STADT BURGWEDEL DER BÜRGERMEISTER Amtliche Bekanntmachung Die Stadt Burgwedel stellt den Bebauungsplan Nr. 148 „Nördlich Pöttcherteich“ in der Ortschaft Großburgwedel mit Örtlicher Bauvorschrift mit dem Ziel auf, der hohen Nachfrage nach neuen Baugebieten gerecht zu werden und die derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Burgwedel dargestellte Wohnbaufläche zu entwickeln. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes betrifft das Flurstück 338 sowie Teilflächen der Flurstücke 197/1, 198/1, 337/3, 339/3, 339/ und 631/337 jeweils in der Flur 4 der Gemarkung Großburgwedel. Im Übersichtsplan ist der Geltungsbereich schwarz umrandet. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 16. November 2015 bis 16. Dezember 2015 in der Stadtverwaltung (Rathaus) in Großburgwedel, Fuhrberger Str. 4, Zimmer 3.03, 30938 Burgwedel, während der Dienststunden öffentlich unterrichtet. Während der öffentlichen Unterrichtung besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). - veröffentlicht gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Burgwedel Burgwedel, den 29. Oktober 2015 In Vertretung Concilio
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