Ist eine Bauzeitversicherung nötig?

www.assekuranz.ch September 2015
Editorial
Sie besitzen ein älteres, gut unterhaltenes Wohnhaus, das aber nicht
mehr dem heutigen Komfort-Standard eines Neubaus entspricht.
Verursacht durch einen Brand entsteht ein grösserer Sachschaden.
Bei der Wiederherstellung wird der
Komfortstandard den heutigen Verhältnissen angepasst. Konkret
liessen sie im Wohnhaus beispielsweise Isolierglasfenster anstatt
einfach verglasten Fenstern einbauen. Auch die Aussenisolation wurde
deutlich verbessert. Die neue Küche
verfügt über Einbaugeräte, deren
Preis weit über dem Bisherigen
liegt...
Im Kanton Appenzell A.Rh. sind bekanntlich alle Gebäude bei der
Assekuranz AR zum Neuwert versichert. Irrtümlicherweise stellen
sich Geschädigte oft auf den Standpunkt, dass die Wiederherstellung
des Objektes vollumfänglich ge­deckt sei. Generell sind nur Sachen
versichert, die beim Zeitpunkt
der Neueinschätzung oder bei periodischer Kontrollschät­zung effektiv
am Gebäude vorhanden sind. Mehrkosten, die im Schadenfall durch andere Ausführungen entstehen, sind
nicht versicherbar. Deshalb müssen
Mehrkosten für Komfortverbesserungen bei der Wiederherstellung
vom Geschädigten übernommen
werden. Ab und zu kommt es bei der
Schadenermittlung zu Diskussionen,
weil Geschädigte erwarten, dass die
gesamten Wiederherstellungskosten vergütet werden.
Anders ist es, wenn Gebäude vor einem Schadenereignis kürzlich renoviert, an- oder ausgebaut wurden.
Egal ob der Assekuranz gemeldet,
sind Mehrwerte automatisch versichert. Im Gegenzug sind Bauzeitversicherungsprämien über die ganze
Bauperiode zu begleichen. So sind
alle Versicherten gleich behandelt.
Ernst
Bischofberger
Direktor AAR
Ist eine Bauzeitversicherung nötig?
Für mehr Sicherheit und Schutz während Neu- und Umbauten
Gebäude können auch während der Erstellungsphase oder bei
Umbauten von Feuer, Sturm oder Hochwasser betroffen sein.
Damit der investierte Wert jederzeit gesichert ist, braucht es eine
Bauzeitversicherung. Sie ist, wie auch die ordentliche Gebäude­
versicherung, im Kanton Appenzell A. Rh. obligatorisch.
Versicherungen für unterschiedliche Risiken
Neben Absicherung gegen Feuer und
Elementarereignisse bei Bauarbeiten
durch die Bauzeitversicherung (BZV)
sind weitere Versicherungen notwendig. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor
finanziellen Folgen, die aus Personenund Sachschäden oder Schaden­
ersatzansprüchen entstehen können.
Die Bauwesenversicherung deckt
durch Bauarbeiten und Beteiligte verursachte Schäden an Gebäuden, Baustelleneinrichtungen und Baugruben.
Umfang der Bauzeitversicherung, Abgrenzungen
Wie eine ordentliche Gebäudeversicherung deckt sie nur das Gebäude
selbst, dies ab Beginn der Fundamente bzw. Bodenplatte, Rohbau, Ausbau,
Installationen bis und mit den Honoraren der Spezialisten. Die Baugrube
(Aushub) ist explizit davon ausgenommen.
Für Mehrwerte ab Fr. 35’000.– ist eine
Anmeldung obligatorisch.
Regress im Schadenfall
Bei Schäden durch fahrlässiges Verhalten oder unsachgemässes Arbeiten
von Handwerkern kann die Assekuranz Regress auf die Verursacher nehmen. Verursachen Eigentümer fahrlässig Schäden, können Leistungen
gekürzt werden.
stehenden Gebäudes angewendet.
Nach Abschluss der Bauarbeiten und
nach Vorliegen der Rechnungen erfolgt eine neue Einschätzung.
Unterlassene Anmeldung,
Haftung für Prämien
Selbst wenn die Bauzeitversicherung
einmal vergessen geht, ist das Gebäude trotzdem voll versichert. Allerdings müssen die Versicherten Mehrwerte nachweisen. Um im Schadenfall
unliebsame Diskussionen zu vermeiden, empfiehlt sich eine rechtzeitige
Anmeldung. Die Assekuranz AR fordert entgangene Prämien bis zu sechs
Jahren nach. Der Eigentümer haftet
Neubau und Umbau
Grundsätzlich wird zum Neuwert ver- immer für sämtliche Prämien.
sichert, bei Neubauten gilt der aktuelle Stand der Arbeiten. Bei Umbauten Für Fragen rund um die Versicherung,
deckt die Bauzeitversicherung entste- speziell auch der Bauzeitversicherung
hende Mehrwerte. Zur Verdeutli- stehen die Mitarbeiter der Assekuranz
chung folgende Beispiele: Eine aus AR jederzeit zur Verfügung.
wenigen Einbaumöbeln, einem Herd
und einem kleinen Kühlschrank bestehende Küche wird erneuert. Die neue
Küche verfügt über wesentlich mehr
Möbel, ein Kochfeld, separatem Back- Das Wichtigste in Kürze
ofen mit Mikrowelle, Dampfabzug • Anmeldung der Bauzeitversiund einer Geschirrspülmaschine. Die
cherung schafft Klarheit für allMöbel und zusätzliche Geräte ergeben
fällige Versicherungsleistungen
einen Mehrwert.
• Obligatorium für wertver­
Bei Fassadensanierungen führt eine
mehrende Baukosten über
bessere Dämmung zu Mehrwert. Bei
Fr. 35’000.–
einer neuen Eternitfassade gegenüber • Anmeldung erfolgt immer durch
der alten, zum Neuwert versicherten
die Versicherten
Schindelfassade entsteht hingegen • Bei Nichtanmelden können
kein Mehrwert.
Leistungen gekürzt werden
• Für die Prämie haftet immer
Beginn, Prämien, Schätzung
der Eigentümer
Die Einheitsprämie von 75 Rappen/ • Laufzeit beginnt mit den BauarFr. 1000.– Versicherungssumme/Jahr
beiten und endet mit dem Bezug
gilt für Neubauten. Bei Umbauten wird
bzw. Fertigstellung
der jeweilige ordentliche Tarif des be- • Prämien werden nach der ordentlichen Schätzung erhoben
• Entgangene Prämien werden bis
6 Jahre zurück nachverlangt
Empfehlungen der Asse­
kuranz
• Meldung des Bauvorhabens an
die Assekuranz AR, schriftlich
(Formular), telefonisch oder
online
• Bauabschluss der Assekuranz
AR mitteilen, damit eine Neuschätzung erfolgt
• Abklärung beim Kauf eines neuen Gebäudes, ob eine Bauzeitversicherung bestanden hat und
wer die Kosten dafür trägt
Das brandheisse
Gespräch
Hannes Nägeli
ist Inhaber
und Geschäftsführer der
Nägeli Holzbau in Gais.
Während der Bauarbeiten für den Neubau eines Zweifamilienhauses in Bühler
war Hannes Nägeli von einem Feuer
betroffen. Infolge Schweissarbeiten von
Bitumen-Dachpappen entzündeten sich
Pavatex-Dämmplatten nach einem
Mottbrand mitten in der Nacht.
Welche Gebäudeteile waren vom
Feuer betroffen und wie hoch war
der entstandene Schaden?
Betroffen war der westliche Teil des
Rohbaus, wie Wand- und Deckenelemente inkl. Unterzüge, Pfosten und
Fenster. Die Hitze beschädigte die Betonwand. Der Schaden belief sich auf
rund Fr. 120’000.–.
Wie war die Abwicklung des Schaden­
falls mit der Assekuranz AR?
Der Schadenexperte war sofort vor Ort.
Wir begannen unmittelbar mit der Sanierung. Die Zusammenarbeit war unkompliziert und speditiv. An dieser Stelle ein grosses Lob und Dankeschön an
die Mitarbeiter der Assekuranz AR!
Wo lag die Problematik bei der
Wiederinstandstellung?
Die grösste Herausforderung war die
Beseitigung sämtlicher Rauchrückstände
und Gerüche. Defekte Bauteile wurden
ersetzt, damit ästhetisch und statisch keinerlei Schäden mehr erkennbar waren.
Der Rauchgeruch, ein Problem vor allem
während Heizperioden, konnte mittels
Trockeneisbehandlung, gelöst werden.
War das Gebäude nach der Schaden­
sanierung gleichwertig wie vorher?
Ja, ohne Einschränkungen. Dank der
Versicherung und dem gesprochenen
Geld an diesem Neubau konnten wir
wirklich alles ersetzen was angebrannt,
angekohlt oder geschmolzen war.
War die Bauzeitversicherung nützlich?
Ja, auf jeden Fall.
Die Assekuranz fordert bei Nichtan­
melden der Bauzeitversicherung die
Prämien nach. Was meinen Sie dazu?
Das verstehe ich gut. Sollten Schäden
entstehen, kämen die Geschädigten mit
Bestimmtheit auf die Assekuranz zurück. Zudem ist die Prämie für Bauzeitversicherung relativ günstig.
Entsprach die Schadenabwicklung
Ihren Erwartungen?
Sie hat unsere Erwartungen sogar übertroffen! Mit so viel Unterstützung haben
wir nicht gerechnet.
Wohnpark am Rosenberg/Heiden AR, www.orchis-immobilien.ch
ASSEKURANZ VON A BIS Z
S wie Selbstbehalt
In der Versicherungsbranche kennt
man den sogenannten Selbstbehalt. Er
bezweckt verschiedene Ziele. Einerseits sinken die Versicherungsprä­
mien, weil die Versicherung nicht das
gesamte Schadensrisiko trägt und
die administrativen Kosten geringer
sind, andererseits motiviert sie die
Versicherten zur Vorsicht bei der Vermeidung versicherter Risiken. Der
Selbstbehalt ist dort sinnvoll, wo
Versicherte das Risiko eines Schaden­
eintritts beeinflussen können. Der
Selbstbehalt kann ein Anreiz für Schadenverhütungsmassnahmen sein. Bei
der Assekuranz AR liegt der Selbstbehalt bei 10 % der Schadensumme,
im Minimum Fr. 300.– und maximal
Fr. 2’000.–.
Telefonanruf ohne
Umwege
Unsere Telefonanlage ermöglicht Ihnen,
direkt die zuständige Per­son zu erreichen:
Hauptnummer
Fax
Versicherung
Schätzungen
Schäden
Objektschutz Naturgef.
Feuerwehr
Brandschutz/Kaminfeger
Wasserversorgung
071 353 00 53
071 353 00 59
071 353 00 52
071 353 00 52
071 353 00 51
071 353 00 55
071 353 00 58
071 353 00 57
071 353 00 58