Europäisches Parlament 2014-2019 0023/2016 7.3.2016 SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG eingereicht gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung zur Verdoppelung der Kapazität der Nord-Stream-Erdgasleitung Claude Turmes (Greens/EFA), Petras Auštrevičius (ALDE), Reinhard Bütikofer (Greens/EFA), Gunnar Hökmark (PPE), Zdzisław Krasnodębski (ECR), Gabrielius Landsbergis (PPE), Miroslav Poche (S&D), Bronis Ropė (Greens/EFA), Jacek Saryusz-Wolski (PPE), Pavel Telička (ALDE), Johannes Cornelis van Baalen (ALDE), Flavio Zanonato (S&D) Fristablauf: 7.6.2016 DC\1084435DE.doc DE PE576.680v01-00 DE 0023/2016 Schriftliche Erklärung gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Verdoppelung der Kapazität der Nord-Stream-Erdgasleitung1 1. Im September 2015 kündigten Gazprom und mehrere europäische Unternehmen ihr Vorhaben an, die derzeitige Kapazität der Nord-Stream-Erdgasleitung zwischen Russland und Deutschland zu verdoppeln. 2. Dieses Projekt dürfte den Status der Ukraine als Transitland für Erdgas gefährden, zu dramatischen politischen Konsequenzen führen, die Energieunion, die Sicherheit der Erdgasversorgung und der Energieversorgung in Mittel- und Osteuropa und in der Ukraine gefährden, ganz zu schweigen davon, dass Russland die Abhängigkeit von der Energieversorgung zu politischen Zwecken missbrauchen könnte. 3. Das Vorhaben wird voraussichtlich das ökologische Gleichgewicht in der Ostsee beeinträchtigen. 4. Das Vorhaben gibt Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Kompatibilität mit dem Energiebinnenmarkt, insbesondere mit dem dritten Energiepaket. Außerdem wird das Vorhaben unter Federführung eines Unternehmens durchgeführt, gegen das ermittelt wird, weil es angeblich seine beherrschende Stellung missbraucht und territoriale Einschränkungen festgelegt haben soll. Gleichzeitig soll es auch eine unlautere Preispolitik betrieben und Zusagen erpresst haben, die gar nicht in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. 5. Die Kommission wird aufgefordert, eine Verdoppelung der Kapazität der Nord-StreamErdgasleitung mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern, damit in Einklang mit dem Grundsatz „Solidarität und Vertrauen“ die von der Energieunion geförderte Diversifizierung der Energieversorgung weiter verfolgt werden kann. Der Europäische Rat wird aufgefordert, sich ebenfalls mit dieser Frage zu befassen. 6. Diese Erklärung wird mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rat übermittelt. 1 Gemäß Artikel 136 Absätze 4 und 5 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wird die Erklärung, wenn sie die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten hat, mit den Namen der Unterzeichner im Protokoll veröffentlicht und an die Adressaten übermittelt, ist für das Parlament aber nicht bindend. PE576.680v01-00 DE 2/2 DC\1084435DE.doc
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