RECHT+STEUERN Newsletter 3.2015 Inhaltsübersicht Die Steuerreform 2016 bewegt ein großes Volumen und bringt als Haupt-Aktivposten einen (vor allem im Bereich des Einstiegssteuersatzes) deutlich abgeflachten Einkommensteuer-Tarif mit Steuerersparnissen bis maximal 2.355 Euro/Jahr und eine homöopathische Familienförderung (Seiten 2-4). Auf der Passivseite stehen zum Teil einschneidende Maßnahmen unter dem Generalthema Betrugsbekämpfung (Seiten 4-6), ergänzt um ein so genanntes Solidaritätspaket, das im Wesentlichen einen höheren ESt-Höchstsatz, eine höhere KESt und ImmoESt sowie eine überarbeitete Grunderwerbsteuer umfasst (Seite 7). Aber lesen Sie selbst ... Paul & Schlemmer Steuerberatungs GmbH A-8200 Ludersdorf-Wilfersdorf, Ludersdorf 202 Tel. 03112/57729, Fax-DW 40 [email protected] ihre-berater.at Steuerreform 2016 D ie Regierung hat am 13. März 2015 die „größte Steuerreform der zweiten Republik“ präsentiert und am 17. März im Ministerrat beschlossen. Auch wenn es noch keinen Gesetzesentwurf gibt, einiges an Feinabstimmung fehlt und es bereits Proteste hagelt, stehen die Eckpunkte fest, die sich auf der Aktivseite hauptsächlich um die Tarifreform in der Einkommensteuer drehen und auf der Passivseite um Betrugsbekämpfung im weitesten Sinn — mehr dazu auf den folgenden Seiten (Stand Ministerrat 17.3.2015). Die Entlastung ... Im Wesentlichen soll durch die Tarifreform eine Einkommensteuerentlastung von rund 4,9 Milliarden Euro erzielt werden, die allen über 6 Millionen Erwerbstätigen und Pensionisten zugute kommen soll, weshalb auch an die Einkommensgruppen gedacht wurde, die schon bisher keine Lohnsteuer gezahlt haben (ca. 2,5 Millionen Menschen) — sie erhalten in Zukunft eine höhere Negativsteuer. Rund 100 Millionen bekommen die Familien, da der Kinderfreibetrag pro Kind auf 440 Euro verdoppelt wird. … und ihre Finanzierung 5 Milliarden Euro müssen allerdings auch finanziert werden — und das soll im Wesentlichen so passieren: → 850 Millionen Euro soll die Selbstfinanzierung bringen (Konjunktureffekt). → 1,9 Milliarden Euro sollen aus der Betrugsbekämpfung kommen (unter anderem Registrierkassen– und Belegerteilungspflicht sowie Kontenregister und Einschränkungen beim Bankgeheimnis). → 1,1 Milliarden Euro sollen durch Verwaltungseinsparungen hereinkommen. → KESt (Kapitalertragsteuer) und ImmoESt (Immobilienertragsteuer) steigen. → Der höchste Einkommensteuersatz steigt (für Einkommensteile ab einer Million Euro pro Jahr) befristet auf 55 %. → Die Grunderwerbsteuer anlässlich von Erbschaften/Schenkungen wird neu geregelt (Basis Verkehrswert, dafür Staffeltarif ab 0,5 %). → Das Thema Streichung von Steuerausnahmen versammelt Verschlechterungen in der Einkommensteuer (z.B. Entfall der Topfsonderausgaben, längere Gebäudeabschreibung) und einen Umsatzsteuersatz von 13 %. Newsletter RECHT+STEUERN Einkommensteuertarif NEU 1 Aktuelle und künftige Tarifstufen D ie mit Abstand wichtigste Entlastungsmaßnahme der Steuerreform ist der neue, gesenkte Einkommensteuertarif. aktueller Tarif 0 — 11.000 0,00 11.001 — 25.000 36,50 25.001 — 60.000 43,21 ab 60.001 50,00 neuer Tarif ab 1.1.2016 0 — 11.000 0,00 11.001 — 18.000 25,00 18.001 — 31.000 35,00 31.001 — 60.000 42,00 60.001 — 90.000 48,00 90.001 — 1 Mio. 50,00 ab 1.000.001 55,00 Entlastung in Prozentpunkten A ls erstes fällt auf, dass der neue Tarif doppelt so viele Stufen umfasst, als zweites die deutliche Abflachung seines Anstieges nach der steuerfreien Zone, die sich übrigens mit 11.000 Euro/Jahr nicht verändert hat (s. die Graphik oben). A n der mittleren Graphik erkennt man, dass die größten Entlastungen nach Prozentpunkten in zwei Zonen eintreten: von 11.000 — 18.000 Euro mit 11,5 Prozentpunkten (25 % zu 36,5 %) und zwischen 25.000 und 31.000 Euro mit 8,21 Prozentpunkten (35 % zu 43,21 %). A n derselben Graphik erkennt man auch, dass der Tarif ab 1 Million Euro um 5 Prozentpunkte auf 55 % steigt. Steuerübersicht bis 100.000 € Newsletter RECHT+STEUERN ESt-Tarifvergleich 0 — 50.000 € Einkommensteuertarif NEU 2 D en beiden oberen Graphiken auf dieser Seite kann man die zahlenmäßige Entlastung bis zu einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro entnehmen, die in mehreren Etappen auf über 1.600 Euro ansteigt. D ESt-Ersparnis 0 — 50.000 € in Euro ie EinkommensteuerENTlastung steigt mit zunehmendem Einkommen betragsmäßig an und beträgt maximal — zwischen 90.000 und einer Million Euro — 2.355 Euro, worauf sie (aufgrund des neuen Höchststeuersatzes von 55 %) wieder sinkt und erst ab ca. 1.047.000 Euro in eine EinkommensteuerBElastung umschlägt. ad Befristung des neuen ESt-Höchststeuersatzes Der Ministerratsvorlage ist zu entnehmen, dass der neue EStHöchststeuersatz von 55 % befristet gelten soll, aber leider nicht wie lange. Außerdem hat befristetes Recht die Tendenz, sich zu „verewigen“ - und der neue KESt-Satz hängt (zumindest ohne Verfassungsänderung) auch daran ... Tarifvergleich historisch Arbeitnehmerabsetzbetrag D er Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und erhöht. Aktuell beträgt der Arbeitnehmerabsetzbetrag 54 Euro und der Verkehrsabsetzbetrag 291 Euro. Die insgesamt 345 Euro werden ab 2016 — im Rahmen des neuen, einheitlichen Verkehrsabsetzbetrags — auf 400 Euro erhöht. Newsletter RECHT+STEUERN Ausweitung der Negativsteuer D ie auf „Sozialversicherungserstattung“ umgetaufte maximale Negativsteuer für Arbeitnehmer wird angehoben: erstattet werden künftig 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, maximal 400 Euro. Erstmals kommen auch Pensionisten in den Genuss einer Negativsteuer im Ausmaß von maximal 110 Euro. Schließlich werden ab dem nächsten Jahr auch Selbständige, die in der SV der gewerblichen Wirtschaft (SVA) versichert sind, sowie Landwirte, die in der SV der Bauen (SVB) versichert sind, in den Genuss der Sozialversicherungserstattung kommen. Finanzierung der Steuerreform W ir müssen uns auf den folgenden Seiten auch mit den — in einigen Bereichen durchaus einschneidenden — Maßnahmen zur Finanzierung der Steuerreform befassen. Selbstfinanzierung „Durch die Senkung der Einkommensteuer werden die Kaufkraft und damit auch der Konsum erhöht. Dadurch ergeben sich in Folge erwartete Mehreinnahmen vor allem in den Bereichen Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Diese Steuerreform, mit einem Volumen von 5,2 Milliarden € beziehungsweise 1,5% des Bruttoinlandsproduktes (BIP), kann mit der gewählten Gegenfinanzierung das BIP um bis zu 0,5%-Punkte anheben. Dadurch wird die Beschäftigung signifikant steigen.“ Registrierkassen– und Aufzeichnungspflicht E weiteren Maßnahmen flankiert wird: → Es muss künftig „zur Stärkung der Belegkultur“ für jeden Geschäftsfall ein Beleg erteilt werden (Belegerteilungspflicht). → Barumsätze sind beginnend mit 2016 ab dem ersten Euro einzeln aufzuzeichnen, wobei die Art der Aufzeichnung (wie bisher) dem Unternehmer überlassen bleibt — s. aber sogleich. ad Negativsteuer für Landwirte Es stellt sich aber die Frage, ob Landwirte, die in der Regel keine Steuererklärungen abgeben, extra dafür damit anfangen. Maßnahmen für Familien D er Kinderfreibetrag wird von 220 Euro auf 440 Euro verdoppelt, was den Familien in Zukunft zusätzliche 100 Millionen Euro bringen soll. D ie bereits früher angekündigte antragslose Familienbeihilfe soll demnächst umgesetzt werden. Z uletzt wird auf die seit Juli schrittweise erhöhte Familienbeihilfe ebenso hingewiesen wie auf die Erhöhung der Kinderbetreuungsplätze. inen maßgeblichen Beitrag zur Betrugsbekämpfung soll die bereits jetzt wild umstrittene Registrierkassenpflicht leisten, die von In Betrieben, die überwiegend Barumsätze erzielen, hat die Einzelaufzeichnung ab einem Netto-Jahresumsatz von 15.000 Euro verpflichtend per Registrierkasse zu erfolgen, die mittels technischer Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen ist. Ergänzend wird ausgeführt, dass die „strafrechtliche Behandlung von Manipulationsprogrammen [...] zu prüfen“ ist. Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht gibt es aber natürlich weiterhin: → Die so genannte Kalte-Hände-Regelung (etwa für Maronibrater) bleibt in ihrer bisherigen Form erhalten, soll aber mit 30.000 Euro Nettoumsatz begrenzt werden. → Mobile Unternehmer, die nicht unter die Kalte-HändeRegelung fallen (z.B. mobile Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, Tierärzte), sollen ihre mobilen Umsätze mittels Paragon (händischer Rechnung) aufzeichnen und im Nachhinein in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen können. → So genannte entbehrliche Hilfsbetriebe von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Vereinen („kleine Vereinsfeste“) sollen weiterhin mit dem Kassensturz ihr Auslangen finden. Für die Anschaffung einer Registrierkasse soll eine Prämie von bis zu 200 Euro ausbezahlt werden. Die Kosten sollen (zur Gänze?) im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden können. Newsletter RECHT+STEUERN Finanzierung der Steuerreform Bankgeheimnis und Kontenregister D ie Finanzverwaltung bekommt in Zukunft im Rahmen von Abgabenprüfungen wie Betriebsprüfung (BP), UmsatzsteuerSonderprüfung (USO) oder Lohnabgabenprüfung (GPLA) – wie international nicht unüblich – die Möglichkeit der Konteneinsichtnahme und hebt das Bankgeheimnis insoweit auf. Um bestehende Kontenverbindungen – inklusive Konten mit Verfügungsberechtigung – abfragen zu können, wird ein zentrales Kontenregister „oder vergleichbare[…] Maßnahmen“ eingerichtet. Die Möglichkeit der Selbstanzeige soll trotzdem wie bisher bestehen und „die abgabenrechtliche Verwertung der Abfrage muss für die jeweils zu prüfenden Jahre erfolgen können.“ A ls Begleitmaßnahme sollen die Banken befristetet höhere Kapitalabflüsse wie Barbehebungen oder Verschiebungen ins Ausland melden (jährlich im Nachhinein — erstmals 2016 für den Zeitraum 15.3.2015 bis 31.12.2015); gegen etwaige Abschleichmanöver hat man Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ins Auge gefasst (eventuell ab 1. März). Bekämpfung von Sozialbetrug U nter der Unterschrift Bekämpfung des Sozialbetrugs ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen in unterschiedlichen Rechtsbereichen versammelt: → Aufdeckung und Zurückdrängung von Scheinfirmen. → Aufdeckung und Zurückdrängung des sogenannten Anmeldungskaufs. → Bekämpfung von Scheinrechnungen: In der Baubranche soll es zwischen Unternehmern (B2B) mit Ausnahme von Kleinstbeträgen ein Barzahlungsverbot geben. → Bessere Arbeitsanreize bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung. → Bestrafung von gewerbsmäßigen Pfuschern. → Verstärkung der Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus (außerhalb der Nachbarschaftshilfe). → Verstärkung der Kontrollen gegen Krankenstandsmissbrauch (z.B. Mystery Shopping bei Ärzten). → Sanktionen gegen Ärzte bei Nichteinhaltung der Kontrollpflichten (vor allem Ausweiskontrolle gegen E-Card-Missbrauch). Weitere Sozialbetrugsmaßnahmen sollen — zur Erreichung des angepeilten Volumens von 200 Millionen Euro — im Rahmen eines neu zu kodifizierenden Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes umgesetzt werden. Ankurbelung der Wirtschaft Z ur Ankurbelung der Wirtschaft sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: → Die Forschungsprämie soll von 10 % auf 12 % erhöht werden. → Es soll ein KMU-Finanzierungspaket erstellt werden. → Es soll eine Möglichkeit zur Schwarmfinanzierung (besser bekannt unter dem Anglizismus „Crowdfunding“) geschaffen werden. → Die steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung soll von 1.460 auf 3.000 Euro pro Jahr erhöht werden. → Es soll eine Zuzugsbegünstigung für Wissenschafter und Forscher geben. → Auch eine stufenweise Lohnnebenkostensenkung ab 2018 wird hier genannt, für die ein Spielraum beim Familienlastenausgleichsfonds gesehen wird, also de facto beim Dienstgeberbeitrag, der aktuell 4,5 % der Bruttolohnsumme beträgt. ad Wohnbaukonzept Das Wohnbaukonzept, von dem auf der ÖVP-Website zu lesen ist, findet sich im Ministerratspapier nicht. Höchstbeitragsgrundlage 2016 Im Jahr 2016 soll eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage im Ausmaß von 100 Euro pro Jahr erfolgen, die jetzt höhere Beiträge und später höhere Pensionsleistungen bringt. Newsletter RECHT+STEUERN Finanzierung der Steuerreform Bekämpfung von Steuerbetrug A uch im Bereich Steuerbetrugsbekämpfung gibt es etliche Überlegungen wie Eindämmung des Karussellbetrugs, eine mittelfristige Umstellung des Umsatzsteuersystems auf „reverse charge“, Betrugsbekämpfung im Bereich Mineralölsteuer, die Investition in eine hochspezialisierte Analysesoftware, die Bekämpfung der Umsatzsteuer-Hinterziehung im Rahmen des Versandhandels oder die Bekämpfung von illegalen Online-Glücksspielportalen durch Internetsperren. ad reverse charge Bereits in der Vergangenheit gab es seitens Österreichs — allerdings vergebliche — Bemühungen in Richtung einer grundsätzlichen Systemumstellung auf reverse charge, also ein System, bei dem keine Umsatzsteuer fließt. Erhöhung des ermäßigten USt-Satzes D er ermäßigte Steuersatz in der Umsatzsteuer wird ab 1.1.2016 für bestimmte Waren– und Dienstleistungsgruppen von 10 % (bzw. 12 %) auf 13 % angehoben: → Beherbergung (erst ab 1.4.2016), Jugendbetreuung → lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, Holz, ab Hof verkaufter Wein → kulturelle Dienstleistungen, Museen, Filmvorführungen → Luftverkehr; Bäder; Tiergärten Beispiele Eine Übernachtung im Hotel kostet ab 1.4.2016 bei Weiterverrechnung durch den Hotelier statt bisher 60 Euro 61,64 Euro, ein Museumseintritt ab 1.1.2016 statt 10 Euro 10,27 Euro und ab Hof verkaufter Wein statt 8,50 Euro 8,58 Euro; s. dazu die Graphik links. Ende der Topf-Sonderausgaben D ie Topf–Sonderausgaben (vor allem Wohnraumschaffung/sanierung und Personenversicherungen, die derzeit zusammen bis zu einem Betrag von meist 2.920 Euro im Jahr zu einem Viertel absetzbar sind) laufen aus: Neuverträge sollen nicht mehr absetzbar sein, laufende Verträge maximal noch fünf Jahre. Die bisherige Regelung war zwar kompliziert, hat aber vor allem Alleinverdienern mit Kindern in manchen Fällen eine nicht unbeträchtliche Steuerersparnis gebracht. Newsletter RECHT+STEUERN KESt-Erhöhung Finanzierung der Steuerreform Längere Gebäudeabschreibung D ie Abschreibung betrieblich genutzter Gebäude ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel 3 % pro Jahr (33,33 Jahre) bzw. bei reinen Verwaltungsgebäuden 2 % pro Jahr (50 Jahre) — außerdem gibt es einen Abschreibungssatz von 2,5 % vor allem für Banken und Versicherungen (40 Jahre). Bei Vermietung im außerbetrieblichen Bereich beträgt der ebenfalls gesetzlich geregelte Abschreibungssatz 1,5 % pro Jahr (66,67 Jahre) - nur bei sehr alten Gebäuden sind es 2 % (50 Jahre). In Zukunft soll nicht mehr nach der Nutzung des Gebäudes differenziert werden und ein einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5 % zur Anwendung kommen (40 Jahre) — also weniger als im bisher häufigsten Fall. Außerdem soll die so genannte Instandsetzung verlängert und der Grundanteil — er kann derzeit mit 20 % pauschaliert werden — angehoben werden, was die Abschreibungsmöglichkeiten weiter einschränkt. ad Gebäudeabschreibung bei Vermietung Im Ministerratspapier steht schließlich noch kryptisch „Gleichstellung AfA bei V&V“, was je nach Lesart eine Verkürzung der bisherigen Abschreibungsdauer von 66,67 Jahren auf die künftig einheitlichen 40 Jahre bedeuten könnte. Kfz-Sachbezug bei hohem CO2-Ausstoß D erzeit beträgt der Sachbezug bei Privatnutzung eines (arbeitgebereigenen) Dienstwagens monatlich 1,5 % der Anschaffungskosten (unter bestimmten Umständen nur die Hälfte). Ab 2016 soll der Sachbezugswert bei PKW mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 120g/km 2 % der Anschaffungskosten betragen, was einer Erhöhung von einem Drittel entspricht. Dafür soll bei privat genutzten Dienstfahrzeugen mit Elektromotor zukünftig kein Sachbezug mehr anfallen. Sonstige Maßnahmen Z uletzt hat man noch ein Bündel kleinerer Sparmaßnahmen zusmmengestellt: → Streichung des Bildungsfreibetrages bzw. der Bildungsprämie → (nicht weiter erklärte) Verlustverrechnungsbremse bei Personengesellschaften → Einschränkung der Einlagenrückgewähr D ie KESt (Kapitalertragsteuer) wird generell von 25 % auf 27,5 % erhöht, ausgenommen sollen — Verfassungsmäßigkeit vorausgesetzt — nur Sparbücher und Girokonten sein (s. dazu die Graphik auf Seite 6). ImmoESt-Erhöhung Die erst seit 1. April 2012 geltende Immobilienertragsteuer soll von 25 % auf 30 % angehoben werden (s. dazu die Graphik auf Seite 6). Außerdem wird der Inflationsabschlag abgeschafft. ad Abschaffung des Inflationsabschlages Die Abschaffung des Inflationsabschlages führt bei Immobilien, die längeren Zeit gehalten werden, im Extremfsall zu einer Verdoppelung der Bemessung. Grunderwerbsteuer B ei einer unentgeltlichen Übergabe (vor allem in der Familie) gilt ab 2016 statt des dreifachen Einheitswertes der Verkehrswert als GrESt-Basis. Es wird einen neuen Staffeltarif geben: unentgeltliche Übertragungen mit einem Verkehrswert ... → bis 250.000 Euro: 0,5 %, → bis 400.000 Euro: 2 %, → darüber hinaus: 3,5 %. In der Land- und Forstwirtschaft bleibt es weiterhin beim einfachen Einheitswert. Im unternehmerischen Bereich soll der Freibetrag von bisher 365.000 Euro auf 900.000 Euro erhöht werden.
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