Hause zu ermöglichen, ist das Pflegegeld. Mit Wirkung zum 1.1.2016 ist eine einmalige lineare Erhöhung aller Stufen des Pflegegeldes um 2 % fixiert worden. Das Pflegegeld wurde aber seit seiner Einführung im Jahr 1993 nur unregelmäßig erhöht und ist damit weit hinter der Erhöhung der Lebenshaltungskosten zurückgeblieben. So ist z.B. das Pflegegeld der Stufe 3 zwischen 1993 und 2014 nur um insgesamt 12,9 % erhöht worden, die Lebenshaltungskosten sind im gleichen Zeitraum aber um 46,9 % gestiegen. Zum Ausgleich dieses Kaufkraftverlustes ist eine einmalige zusätzliche Erhöhung im zweistelligen Prozentbereich und in weiterer Folge eine jährliche Valorisierung dringend erforderlich. Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag: Der Hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, - Maßnahmen im Sinne der Antragsbegründung zu ergreifen, die die Einstellung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern forcieren und dazu führen, dass Betriebe wieder vermehrt Personen aus der Generation 50+ einstellen, - Verhandlungen im Sinne der Antragsbegründung aufzunehmen, um für Bezieher einer Ausgleichzulage im Sinne einer unbürokratischen, antragslosen Vorgehensweise eine Ausweitung der Erlangung von Gebührenbefreiungen im Rahmen der jeweiligen Anspruchsberechtigung zu gewährleisten und - zur besseren Ermöglichung der Pflege zu Hause eine einmalige lineare Erhöhung des Pflegegeldes im zweistelligen Prozentbereich zur Abdeckung des Kaufkraftverlustes vorzusehen sowie in der Folge eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes sicherzustellen. 2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO werden die Anträge LT-777/A-3/88-2015, LT-778/A-3/89-2015 und LT-780/A-3/91-2015 miterledigt.“
© Copyright 2024 ExpyDoc