www.assekuranz.ch September 2015 Editorial Sie besitzen ein älteres, gut unterhaltenes Wohnhaus, das aber nicht mehr dem heutigen Komfort-Standard eines Neubaus entspricht. Verursacht durch einen Brand entsteht ein grösserer Sachschaden. Bei der Wiederherstellung wird der Komfortstandard den heutigen Verhältnissen angepasst. Konkret liessen sie im Wohnhaus beispielsweise Isolierglasfenster anstatt einfach verglasten Fenstern einbauen. Auch die Aussenisolation wurde deutlich verbessert. Die neue Küche verfügt über Einbaugeräte, deren Preis weit über dem Bisherigen liegt... Im Kanton Appenzell A.Rh. sind bekanntlich alle Gebäude bei der Assekuranz AR zum Neuwert versichert. Irrtümlicherweise stellen sich Geschädigte oft auf den Standpunkt, dass die Wiederherstellung des Objektes vollumfänglich gedeckt sei. Generell sind nur Sachen versichert, die beim Zeitpunkt der Neueinschätzung oder bei periodischer Kontrollschätzung effektiv am Gebäude vorhanden sind. Mehrkosten, die im Schadenfall durch andere Ausführungen entstehen, sind nicht versicherbar. Deshalb müssen Mehrkosten für Komfortverbesserungen bei der Wiederherstellung vom Geschädigten übernommen werden. Ab und zu kommt es bei der Schadenermittlung zu Diskussionen, weil Geschädigte erwarten, dass die gesamten Wiederherstellungskosten vergütet werden. Anders ist es, wenn Gebäude vor einem Schadenereignis kürzlich renoviert, an- oder ausgebaut wurden. Egal ob der Assekuranz gemeldet, sind Mehrwerte automatisch versichert. Im Gegenzug sind Bauzeitversicherungsprämien über die ganze Bauperiode zu begleichen. So sind alle Versicherten gleich behandelt. Ernst Bischofberger Direktor AAR Ist eine Bauzeitversicherung nötig? Für mehr Sicherheit und Schutz während Neu- und Umbauten Gebäude können auch während der Erstellungsphase oder bei Umbauten von Feuer, Sturm oder Hochwasser betroffen sein. Damit der investierte Wert jederzeit gesichert ist, braucht es eine Bauzeitversicherung. Sie ist, wie auch die ordentliche Gebäude versicherung, im Kanton Appenzell A. Rh. obligatorisch. Versicherungen für unterschiedliche Risiken Neben Absicherung gegen Feuer und Elementarereignisse bei Bauarbeiten durch die Bauzeitversicherung (BZV) sind weitere Versicherungen notwendig. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor finanziellen Folgen, die aus Personenund Sachschäden oder Schaden ersatzansprüchen entstehen können. Die Bauwesenversicherung deckt durch Bauarbeiten und Beteiligte verursachte Schäden an Gebäuden, Baustelleneinrichtungen und Baugruben. Umfang der Bauzeitversicherung, Abgrenzungen Wie eine ordentliche Gebäudeversicherung deckt sie nur das Gebäude selbst, dies ab Beginn der Fundamente bzw. Bodenplatte, Rohbau, Ausbau, Installationen bis und mit den Honoraren der Spezialisten. Die Baugrube (Aushub) ist explizit davon ausgenommen. Für Mehrwerte ab Fr. 35’000.– ist eine Anmeldung obligatorisch. Regress im Schadenfall Bei Schäden durch fahrlässiges Verhalten oder unsachgemässes Arbeiten von Handwerkern kann die Assekuranz Regress auf die Verursacher nehmen. Verursachen Eigentümer fahrlässig Schäden, können Leistungen gekürzt werden. stehenden Gebäudes angewendet. Nach Abschluss der Bauarbeiten und nach Vorliegen der Rechnungen erfolgt eine neue Einschätzung. Unterlassene Anmeldung, Haftung für Prämien Selbst wenn die Bauzeitversicherung einmal vergessen geht, ist das Gebäude trotzdem voll versichert. Allerdings müssen die Versicherten Mehrwerte nachweisen. Um im Schadenfall unliebsame Diskussionen zu vermeiden, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung. Die Assekuranz AR fordert entgangene Prämien bis zu sechs Jahren nach. Der Eigentümer haftet Neubau und Umbau Grundsätzlich wird zum Neuwert ver- immer für sämtliche Prämien. sichert, bei Neubauten gilt der aktuelle Stand der Arbeiten. Bei Umbauten Für Fragen rund um die Versicherung, deckt die Bauzeitversicherung entste- speziell auch der Bauzeitversicherung hende Mehrwerte. Zur Verdeutli- stehen die Mitarbeiter der Assekuranz chung folgende Beispiele: Eine aus AR jederzeit zur Verfügung. wenigen Einbaumöbeln, einem Herd und einem kleinen Kühlschrank bestehende Küche wird erneuert. Die neue Küche verfügt über wesentlich mehr Möbel, ein Kochfeld, separatem Back- Das Wichtigste in Kürze ofen mit Mikrowelle, Dampfabzug • Anmeldung der Bauzeitversiund einer Geschirrspülmaschine. Die cherung schafft Klarheit für allMöbel und zusätzliche Geräte ergeben fällige Versicherungsleistungen einen Mehrwert. • Obligatorium für wertver Bei Fassadensanierungen führt eine mehrende Baukosten über bessere Dämmung zu Mehrwert. Bei Fr. 35’000.– einer neuen Eternitfassade gegenüber • Anmeldung erfolgt immer durch der alten, zum Neuwert versicherten die Versicherten Schindelfassade entsteht hingegen • Bei Nichtanmelden können kein Mehrwert. Leistungen gekürzt werden • Für die Prämie haftet immer Beginn, Prämien, Schätzung der Eigentümer Die Einheitsprämie von 75 Rappen/ • Laufzeit beginnt mit den BauarFr. 1000.– Versicherungssumme/Jahr beiten und endet mit dem Bezug gilt für Neubauten. Bei Umbauten wird bzw. Fertigstellung der jeweilige ordentliche Tarif des be- • Prämien werden nach der ordentlichen Schätzung erhoben • Entgangene Prämien werden bis 6 Jahre zurück nachverlangt Empfehlungen der Asse kuranz • Meldung des Bauvorhabens an die Assekuranz AR, schriftlich (Formular), telefonisch oder online • Bauabschluss der Assekuranz AR mitteilen, damit eine Neuschätzung erfolgt • Abklärung beim Kauf eines neuen Gebäudes, ob eine Bauzeitversicherung bestanden hat und wer die Kosten dafür trägt Das brandheisse Gespräch Hannes Nägeli ist Inhaber und Geschäftsführer der Nägeli Holzbau in Gais. Während der Bauarbeiten für den Neubau eines Zweifamilienhauses in Bühler war Hannes Nägeli von einem Feuer betroffen. Infolge Schweissarbeiten von Bitumen-Dachpappen entzündeten sich Pavatex-Dämmplatten nach einem Mottbrand mitten in der Nacht. Welche Gebäudeteile waren vom Feuer betroffen und wie hoch war der entstandene Schaden? Betroffen war der westliche Teil des Rohbaus, wie Wand- und Deckenelemente inkl. Unterzüge, Pfosten und Fenster. Die Hitze beschädigte die Betonwand. Der Schaden belief sich auf rund Fr. 120’000.–. Wie war die Abwicklung des Schaden falls mit der Assekuranz AR? Der Schadenexperte war sofort vor Ort. Wir begannen unmittelbar mit der Sanierung. Die Zusammenarbeit war unkompliziert und speditiv. An dieser Stelle ein grosses Lob und Dankeschön an die Mitarbeiter der Assekuranz AR! Wo lag die Problematik bei der Wiederinstandstellung? Die grösste Herausforderung war die Beseitigung sämtlicher Rauchrückstände und Gerüche. Defekte Bauteile wurden ersetzt, damit ästhetisch und statisch keinerlei Schäden mehr erkennbar waren. Der Rauchgeruch, ein Problem vor allem während Heizperioden, konnte mittels Trockeneisbehandlung, gelöst werden. War das Gebäude nach der Schaden sanierung gleichwertig wie vorher? Ja, ohne Einschränkungen. Dank der Versicherung und dem gesprochenen Geld an diesem Neubau konnten wir wirklich alles ersetzen was angebrannt, angekohlt oder geschmolzen war. War die Bauzeitversicherung nützlich? Ja, auf jeden Fall. Die Assekuranz fordert bei Nichtan melden der Bauzeitversicherung die Prämien nach. Was meinen Sie dazu? Das verstehe ich gut. Sollten Schäden entstehen, kämen die Geschädigten mit Bestimmtheit auf die Assekuranz zurück. Zudem ist die Prämie für Bauzeitversicherung relativ günstig. Entsprach die Schadenabwicklung Ihren Erwartungen? Sie hat unsere Erwartungen sogar übertroffen! Mit so viel Unterstützung haben wir nicht gerechnet. Wohnpark am Rosenberg/Heiden AR, www.orchis-immobilien.ch ASSEKURANZ VON A BIS Z S wie Selbstbehalt In der Versicherungsbranche kennt man den sogenannten Selbstbehalt. Er bezweckt verschiedene Ziele. Einerseits sinken die Versicherungsprä mien, weil die Versicherung nicht das gesamte Schadensrisiko trägt und die administrativen Kosten geringer sind, andererseits motiviert sie die Versicherten zur Vorsicht bei der Vermeidung versicherter Risiken. Der Selbstbehalt ist dort sinnvoll, wo Versicherte das Risiko eines Schaden eintritts beeinflussen können. Der Selbstbehalt kann ein Anreiz für Schadenverhütungsmassnahmen sein. Bei der Assekuranz AR liegt der Selbstbehalt bei 10 % der Schadensumme, im Minimum Fr. 300.– und maximal Fr. 2’000.–. Telefonanruf ohne Umwege Unsere Telefonanlage ermöglicht Ihnen, direkt die zuständige Person zu erreichen: Hauptnummer Fax Versicherung Schätzungen Schäden Objektschutz Naturgef. Feuerwehr Brandschutz/Kaminfeger Wasserversorgung 071 353 00 53 071 353 00 59 071 353 00 52 071 353 00 52 071 353 00 51 071 353 00 55 071 353 00 58 071 353 00 57 071 353 00 58
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