PlusPunktRente Tarif 2010-U // VORTEILE … der PlusPunktRente // Garantiezins 3 % // Keine Provisionen und Abschlussgebühren // Niedrige Verwaltungskosten // Staatlich gefördert // Hohe Flexibilität bei Beiträgen, Förderwegen und Rentenbeginn // Mit Hinterbliebenenschutz und Absicherung bei Erwerbsminderung // Betriebsrente und PlusPunktRente aus einer Hand Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website oder im persönlichen Gespräch mit unserem Serviceteam Versicherung. Servicezeiten www.kvw-muenster.de/ PlusPunktRente Bestens versorgt. Mo–Do Fr 8.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr 8.30 – 14.00 Uhr Tel. (0251) 591-5566 Fax (0251) 591-5915 [email protected] www.kvw-muenster.de // BERECHNUNGSBEISPIELE ZUR PLUSPUNKTRENTE // ENTGELTUMWANDLUNG Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber einen Beitrag, den dieser von Ihrem Bruttoentgelt steuerund sozialabgabenfrei jeden Monat in eine PlusPunktRente umwandelt. Maximal können dies 4 % der Beitragsbemessungs grenze der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Darüber hinaus können weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei umgewandelt werden. Wenn Sie beabsichtigen, zum Beispiel monatlich 100 Euro für eine ergänzende Altersvorsorge umzuwandeln, entsteht Ihnen in der Regel nur ein persönlicher Nettoaufwand von 50 Euro. // Beispiel 40-jähriger Beschäftigter, Jahreseinkommen 32.000 Euro, Steuerklasse I Jährlicher Beitrag auf das PlusPunktRente-Konto 1.200,- € Steuervorteil 350,- € Sozialversicherungsersparnis 250,- € = jährlicher Nettoaufwand 600,- € Garantierte PlusPunktRente mit 67 Jahren mtl. 213,52 € // RIESTER-FÖRDERUNG Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge aus dem Nettogehalt. Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie einen Beitrag von 4 % Ihres sozial versicherungspflichtigen Bruttoein kommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen einzahlen. Die jährlichen Zulagen setzen sich zusammen aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Für ab 2008 geborene Kinder erhöht sich die jährliche Kinderzulage auf 300 Euro. Bei der Steuererklärung können Sie zusätzlich die Beiträge plus Zulagen bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erstattet Ihnen das Finanzamt die Differenz. // Beispiel 40-jährige Beschäftigte, Jahreseinkommen 35.000 Euro, 2 Kinder (geb. 2005 und 2009) Jährlicher Beitrag (4 % des Vorjahreseinkommens) 1.400,- € Grundzulage 154,- € Kinderzulagen 485,- € = Mindest-Eigenbeitrag Garantierte PlusPunktRente mit 67 Jahren 761,00 € : 12 = mtl. 63,42 € mtl. 253,21 €
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