1 Prof. Dr. Christoph B. Graber Frühjahrssemester 2015 Bachelor-Prüfung Modul: Rechtssoziologie 23. Juni 2015, 12.00 – 15.00 Uhr Dauer: 90 Minuten Kontrollieren Sie bitte sowohl bei Erhalt als auch bei Abgabe der Prüfung die Anzahl der Aufgabenblätter. Die Prüfung umfasst (mit diesem Deckblatt) 8 Seiten und 29 Aufgaben. Hinweise zu den Multiple-Choice-Fragen Zu jeder Frage sind drei Antwort-Optionen vorgegeben. Bitte markieren Sie bei jeder Option, ob diese richtig oder falsch ist. Jede korrekt gesetzte Markierung gibt einen Punkt (d.h. pro Frage sind maximal drei Punkte möglich). Für fehlende oder falsch gesetzte Markierungen gibt es keinen Abzug, sondern null Punkte. Wir empfehlen Ihnen, die Lösungen erst vor dem Ende der Prüfung auf das Lösungsblatt zu übertragen. Dies ist deshalb ratsam, weil Ihnen möglicherweise die Lösung einer Aufgabe Anlass gibt, auf eine zuvor gelöste Aufgabe zurückzukommen und die betreffende Frage anders zu beantworten. Die Antworten zu den Multiple-Choice-Fragen sind zwingend auf dem Multiple-ChoiceLösungsblatt gemäss Vorgabe anzubringen. Es wird ausschliesslich dieses Lösungsblatt korrigiert. Hinweise zur Bewertung der weiteren Fragen Bei der Bewertung kommt den Aufgaben unterschiedliches Gewicht zu. Allgemeine Hinweise Bei korrekter Beantwortung der Fragen sind maximal 160 Punkte möglich: Teil 1 (Multiple Choice): Teil 2 (weitere Fragen): Aufgabe 2.01 Aufgabe 2.02 Aufgabe 2.03 Aufgabe 2.04 Aufgabe 2.05 Aufgabe 2.06 Aufgabe 2.07 Aufgabe 2.08 Aufgabe 2.09 Total 60 Punkte 100 Punkte 8 Punkte 12 Punkte 22 Punkte 6 Punkte 12 Punkte 15 Punkte 14 Punkte 3 Punkte 8 Punkte __________________ 160 Punkte Viel Erfolg! (37.5%) (62.5%) (5.0%) (7.5%) (13.75%) (3.75%) (7.5%) (9.375%) (8.75%) (1.875%) (5.0%) (100%) 7 Teil 2 (weitere Fragen) (100 Pt.) 2.01 Worin unterscheidet sich die Rechtssoziologie von der Rechtsphilosophie in Bezug auf den Gegenstand und die Fragestellung? (8 Punkte) 2.02 David M. Trubek geht in seiner Arbeit über Max Weber von dessen Rechtsbegriff aus und erweitert diesen um ein zusätzliches Element. a. Welche zwei Kriterien zeichnen nach Webers Definition in „Wirtschaft und Gesellschaft“ das moderne Recht aus? (Stichworte genügen) (4 Punkte) b. Nach Trubeks Ansicht ist Webers Rechtsverständnis einerseits zu weit und andererseits zu eng. Geben Sie die Argumente Trubeks wieder und nennen Sie je ein Beispiel. (6 Punkte) c. Nennen Sie das Element, mit welchem Trubek Webers Definition ergänzt. (Stichworte genügen) (2 Punkte) 2.03 In seinem Werk „Überwachen und Strafen“ sieht Michel Foucault im Panoptismus ein neues Phänomen der Ausübung von Macht. a. Wie funktioniert das Panopticon und was versteht Foucault unter Panoptismus? (6 Punkte) b. Wie unterscheidet sich die mit dem Panoptismus bewirkte Disziplinierung von herkömmlichen Strafmustern? (8 Punkte) c. Welche Rolle spielen Technologien im Panoptismus? (8 Punkte) 2.04 Im Text von Ralf Dahrendorf geht es um den Begriff der „Bürgergesellschaft“. Wie definiert er diesen Begriff? (6 Punkte) 8 2.05 Worin unterscheiden sich nach Niklas Luhmann die vormodernen Gesellschaften von der modernen Gesellschaft bezüglich des Zugangs zu Gewaltmitteln? (12 Punkte) 2.06 Gemäss Thomas Raiser unterscheidet Niklas Luhmann ausgehend von der These der funktionalen Differenzierung des Rechts drei Entwicklungsstufen innerhalb des Rechts. Nennen Sie die drei Stufen und beschreiben Sie die letzte Stufe ausführlich. (15 Punkte) 2.07 In seinem Text „Ist das Recht auf Konsens angewiesen“ behauptet Gunther Teubner, dass sich das Richterrecht in einer Krise befinde. Nennen und erläutern Sie die beiden Hauptgründe, welche Teubner für diese Krise verantwortlich macht. (14 Punkte) 2.08 Jürgen Habermas erläutert seinen Verrechtlichungsbegriff mit Beispielen aus der Geschichte. Er erwähnt dabei, dass er diese Beispiele „analytisch“ verwende. Was meint er damit? (3 Punkte) 2.09 Max Weber beobachtete Tendenzen zur Rematerialisierung des formellen Rechts. a. Was meint er damit? (6 Punkte) b. Geben Sie ein Beispiel. (2 Punkte) Bitte leer lassen Total Punkte.
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