Programmflyer Korruption und Kooperation

I.O.E. Fachkonferenz
Korruption und
Kooper ation im
Gesundheitswesen
gemäß § 299a StGB
❯❯ 12. November 2015 in Düsseldorf,
Steigenberger Parkhotel
¡Grundlagen und Hintergründe des
neuen § 299a StGB
aus Sicht der Rechtsprechung
¡Standpunkte der Wissenschaft zum ­
neuen § 299a StGB
¡Verhältnis des § 299a StGB zu den
…bereits vorhandenen Regelungen
…Berufsordnungen der Ärzte – Vorstellungen und
Erwartungen der Ärztekammern
…vertragsärztlichen Zulassungen – Vorstellungen und
Erwartungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
…­Krankenhausgesetzen – Vorstellungen und Erwartungen der Deutsche Krankenhausgesellschaft
¡§ 299a StGB aus Sicht eines Praktikers im
Krankenhaus
www.ioe-wissen.de
Korruption und
Kooper ation im
Gesundheitswesen
Programm
09:00h
Registrierung
13:15h
Gemeinsames Mittagessen
09:30h
Begrüßung und Moderation
Dr. jur. Michael Ossege, LL.M.,
Fachanwalt Medizinrecht, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund
14:30h
Verhältnis des § 299a StGB zu den
­vertragsärztlichen Zulassungen –
­Vorstellungen und Erwartungen der
­Kassenärztlichen Vereinigungen
gemäß § 299a StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
09:35h
der Übergang zwischen gewollter Kooperation und ungewollter Korruption ist fließend. Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – die Rechtsfolgen sind
nicht unerheblich. Sie können von Geldbußen bis Approbations- bzw. Zulassungsentzug reichen.
Von besonderer Bedeutung ist derzeit die Absicht des
Gesetzgebers, einem neuen § 299a in das Strafgesetzbuch einzubringen, der Bestechung oder Bestechlichkeit
im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis
zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht. Unter
Strafe gestellt werden soll damit korruptives Verhalten
bei „dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von
Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial“. Die Strafandrohung gilt dabei für Angehörige eines Heilberufs sowie für alle diejenigen, die ihnen
entsprechende unzulässige Vorteile andienen.
Die Veranstaltung beleuchtet das Verhältnis der gesundheitsrechtlichen Verbotsnormen zum neuen § 299a StGB.
Dabei kommen sowohl Vertreter von Rechtssprechung
und Wissenschaft zu Wort, aber auch von Ärztekammern,
Landesministerium, von Kassenärztlichen Vereinigungen/
Zulassungsbehörden sowie von Krankenhausverbänden
und Krankenhäusern.
Dagmar Shenouda
Dipl.-Ökonomin / Medizin (FH),
Geschäftsführerin, I.O.E. – WISSEN GMBH
Grundlagen und Hintergründe des
neuen § 299a StGB
aus Sicht der Rechtsprechung
Prof. Dr. jur. Thomas Fischer,
Vors. Richter am Bundesgerichtshof (BGH)
10:20h
Thomas Müller,
Geschäftsführer Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe, Dortmund
15:00h
Standpunkte der Wissenschaft zum ­
neuen § 299a StGB
Alexander Korthus, LL.M.,
Rechtsanwalt, Stellvertreter des Geschäftsführers der
Rechtsabteilung, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
(DKG)
Prof. Dr. jur. Nina Nestler,
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere
Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht, Universität Bayreuth
11:05h
Kaffeepause
11:30h
Verhältnis des § 299a StGB zu den bereits
vorhandenen Regelungen
15:30h
12:15h
Verhältnis des § 299a StGB zu den
­Berufsordnungen der Ärzte – Vorstellungen und Erwartungen der Ärztekammern
Dr. med. Theodor Windhorst,
Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
12:15h
Interaktive Podiumsdiskussion
§ 299a StGB aus Sicht eines Praktikers im
Krankenhaus
Dr. Georg Rüter,
Geschäftsführer der Kath. Hospitalvereinigung Ostwestfalen
und Vorstandvorsitzender des Zweckverbandes freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland und Ostwestfalen
u.a. Approbationsentziehung bei Ärzten gem. BÄO,
Zulassungsentziehung bei Vertragsärzten gem. SGB V,
Herausnahme aus dem Krankenhausplan z.B. gem.
KHGG NRW
Dr. jur. Frank Stollmann,
Leiter der Gruppe „Öffentliches Gesundheitswesen“,
­Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW)
Verhältnis des § 299a StGB zu den
­Krankenhausgesetzen –
Vorstellungen und Erwartungen der
­Deutsche Krankenhausgesellschaft
16:00h
Interaktive Abschlussdiskussion
16:30h
Kaffee, Kuchen und Gelegenheit
zum Gedankenaustausch
17:00h
Ende der Fachkonferenz
Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit
ausgewiesenen Experten sowie zum Erfahrungsaustausch
mit Kollegen und Geschäftspartnern.
Ab 99,- Euro mit der Bahn zur Veranstaltung!
Dank der Kooperation zwischen I.O.E. und der Deutschen Bahn
reisen Sie bequem und umweltschonend zu allen I.O.E.-Veranstaltungen. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und
Rückfahrt beträgt: 2. Klasse: 99,- Euro · 1. Klasse: 159,- Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:
www.ioe-wissen.de/bahnticket
Weitere Infos
Anmeldung
Was können Sie von dieser Fachkonferenz erwarten?
❯❯ Ausgewählte Experten informieren Sie über die gesundheitsrechtlichen Verbotsnormen zum neuen § 299a StGB und die
sich daraus ergebenen Herausforderungen.
❯❯ P
roblemstellungen können in die Diskussionsrunden eingebracht und besprochen werden.
❯❯ S
ie bietet Raum zur aktiven Netzwerkpflege sowie zum
­Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern
❯❯Die Unterlagen zur Fachkonferenz ermöglichen eine
­zielgerichtete Nachbereitung.
Zielgruppe:
Niedergelassene und Krankenhaus-Ärzte, Geschäftsführer von
Kliniken, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Beratungsunternehmen, Juristen, alle an der Thematik Interessierten, Sie!
Leistungen:
Aktuelle Unterlagen, Mittagessen, Pausenerfrischungen und
­Tagungsgetränke.
Teilnahmegebühren: (alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.)
€ 895,00 je Teilnehmer
Achtung Sonderkonditionen!
Für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-,
Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Sie zahlen:
€ 695,00 je Teilnehmer
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der
Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Termin und Veranstaltungsort:
Donnerstag, den 12. November 2015, 9:00 – 17:00 Uhr
Steigenberger Parkhotel
Königsallee 1a
(Navi-Eingabe: Ludwig-Zimmermann-Straße)
40212 Düsseldorf
www.duesseldorf.steigenberger.de
www.ioe-wissen.de
I.O.E. – WISSEN GMBH
Hermann-Löns-Straße 31
53919 Weilerswist
Telefon+49 (0)2254 84660-80
Telefax +49 (0)2254 84660-84
[email protected]
Ja, ich nehme am 12. November 2015 in Düsseldorf an
der I.O.E. Fachkonferenz Korruption und Kooperation im
Gesundheitswesen teil.
Teilnahmegebühren: (alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.)
€ 895,00 je Teilnehmer
Achtung Sonderkonditionen!
Für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-,
Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Sie zahlen:
€ 695,00 je Teilnehmer
Herr Frau
Titel:
Vorname:
Name:
Funktion/Position:Abteilung:
Institution/Firma:
Straße/Postfach, Nummer:
PLZ, Ort:
Telefon:Telefax:
E-Mail:
Ort, Datum, Unterschrift:
Teilnahmebedingungen: Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder
telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich.
Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer. Er beinhaltet die im jeweiligen Programm angekündigten Leistungen wie z.B.
Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt
der Rechnung fällig.
Stornierung, nur schriftlich, ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach wird
der volle Teilnahmebetrag erhoben. Sollte eine Stornierung vorgenommen werden, so wird
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € zzgl. gesetzl. USt. einbehalten / in Rechnung
gestellt. Gerne akzeptiert I.O.E. jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der
Veranstalter behält sich Programmänderungen, Verlegung oder Absage der Veranstaltung
aus dringendem Anlass vor. Die persönlichen Daten werden für kongresstechnische Zwecke
gespeichert. Wir übernehmen keine Haftung für Druckfehler.