P8-DCL-2016-0023

Europäisches Parlament
2014-2019
0023/2016
7.3.2016
SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG
eingereicht gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung
zur Verdoppelung der Kapazität der Nord-Stream-Erdgasleitung
Claude Turmes (Greens/EFA), Petras Auštrevičius (ALDE), Reinhard
Bütikofer (Greens/EFA), Gunnar Hökmark (PPE), Zdzisław
Krasnodębski (ECR), Gabrielius Landsbergis (PPE), Miroslav Poche
(S&D), Bronis Ropė (Greens/EFA), Jacek Saryusz-Wolski (PPE), Pavel
Telička (ALDE), Johannes Cornelis van Baalen (ALDE), Flavio Zanonato
(S&D)
Fristablauf: 7.6.2016
DC\1084435DE.doc
DE
PE576.680v01-00
DE
0023/2016
Schriftliche Erklärung gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung des Europäischen
Parlaments zur Verdoppelung der Kapazität der Nord-Stream-Erdgasleitung1
1. Im September 2015 kündigten Gazprom und mehrere europäische Unternehmen ihr
Vorhaben an, die derzeitige Kapazität der Nord-Stream-Erdgasleitung zwischen Russland
und Deutschland zu verdoppeln.
2. Dieses Projekt dürfte den Status der Ukraine als Transitland für Erdgas gefährden, zu
dramatischen politischen Konsequenzen führen, die Energieunion, die Sicherheit der
Erdgasversorgung und der Energieversorgung in Mittel- und Osteuropa und in der
Ukraine gefährden, ganz zu schweigen davon, dass Russland die Abhängigkeit von der
Energieversorgung zu politischen Zwecken missbrauchen könnte.
3. Das Vorhaben wird voraussichtlich das ökologische Gleichgewicht in der Ostsee
beeinträchtigen.
4. Das Vorhaben gibt Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Kompatibilität mit dem
Energiebinnenmarkt, insbesondere mit dem dritten Energiepaket. Außerdem wird das
Vorhaben unter Federführung eines Unternehmens durchgeführt, gegen das ermittelt wird,
weil es angeblich seine beherrschende Stellung missbraucht und territoriale
Einschränkungen festgelegt haben soll. Gleichzeitig soll es auch eine unlautere
Preispolitik betrieben und Zusagen erpresst haben, die gar nicht in Zusammenhang mit
dem Vorhaben stehen.
5. Die Kommission wird aufgefordert, eine Verdoppelung der Kapazität der Nord-StreamErdgasleitung mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern, damit in Einklang mit dem
Grundsatz „Solidarität und Vertrauen“ die von der Energieunion geförderte
Diversifizierung der Energieversorgung weiter verfolgt werden kann. Der Europäische
Rat wird aufgefordert, sich ebenfalls mit dieser Frage zu befassen.
6. Diese Erklärung wird mit den Namen der Unterzeichner dem Rat, der Kommission und
dem Europäischen Rat übermittelt.
1
Gemäß Artikel 136 Absätze 4 und 5 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wird die Erklärung,
wenn sie die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten hat, mit den Namen der
Unterzeichner im Protokoll veröffentlicht und an die Adressaten übermittelt, ist für das Parlament aber nicht
bindend.
PE576.680v01-00
DE
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DC\1084435DE.doc