Europäisches Parlament 2014-2019 0004/2015 18.1.2016 SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG eingereicht gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung zum Ziel zur Verringerung schwerer Verletzungen im Straßenverkehr Olga Sehnalová (S&D), Lucy Anderson (S&D), Wim van de Camp (PPE), Ismail Ertug (S&D), Karima Delli (Verts/ALE), Maria Grapini (S&D), Theresa Griffin (S&D), Dieter-Lebrecht Koch (PPE), Kateřina Konečná (GUE/NGL), Gesine Meissner (ALDE), Monika Smolková (S&D), Dubravka Šuica (PPE), Patricija Šulin (PPE), Claudia Tapardel (S&D) Fristablauf: 18.4.2016 DC\1082552DE.doc DE PE575.683v01-00 DE 0004/2015 Schriftliche Erklärung gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zum Ziel zur Verringerung schwerer Verletzungen im Straßenverkehr1 1. Allein im vergangenen Jahr waren 200 000 Menschen von Verkehrsunfällen betroffen, die für sie lebensverändernde Folgen nach sich zogen. 2. Durch schwere Verletzungen im Straßenverkehr kommt es zu wesentlichen sozialen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen. Verletzungen im Straßenverkehr verursachen nicht nur menschliches Leid, sondern führen auch zu Kosten von insgesamt etwa 2 % des BIP. 3. Aus Statistiken geht hervor, dass die Anzahl schwerer Verletzungen durch Verkehrsunfälle zunimmt. 2014 ist diese Zahl im Vergleich zu 2013 um fast 3 % gestiegen. Es müssen eindeutige, ehrgeizige Ziele festgelegt werden, wenn diese nicht hinnehmbare Entwicklung umgekehrt werden soll. 4. In dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über erste Meilensteine auf dem Weg zu einer Strategie zur Vermeidung von Verletzungen („First milestone towards an injury strategy“) aus dem Jahr 2013 hieß es, dass ein strategisches, realistisches und gleichzeitig ehrgeiziges Ziel die derzeitige EU-Strategie für die Straßenverkehrssicherheit ergänzen könne, und die Kommission hat in ihrer vor Kurzem vorgelegten Zwischenbewertung in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit bekräftigt, dass die Vorbedingungen für die Festlegung eines strategischen Zieles erfüllt seien. 5. Die Kommission wird daher aufgefordert, ihren eigenen Empfehlungen Rechnung zu tragen und ein konkretes Ziel für die Verringerung schwerer Verletzungen im Straßenverkehr festzulegen, damit die Anzahl der Unfälle mit lebensverändernden Folgen auf den Straßen der EU abnimmt. 6. Diese Erklärung wird mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission übermittelt. 1 Gemäß Artikel 136 Absätze 4 und 5 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wird die Erklärung, wenn sie die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten hat, mit den Namen der Unterzeichner im Protokoll veröffentlicht und an die Adressaten übermittelt, ist für das Parlament aber nicht bindend. PE575.683v01-00 DE 2/2 DC\1082552DE.doc
© Copyright 2024 ExpyDoc