Bebauungsplan Nr. 148 "Nördlich Pöttcherteich"

STADT BURGWEDEL
DER BÜRGERMEISTER
Amtliche Bekanntmachung
Die Stadt Burgwedel stellt den Bebauungsplan Nr. 148 „Nördlich Pöttcherteich“ in der
Ortschaft Großburgwedel mit Örtlicher Bauvorschrift mit dem Ziel auf, der hohen Nachfrage
nach neuen Baugebieten gerecht zu werden und die derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt
Burgwedel dargestellte Wohnbaufläche zu entwickeln.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes betrifft das Flurstück 338 sowie Teilflächen der
Flurstücke 197/1, 198/1, 337/3, 339/3, 339/ und 631/337 jeweils in der Flur 4 der Gemarkung Großburgwedel. Im Übersichtsplan ist der Geltungsbereich schwarz umrandet.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom
16. November 2015 bis 16. Dezember 2015
in der Stadtverwaltung (Rathaus) in Großburgwedel, Fuhrberger Str. 4, Zimmer 3.03, 30938
Burgwedel, während der Dienststunden öffentlich unterrichtet. Während der öffentlichen
Unterrichtung besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
- veröffentlicht gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Burgwedel Burgwedel, den 29. Oktober 2015
In Vertretung
Concilio