I.O.E. Fachkonferenz Korruption und Kooper ation im Gesundheitswesen gemäß § 299a StGB ❯❯ 12. November 2015 in Düsseldorf, Steigenberger Parkhotel ¡Grundlagen und Hintergründe des neuen § 299a StGB aus Sicht der Rechtsprechung ¡Standpunkte der Wissenschaft zum neuen § 299a StGB ¡Verhältnis des § 299a StGB zu den …bereits vorhandenen Regelungen …Berufsordnungen der Ärzte – Vorstellungen und Erwartungen der Ärztekammern …vertragsärztlichen Zulassungen – Vorstellungen und Erwartungen der Kassenärztlichen Vereinigungen …Krankenhausgesetzen – Vorstellungen und Erwartungen der Deutsche Krankenhausgesellschaft ¡§ 299a StGB aus Sicht eines Praktikers im Krankenhaus www.ioe-wissen.de Korruption und Kooper ation im Gesundheitswesen Programm 09:00h Registrierung 13:15h Gemeinsames Mittagessen 09:30h Begrüßung und Moderation Dr. jur. Michael Ossege, LL.M., Fachanwalt Medizinrecht, rehborn.rechtsanwälte, Dortmund 14:30h Verhältnis des § 299a StGB zu den vertragsärztlichen Zulassungen – Vorstellungen und Erwartungen der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 299a StGB Sehr geehrte Damen und Herren, 09:35h der Übergang zwischen gewollter Kooperation und ungewollter Korruption ist fließend. Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen – die Rechtsfolgen sind nicht unerheblich. Sie können von Geldbußen bis Approbations- bzw. Zulassungsentzug reichen. Von besonderer Bedeutung ist derzeit die Absicht des Gesetzgebers, einem neuen § 299a in das Strafgesetzbuch einzubringen, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht. Unter Strafe gestellt werden soll damit korruptives Verhalten bei „dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial“. Die Strafandrohung gilt dabei für Angehörige eines Heilberufs sowie für alle diejenigen, die ihnen entsprechende unzulässige Vorteile andienen. Die Veranstaltung beleuchtet das Verhältnis der gesundheitsrechtlichen Verbotsnormen zum neuen § 299a StGB. Dabei kommen sowohl Vertreter von Rechtssprechung und Wissenschaft zu Wort, aber auch von Ärztekammern, Landesministerium, von Kassenärztlichen Vereinigungen/ Zulassungsbehörden sowie von Krankenhausverbänden und Krankenhäusern. Dagmar Shenouda Dipl.-Ökonomin / Medizin (FH), Geschäftsführerin, I.O.E. – WISSEN GMBH Grundlagen und Hintergründe des neuen § 299a StGB aus Sicht der Rechtsprechung Prof. Dr. jur. Thomas Fischer, Vors. Richter am Bundesgerichtshof (BGH) 10:20h Thomas Müller, Geschäftsführer Kassenärztliche Vereinigung WestfalenLippe, Dortmund 15:00h Standpunkte der Wissenschaft zum neuen § 299a StGB Alexander Korthus, LL.M., Rechtsanwalt, Stellvertreter des Geschäftsführers der Rechtsabteilung, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Prof. Dr. jur. Nina Nestler, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht, Universität Bayreuth 11:05h Kaffeepause 11:30h Verhältnis des § 299a StGB zu den bereits vorhandenen Regelungen 15:30h 12:15h Verhältnis des § 299a StGB zu den Berufsordnungen der Ärzte – Vorstellungen und Erwartungen der Ärztekammern Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe 12:15h Interaktive Podiumsdiskussion § 299a StGB aus Sicht eines Praktikers im Krankenhaus Dr. Georg Rüter, Geschäftsführer der Kath. Hospitalvereinigung Ostwestfalen und Vorstandvorsitzender des Zweckverbandes freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland und Ostwestfalen u.a. Approbationsentziehung bei Ärzten gem. BÄO, Zulassungsentziehung bei Vertragsärzten gem. SGB V, Herausnahme aus dem Krankenhausplan z.B. gem. KHGG NRW Dr. jur. Frank Stollmann, Leiter der Gruppe „Öffentliches Gesundheitswesen“, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) Verhältnis des § 299a StGB zu den Krankenhausgesetzen – Vorstellungen und Erwartungen der Deutsche Krankenhausgesellschaft 16:00h Interaktive Abschlussdiskussion 16:30h Kaffee, Kuchen und Gelegenheit zum Gedankenaustausch 17:00h Ende der Fachkonferenz Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit ausgewiesenen Experten sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern. Ab 99,- Euro mit der Bahn zur Veranstaltung! Dank der Kooperation zwischen I.O.E. und der Deutschen Bahn reisen Sie bequem und umweltschonend zu allen I.O.E.-Veranstaltungen. Der Preis für Ihr Veranstaltungsticket zur Hin- und Rückfahrt beträgt: 2. Klasse: 99,- Euro · 1. Klasse: 159,- Euro. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.ioe-wissen.de/bahnticket Weitere Infos Anmeldung Was können Sie von dieser Fachkonferenz erwarten? ❯❯ Ausgewählte Experten informieren Sie über die gesundheitsrechtlichen Verbotsnormen zum neuen § 299a StGB und die sich daraus ergebenen Herausforderungen. ❯❯ P roblemstellungen können in die Diskussionsrunden eingebracht und besprochen werden. ❯❯ S ie bietet Raum zur aktiven Netzwerkpflege sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern ❯❯Die Unterlagen zur Fachkonferenz ermöglichen eine zielgerichtete Nachbereitung. Zielgruppe: Niedergelassene und Krankenhaus-Ärzte, Geschäftsführer von Kliniken, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Beratungsunternehmen, Juristen, alle an der Thematik Interessierten, Sie! Leistungen: Aktuelle Unterlagen, Mittagessen, Pausenerfrischungen und Tagungsgetränke. Teilnahmegebühren: (alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.) € 895,00 je Teilnehmer Achtung Sonderkonditionen! Für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-, Alten- und Pflegeeinrichtungen. Sie zahlen: € 695,00 je Teilnehmer Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Termin und Veranstaltungsort: Donnerstag, den 12. November 2015, 9:00 – 17:00 Uhr Steigenberger Parkhotel Königsallee 1a (Navi-Eingabe: Ludwig-Zimmermann-Straße) 40212 Düsseldorf www.duesseldorf.steigenberger.de www.ioe-wissen.de I.O.E. – WISSEN GMBH Hermann-Löns-Straße 31 53919 Weilerswist Telefon+49 (0)2254 84660-80 Telefax +49 (0)2254 84660-84 [email protected] Ja, ich nehme am 12. November 2015 in Düsseldorf an der I.O.E. Fachkonferenz Korruption und Kooperation im Gesundheitswesen teil. Teilnahmegebühren: (alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.) € 895,00 je Teilnehmer Achtung Sonderkonditionen! Für niedergelassene Ärzte, Mitarbeiter aus Kliniken, Reha-, Alten- und Pflegeeinrichtungen. Sie zahlen: € 695,00 je Teilnehmer Herr Frau Titel: Vorname: Name: Funktion/Position:Abteilung: Institution/Firma: Straße/Postfach, Nummer: PLZ, Ort: Telefon:Telefax: E-Mail: Ort, Datum, Unterschrift: Teilnahmebedingungen: Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet die im jeweiligen Programm angekündigten Leistungen wie z.B. Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Stornierung, nur schriftlich, ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach wird der volle Teilnahmebetrag erhoben. Sollte eine Stornierung vorgenommen werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € zzgl. gesetzl. USt. einbehalten / in Rechnung gestellt. Gerne akzeptiert I.O.E. jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, Verlegung oder Absage der Veranstaltung aus dringendem Anlass vor. Die persönlichen Daten werden für kongresstechnische Zwecke gespeichert. Wir übernehmen keine Haftung für Druckfehler.
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