FSA nimmt zum Gesetzentwurf gegen Korruption im

PRESSEMITTEILUNG
FSA nimmt zum Gesetzentwurf gegen Korruption im
Gesundheitswesen Stellung
Berlin, 13.11.2015 – Der Deutsche Bundestag wird sich heute in erster Lesung mit
ergänzenden Regeln zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen befassen
und damit eine Anregung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 umsetzen. Der
Verein Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) begrüßt den
vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz: „Für die FSA-Mitglieder sind die Inhalte des
Gesetzentwurfs bereits seit 2004 gelebte Praxis und somit nichts Neues. Wir finden es
dennoch richtig und wichtig, wenn in Zukunft für alle einheitliche Standards gelten. Zu
begrüßen ist auch die klar geäußerte Intention des Gesetzgebers, dass durch das neue
Gesetz die zulässigen Kooperationen nicht beschränkt werden sollen.“, erklärt Dr. Holger
Diener, Geschäftsführer des FSA.
Seit seiner Gründung vor elf Jahren nehmen die FSA-Mitglieder eine Vorreiterrolle im Bereich
der Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Fachkreisangehörigen ein und gehen
dabei freiwillig weit über gesetzliche Vorgaben hinaus. Eine Entwicklung, die auch im
Gesetzentwurf anerkennend erwähnt wird. Dort heißt es: „Auch die betroffenen Branchen und
Berufsgruppen haben in den letzten Jahren anerkennenswerte Initiativen zur Selbstregulierung
ergriffen, die lauteres Verhalten im Gesundheitsmarkt fördern und korruptive Praktiken
abwehren sollen. Dazu gehört auch das Bestreben, unzulässiger Einflussnahme durch die
Schaffung von mehr Transparenz entgegenzuwirken.“
Dazu erklärt Dr. Diener: „Insbesondere die Anerkennung der Wichtigkeit von Transparenz in
diesem Prozess durch die Bundesregierung begrüßen wir ausdrücklich und sehen uns damit in
unserer Arbeit bestätigt. Patient, Arzt und Industrie sind auf eine gute und faire
Zusammenarbeit angewiesen, damit Therapien optimal angewendet werden können oder
anders gesagt, damit Medikamente gut wirken! Dieser Kernbereich, der über das Gelingen
moderner Therapien mitentscheidet, soll von Spekulationen freigehalten werden. Deshalb
lassen wir mit dem FSA-Transparenzkodex die Gesellschaft zukünftig genauer hinschauen!“ Mit
dem FSA-Transparenzkodex werden die Mitglieder erstmals 2016 geldwerte Zuwendungen an
Fachkreisangehörige wie Ärzte und Einrichtungen im Gesundheitswesen im Internet
veröffentlichen.
Die komplette Stellungnahme finden Sie unter http://www.fsa-pharma.de/service/aktuelles/
Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und
überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen
der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese
Verhaltensgrundregeln sind in drei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und
setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die
Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der
Unternehmen untereinander sicherzustellen.
Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln
konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen
Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren 75 Prozent des deutschen
Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der
Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht
entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen
sie vor.
www.fsa-pharma.de und www.pharma-transparenz.de
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