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Gewerbesteuer-Urteil: Finanzgericht sieht Hoteleinkauf als Miete
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10.02.2016, 12:13 Uhr
von Klaus Hildebrandt [http://www.fvw.de/redaktion-klaus-hildebrandt/15/15158]
Niederlage für die Veranstalter: Das Finanzgericht Münster stuft den weltweiten Hoteleinkauf
grundsätzlich als Miete ein. Allerdings nur zu einem bestimmten Teil.
Der neunte Senat des Finanzgerichts Münster hatte am 28. Januar eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Foto: Klaus Hildebrandt
In einem Zwischenurteil nach der mündlichen Verhandlung zur gewerbesteuerlichen
Hinzurechnung im Fall des Münsteraner Veranstalters Frosch Sportreisen (fvw berichtete)
stellt das Finanzgericht Münster fest, dass bei eingekauften Hotelzimmern ein Mietanteil
enthalten ist. Wie der Berichterstatter in dem Verfahren der fvw sagt, könne man hier aber
nur die Kaltmiete ansetzen, aus der Nebenleistungen wie Heizung, Strom,Wasser und
Reinigung sowie eventuell auch weitere Serviceleistungen des Hotels herauszurechnen
10.02.2016 12:30
Gewerbesteuer-Urteil: Finanzgericht sieht Hoteleinkauf als Miete
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seien. Nicht einbezogen werden darüber hinaus, wie von der Finanzverwaltung bereits
praktiziert, weitere Leistungen wie Verpflegung und Entertainment des Hotels.
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Das Finanzgericht Münster hat nach Angaben des Berichterstatters ein so genanntes
Zwischenurteil gefällt, um den strittigen Punkt grundsätzlich zu klären. Aber es gebe noch
Unklarheit etwa bei der Berechnungsgrundlage. Weiter stellt das Gericht fest, dass
Betriebsstätten im Ausland bei der Berechnung der Gewerbesteuer außen vor sind. Frosch
Sportreisen hat eigene Hotels etwa in Österreich exklusiv angemietet und betreibt diese
auch mit eigenem Personal. Außen vor bleiben auch Schiffscharter.
Der Anwalt von Frosch Sportreisen, Volker Jorczyk, hatte dagegen bei der Verhandlung
erklärt, der Hoteleinkauf sei keine Miete, sondern eine Reisevorleistung wie Flug und
Transfer. Ein Veranstalter produziere nicht in den Hotels, sondern mit den Hotels seine
Reiseangebote. Deshalb handle es sich auch um Umlauf- und nicht um Anlagevermögen.
Mit der Neufassung des Gewerbesteuer-Gesetzes 2008 sollten angemietete
Gewerbeimmobilien dem Eigentum gleichgestellt werden. Aus Sicht auch des DRV sind
weltweit eingekaufte Hotelzimmer aber nicht mit Bürogebäuden oder Lagerhallen in
Deutschland vergleichbar.
Der DRV rechnet mit hohen Belastungen für die Veranstalter. Viele Unternehmen haben
bereits rückwirkend seit 2008 Steuerbescheide erhalten. Mit dem Verfahren in Münster ist
der Fall aber noch nicht beendet. Die Vorsitzende Richterin Jutta Rengers hatte bereits
wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Einen ausführlichen Bericht zu dem Thema lesen Sie auch in der aktuellen Ausgabe der fvw
(30).
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