RuSt 3.2015 - ihre

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3.2015
Inhaltsübersicht
Die Steuerreform 2016
bewegt ein großes Volumen und bringt als
Haupt-Aktivposten
einen (vor allem im Bereich des Einstiegssteuersatzes) deutlich
abgeflachten Einkommensteuer-Tarif
mit Steuerersparnissen
bis maximal 2.355 Euro/Jahr und eine homöopathische Familienförderung (Seiten 2-4).
Auf der Passivseite
stehen zum Teil einschneidende Maßnahmen unter dem Generalthema Betrugsbekämpfung (Seiten
4-6), ergänzt um ein so
genanntes Solidaritätspaket, das im Wesentlichen einen höheren ESt-Höchstsatz,
eine höhere KESt und
ImmoESt sowie eine
überarbeitete Grunderwerbsteuer umfasst
(Seite 7).
Aber lesen Sie selbst ...
Paul & Schlemmer
Steuerberatungs GmbH
A-8200 Ludersdorf-Wilfersdorf,
Ludersdorf 202
Tel. 03112/57729, Fax-DW 40
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ihre-berater.at
Steuerreform 2016
D
ie Regierung hat am 13. März 2015 die „größte Steuerreform der zweiten
Republik“ präsentiert und am 17. März im Ministerrat beschlossen.
Auch wenn es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, einiges an Feinabstimmung fehlt und es bereits Proteste hagelt, stehen die Eckpunkte fest, die sich
auf der Aktivseite hauptsächlich um die Tarifreform in der Einkommensteuer
drehen und auf der Passivseite um Betrugsbekämpfung im weitesten Sinn —
mehr dazu auf den folgenden Seiten (Stand Ministerrat 17.3.2015).
Die Entlastung ...
Im Wesentlichen soll durch die Tarifreform eine Einkommensteuerentlastung von rund 4,9 Milliarden Euro erzielt werden, die allen über 6 Millionen
Erwerbstätigen und Pensionisten zugute kommen soll, weshalb auch an die
Einkommensgruppen gedacht wurde, die schon bisher keine Lohnsteuer gezahlt haben (ca. 2,5 Millionen Menschen) — sie erhalten in Zukunft eine höhere Negativsteuer.
Rund 100 Millionen bekommen die Familien, da der Kinderfreibetrag pro
Kind auf 440 Euro verdoppelt wird.
… und ihre Finanzierung
5
Milliarden Euro müssen allerdings auch finanziert werden — und das soll
im Wesentlichen so passieren:
→
850 Millionen Euro soll die Selbstfinanzierung bringen (Konjunktureffekt).
→
1,9 Milliarden Euro sollen aus der Betrugsbekämpfung kommen (unter
anderem Registrierkassen– und Belegerteilungspflicht sowie Kontenregister
und Einschränkungen beim Bankgeheimnis).
→
1,1 Milliarden Euro sollen durch Verwaltungseinsparungen hereinkommen.
→
KESt (Kapitalertragsteuer) und ImmoESt (Immobilienertragsteuer) steigen.
→
Der höchste Einkommensteuersatz steigt (für Einkommensteile ab einer
Million Euro pro Jahr) befristet auf 55 %.
→
Die Grunderwerbsteuer anlässlich von Erbschaften/Schenkungen wird neu
geregelt (Basis Verkehrswert, dafür Staffeltarif ab 0,5 %).
→
Das Thema Streichung von Steuerausnahmen versammelt Verschlechterungen in der Einkommensteuer (z.B. Entfall der Topfsonderausgaben, längere Gebäudeabschreibung) und einen Umsatzsteuersatz von 13 %.
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Einkommensteuertarif NEU 1
Aktuelle und künftige Tarifstufen
D
ie mit Abstand wichtigste
Entlastungsmaßnahme
der Steuerreform ist der neue,
gesenkte Einkommensteuertarif.
aktueller Tarif
0 — 11.000
0,00
11.001 — 25.000
36,50
25.001 — 60.000
43,21
ab 60.001
50,00
neuer Tarif ab 1.1.2016
0 — 11.000
0,00
11.001 — 18.000
25,00
18.001 — 31.000
35,00
31.001 — 60.000
42,00
60.001 — 90.000
48,00
90.001 — 1 Mio.
50,00
ab 1.000.001
55,00
Entlastung in Prozentpunkten
A
ls erstes fällt auf, dass der
neue Tarif doppelt so viele Stufen umfasst, als zweites
die deutliche Abflachung seines Anstieges nach der steuerfreien Zone, die sich übrigens
mit 11.000 Euro/Jahr nicht verändert hat (s. die Graphik oben).
A
n der mittleren Graphik erkennt man, dass die größten Entlastungen nach Prozentpunkten in zwei Zonen
eintreten: von 11.000 — 18.000
Euro mit 11,5 Prozentpunkten
(25 % zu 36,5 %) und zwischen
25.000 und 31.000 Euro mit
8,21 Prozentpunkten (35 % zu
43,21 %).
A
n derselben Graphik erkennt man auch, dass der
Tarif ab 1 Million Euro um 5
Prozentpunkte auf 55 % steigt.
Steuerübersicht bis 100.000 €
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ESt-Tarifvergleich 0 — 50.000 €
Einkommensteuertarif NEU 2
D
en beiden oberen Graphiken
auf dieser Seite kann man
die zahlenmäßige Entlastung bis
zu einem Jahreseinkommen von
50.000 Euro entnehmen, die in
mehreren Etappen auf über 1.600
Euro ansteigt.
D
ESt-Ersparnis 0 — 50.000 €
in Euro
ie EinkommensteuerENTlastung steigt mit zunehmendem Einkommen betragsmäßig an
und beträgt maximal — zwischen
90.000 und einer Million Euro —
2.355 Euro, worauf sie (aufgrund
des neuen Höchststeuersatzes von
55 %) wieder sinkt und erst ab ca.
1.047.000 Euro in eine EinkommensteuerBElastung umschlägt.
ad Befristung des neuen
ESt-Höchststeuersatzes
Der Ministerratsvorlage ist zu
entnehmen, dass der neue EStHöchststeuersatz von 55 % befristet gelten soll, aber leider
nicht wie lange. Außerdem hat
befristetes Recht die Tendenz,
sich zu „verewigen“ - und der
neue KESt-Satz hängt (zumindest ohne Verfassungsänderung)
auch daran ...
Tarifvergleich historisch
Arbeitnehmerabsetzbetrag
D
er Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und erhöht.
Aktuell beträgt der Arbeitnehmerabsetzbetrag 54 Euro und der
Verkehrsabsetzbetrag 291 Euro.
Die insgesamt 345 Euro werden ab
2016 — im Rahmen des neuen,
einheitlichen Verkehrsabsetzbetrags — auf 400 Euro erhöht.
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Ausweitung der
Negativsteuer
D
ie auf „Sozialversicherungserstattung“ umgetaufte maximale Negativsteuer
für Arbeitnehmer wird angehoben: erstattet werden künftig
50 % der Sozialversicherungsbeiträge, maximal 400 Euro.
Erstmals kommen auch Pensionisten in den Genuss einer
Negativsteuer im Ausmaß von
maximal 110 Euro.
Schließlich werden ab dem
nächsten Jahr auch Selbständige, die in der SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichert sind, sowie Landwirte, die
in der SV der Bauen (SVB)
versichert sind, in den Genuss
der Sozialversicherungserstattung kommen.
Finanzierung der Steuerreform
W
ir müssen uns auf den folgenden Seiten auch mit den — in
einigen Bereichen durchaus einschneidenden — Maßnahmen
zur Finanzierung der Steuerreform befassen.
Selbstfinanzierung
„Durch die Senkung der Einkommensteuer werden die Kaufkraft und damit auch der
Konsum erhöht. Dadurch ergeben sich in Folge erwartete Mehreinnahmen vor allem in
den Bereichen Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern.
Diese Steuerreform, mit einem Volumen von 5,2 Milliarden € beziehungsweise 1,5%
des Bruttoinlandsproduktes (BIP), kann mit der gewählten Gegenfinanzierung das BIP
um bis zu 0,5%-Punkte anheben. Dadurch wird die Beschäftigung signifikant steigen.“
Registrierkassen– und Aufzeichnungspflicht
E
weiteren Maßnahmen flankiert wird:
→
Es muss künftig „zur Stärkung der Belegkultur“ für jeden Geschäftsfall ein Beleg erteilt werden (Belegerteilungspflicht).
→
Barumsätze sind beginnend mit 2016 ab dem ersten Euro einzeln
aufzuzeichnen, wobei die Art der Aufzeichnung (wie bisher) dem
Unternehmer überlassen bleibt — s. aber sogleich.
ad Negativsteuer für Landwirte
Es stellt sich aber die Frage, ob
Landwirte, die in der Regel keine Steuererklärungen abgeben,
extra dafür damit anfangen.
Maßnahmen für
Familien
D
er Kinderfreibetrag wird
von 220 Euro auf
440 Euro verdoppelt, was den
Familien in Zukunft zusätzliche
100 Millionen Euro bringen soll.
D
ie bereits früher angekündigte antragslose Familienbeihilfe soll demnächst umgesetzt werden.
Z
uletzt wird auf die seit Juli
schrittweise erhöhte Familienbeihilfe ebenso hingewiesen wie auf die Erhöhung
der Kinderbetreuungsplätze.
inen maßgeblichen Beitrag zur Betrugsbekämpfung soll die bereits
jetzt wild umstrittene Registrierkassenpflicht leisten, die von
In Betrieben, die überwiegend Barumsätze erzielen, hat die Einzelaufzeichnung ab einem Netto-Jahresumsatz von 15.000 Euro verpflichtend per Registrierkasse zu erfolgen, die mittels technischer
Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen ist. Ergänzend wird ausgeführt, dass die „strafrechtliche Behandlung von Manipulationsprogrammen [...] zu prüfen“ ist.
Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht gibt es aber natürlich
weiterhin:
→
Die so genannte Kalte-Hände-Regelung (etwa für Maronibrater)
bleibt in ihrer bisherigen Form erhalten, soll aber mit 30.000 Euro
Nettoumsatz begrenzt werden.
→
Mobile Unternehmer, die nicht unter die Kalte-HändeRegelung fallen (z.B. mobile Friseure, Masseure, Hebammen,
Schneider, Tierärzte), sollen ihre mobilen Umsätze mittels Paragon
(händischer Rechnung) aufzeichnen und im Nachhinein in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen können.
→
So genannte entbehrliche Hilfsbetriebe von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Vereinen („kleine Vereinsfeste“) sollen weiterhin mit dem Kassensturz ihr Auslangen finden.
Für die Anschaffung einer Registrierkasse soll eine Prämie von bis
zu 200 Euro ausbezahlt werden. Die Kosten sollen (zur Gänze?) im
Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können.
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Finanzierung der Steuerreform
Bankgeheimnis und Kontenregister
D
ie Finanzverwaltung bekommt in Zukunft im Rahmen von
Abgabenprüfungen wie Betriebsprüfung (BP), UmsatzsteuerSonderprüfung (USO) oder Lohnabgabenprüfung (GPLA) – wie international nicht unüblich – die Möglichkeit der Konteneinsichtnahme und hebt das Bankgeheimnis insoweit auf.
Um bestehende Kontenverbindungen – inklusive Konten mit Verfügungsberechtigung – abfragen zu können, wird ein zentrales Kontenregister „oder vergleichbare[…] Maßnahmen“ eingerichtet.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige soll trotzdem wie bisher bestehen und „die abgabenrechtliche Verwertung der Abfrage muss für die jeweils zu
prüfenden Jahre erfolgen können.“
A
ls Begleitmaßnahme sollen die Banken befristetet höhere Kapitalabflüsse wie Barbehebungen oder Verschiebungen ins
Ausland melden (jährlich im Nachhinein — erstmals 2016 für den
Zeitraum 15.3.2015 bis 31.12.2015); gegen etwaige Abschleichmanöver hat man Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ins Auge gefasst (eventuell ab 1. März).
Bekämpfung von Sozialbetrug
U
nter der Unterschrift Bekämpfung des Sozialbetrugs ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen in unterschiedlichen Rechtsbereichen versammelt:
→
Aufdeckung und Zurückdrängung von Scheinfirmen.
→
Aufdeckung und Zurückdrängung des sogenannten Anmeldungskaufs.
→
Bekämpfung von Scheinrechnungen: In der Baubranche soll es
zwischen Unternehmern (B2B) mit Ausnahme von Kleinstbeträgen
ein Barzahlungsverbot geben.
→
Bessere Arbeitsanreize bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
→
Bestrafung von gewerbsmäßigen Pfuschern.
→
Verstärkung der Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des
privaten Hausbaus (außerhalb der Nachbarschaftshilfe).
→
Verstärkung der Kontrollen gegen Krankenstandsmissbrauch
(z.B. Mystery Shopping bei Ärzten).
→
Sanktionen gegen Ärzte bei Nichteinhaltung der Kontrollpflichten
(vor allem Ausweiskontrolle gegen E-Card-Missbrauch).
Weitere Sozialbetrugsmaßnahmen sollen — zur Erreichung des angepeilten Volumens von 200 Millionen Euro — im Rahmen eines neu
zu kodifizierenden Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes umgesetzt
werden.
Ankurbelung der
Wirtschaft
Z
ur Ankurbelung der Wirtschaft sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
→
Die Forschungsprämie soll
von 10 % auf 12 % erhöht werden.
→
Es soll ein KMU-Finanzierungspaket erstellt werden.
→
Es soll eine Möglichkeit zur
Schwarmfinanzierung (besser
bekannt unter dem Anglizismus
„Crowdfunding“) geschaffen
werden.
→
Die steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung soll von 1.460 auf
3.000 Euro pro Jahr erhöht werden.
→
Es soll eine Zuzugsbegünstigung für Wissenschafter und
Forscher geben.
→
Auch eine stufenweise Lohnnebenkostensenkung ab
2018 wird hier genannt, für die
ein Spielraum beim Familienlastenausgleichsfonds gesehen
wird, also de facto beim
Dienstgeberbeitrag, der aktuell 4,5 % der Bruttolohnsumme beträgt.
ad Wohnbaukonzept
Das Wohnbaukonzept, von dem
auf der ÖVP-Website zu lesen
ist, findet sich im Ministerratspapier nicht.
Höchstbeitragsgrundlage 2016
Im Jahr 2016 soll eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage im Ausmaß von
100 Euro pro Jahr erfolgen, die
jetzt höhere Beiträge und später
höhere Pensionsleistungen bringt.
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Finanzierung der Steuerreform
Bekämpfung von Steuerbetrug
A
uch im Bereich Steuerbetrugsbekämpfung gibt es etliche Überlegungen wie Eindämmung des Karussellbetrugs, eine mittelfristige Umstellung des Umsatzsteuersystems auf „reverse charge“,
Betrugsbekämpfung im Bereich Mineralölsteuer, die Investition in
eine hochspezialisierte Analysesoftware, die Bekämpfung der Umsatzsteuer-Hinterziehung im Rahmen des Versandhandels oder die
Bekämpfung von illegalen Online-Glücksspielportalen durch Internetsperren.
ad reverse charge
Bereits in der Vergangenheit gab es seitens Österreichs — allerdings
vergebliche — Bemühungen in Richtung einer grundsätzlichen Systemumstellung auf reverse charge, also ein System, bei dem keine
Umsatzsteuer fließt.
Erhöhung des ermäßigten USt-Satzes
D
er ermäßigte Steuersatz in der Umsatzsteuer wird ab 1.1.2016
für bestimmte Waren– und Dienstleistungsgruppen von
10 % (bzw. 12 %) auf 13 % angehoben:
→
Beherbergung (erst ab 1.4.2016), Jugendbetreuung
→
lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, Holz, ab Hof verkaufter Wein
→
kulturelle Dienstleistungen, Museen, Filmvorführungen
→
Luftverkehr; Bäder; Tiergärten
Beispiele
Eine Übernachtung im Hotel kostet ab 1.4.2016 bei Weiterverrechnung durch den Hotelier statt bisher 60 Euro 61,64 Euro, ein Museumseintritt ab 1.1.2016 statt 10 Euro 10,27 Euro und ab Hof verkaufter Wein statt 8,50 Euro 8,58 Euro; s. dazu die Graphik links.
Ende der Topf-Sonderausgaben
D
ie Topf–Sonderausgaben (vor allem Wohnraumschaffung/sanierung und Personenversicherungen, die derzeit zusammen
bis zu einem Betrag von meist 2.920 Euro im Jahr zu einem Viertel
absetzbar sind) laufen aus: Neuverträge sollen nicht mehr absetzbar
sein, laufende Verträge maximal noch fünf Jahre.
Die bisherige Regelung war zwar kompliziert, hat aber vor allem Alleinverdienern mit Kindern in manchen Fällen eine nicht unbeträchtliche Steuerersparnis gebracht.
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KESt-Erhöhung
Finanzierung der Steuerreform
Längere Gebäudeabschreibung
D
ie Abschreibung betrieblich genutzter Gebäude ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel 3 % pro Jahr (33,33
Jahre) bzw. bei reinen Verwaltungsgebäuden 2 % pro Jahr (50 Jahre) — außerdem gibt es einen Abschreibungssatz von 2,5 % vor allem für Banken und Versicherungen (40 Jahre).
Bei Vermietung im außerbetrieblichen Bereich beträgt der ebenfalls gesetzlich geregelte Abschreibungssatz 1,5 % pro Jahr (66,67
Jahre) - nur bei sehr alten Gebäuden sind es 2 % (50 Jahre).
In Zukunft soll nicht mehr nach der Nutzung des Gebäudes differenziert werden und ein einheitlicher Abschreibungssatz von
2,5 % zur Anwendung kommen (40 Jahre) — also weniger als im
bisher häufigsten Fall.
Außerdem soll die so genannte Instandsetzung verlängert und der
Grundanteil — er kann derzeit mit 20 % pauschaliert werden — angehoben werden, was die Abschreibungsmöglichkeiten weiter einschränkt.
ad Gebäudeabschreibung bei Vermietung
Im Ministerratspapier steht schließlich noch kryptisch „Gleichstellung
AfA bei V&V“, was je nach Lesart eine Verkürzung der bisherigen
Abschreibungsdauer von 66,67 Jahren auf die künftig einheitlichen
40 Jahre bedeuten könnte.
Kfz-Sachbezug bei hohem CO2-Ausstoß
D
erzeit beträgt der Sachbezug bei Privatnutzung eines (arbeitgebereigenen) Dienstwagens monatlich 1,5 % der Anschaffungskosten (unter bestimmten Umständen nur die Hälfte).
Ab 2016 soll der Sachbezugswert bei PKW mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120g/km 2 % der Anschaffungskosten betragen,
was einer Erhöhung von einem Drittel entspricht.
Dafür soll bei privat genutzten Dienstfahrzeugen mit Elektromotor zukünftig kein Sachbezug mehr anfallen.
Sonstige Maßnahmen
Z
uletzt hat man noch ein Bündel kleinerer Sparmaßnahmen zusmmengestellt:
→
Streichung des Bildungsfreibetrages bzw. der Bildungsprämie
→
(nicht weiter erklärte) Verlustverrechnungsbremse bei Personengesellschaften
→
Einschränkung der Einlagenrückgewähr
D
ie KESt (Kapitalertragsteuer) wird generell von 25 %
auf 27,5 % erhöht, ausgenommen sollen — Verfassungsmäßigkeit vorausgesetzt — nur Sparbücher und Girokonten sein (s.
dazu die Graphik auf Seite 6).
ImmoESt-Erhöhung
Die erst seit 1. April 2012 geltende
Immobilienertragsteuer soll von
25 % auf 30 % angehoben werden
(s. dazu die Graphik auf Seite 6).
Außerdem wird der Inflationsabschlag abgeschafft.
ad Abschaffung des Inflationsabschlages
Die Abschaffung des Inflationsabschlages führt bei Immobilien,
die längeren Zeit gehalten werden, im Extremfsall zu einer
Verdoppelung der Bemessung.
Grunderwerbsteuer
B
ei einer unentgeltlichen
Übergabe (vor allem in der
Familie) gilt ab 2016 statt des dreifachen Einheitswertes der Verkehrswert als GrESt-Basis.
Es wird einen neuen Staffeltarif
geben: unentgeltliche Übertragungen mit einem Verkehrswert ...
→
bis 250.000 Euro: 0,5 %,
→
bis 400.000 Euro: 2 %,
→
darüber hinaus: 3,5 %.
In der Land- und Forstwirtschaft bleibt es weiterhin beim
einfachen Einheitswert.
Im unternehmerischen Bereich
soll der Freibetrag von bisher
365.000 Euro auf 900.000 Euro
erhöht werden.