P8-DCL-2016-0004

Europäisches Parlament
2014-2019
0004/2015
18.1.2016
SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG
eingereicht gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung
zum Ziel zur Verringerung schwerer Verletzungen im Straßenverkehr
Olga Sehnalová (S&D), Lucy Anderson (S&D), Wim van de Camp (PPE),
Ismail Ertug (S&D), Karima Delli (Verts/ALE), Maria Grapini (S&D),
Theresa Griffin (S&D), Dieter-Lebrecht Koch (PPE), Kateřina Konečná
(GUE/NGL), Gesine Meissner (ALDE), Monika Smolková (S&D),
Dubravka Šuica (PPE), Patricija Šulin (PPE), Claudia Tapardel (S&D)
Fristablauf: 18.4.2016
DC\1082552DE.doc
DE
PE575.683v01-00
DE
0004/2015
Schriftliche Erklärung gemäß Artikel 136 der Geschäftsordnung des Europäischen
Parlaments zum Ziel zur Verringerung schwerer Verletzungen im Straßenverkehr1
1. Allein im vergangenen Jahr waren 200 000 Menschen von Verkehrsunfällen betroffen, die
für sie lebensverändernde Folgen nach sich zogen.
2. Durch schwere Verletzungen im Straßenverkehr kommt es zu wesentlichen sozialen und
wirtschaftlichen Beeinträchtigungen. Verletzungen im Straßenverkehr verursachen nicht
nur menschliches Leid, sondern führen auch zu Kosten von insgesamt etwa 2 % des BIP.
3. Aus Statistiken geht hervor, dass die Anzahl schwerer Verletzungen durch
Verkehrsunfälle zunimmt. 2014 ist diese Zahl im Vergleich zu 2013 um fast 3 %
gestiegen. Es müssen eindeutige, ehrgeizige Ziele festgelegt werden, wenn diese nicht
hinnehmbare Entwicklung umgekehrt werden soll.
4. In dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über erste Meilensteine auf dem
Weg zu einer Strategie zur Vermeidung von Verletzungen („First milestone towards an
injury strategy“) aus dem Jahr 2013 hieß es, dass ein strategisches, realistisches und
gleichzeitig ehrgeiziges Ziel die derzeitige EU-Strategie für die Straßenverkehrssicherheit
ergänzen könne, und die Kommission hat in ihrer vor Kurzem vorgelegten
Zwischenbewertung in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit bekräftigt, dass die
Vorbedingungen für die Festlegung eines strategischen Zieles erfüllt seien.
5. Die Kommission wird daher aufgefordert, ihren eigenen Empfehlungen Rechnung zu
tragen und ein konkretes Ziel für die Verringerung schwerer Verletzungen im
Straßenverkehr festzulegen, damit die Anzahl der Unfälle mit lebensverändernden Folgen
auf den Straßen der EU abnimmt.
6. Diese Erklärung wird mit den Namen der Unterzeichner dem Rat und der Kommission
übermittelt.
1
Gemäß Artikel 136 Absätze 4 und 5 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wird die Erklärung,
wenn sie die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten hat, mit den Namen der
Unterzeichner im Protokoll veröffentlicht und an die Adressaten übermittelt, ist für das Parlament aber nicht
bindend.
PE575.683v01-00
DE
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DC\1082552DE.doc